News Verbraucherschutz: Preisklauseln bei Netflix und Spotify sind unwirksam

kachiri schrieb:
@QuamWave und nehmen einfach das konkludente Handeln der Nichtkündigung als Annahme des Angebotes. Das kann btw. je nach Ausgestaltung des Vertrages auch bei Laufzeitverträgen passiert, siehe Beispiel mit den Stromanbietern.

Mit dem Unterschied, das konkludentes Handeln unter Kaufleuten als Zustimmung gilt. Ein Privatmensch gibt hiermit nicht seine Zustimmung. Er kann auch später seinen Ansprung geltend machen.
 
Die Unterscheidung zwischen Kaufleuten und Privatmenschen im BGB zeig mir mal. Auch der Privatmensch kann konkludent Handeln. Vgl. mein Beispiel in Bezug auf den ÖPNV. Da wird ein Vertrag sogar durch doppelt konkludentes Handeln geschlossen.

Oder wer vielleicht schon einmal Geflogen ist: Gehst du durchs grüne Zolltor, erklärst du durch dein bloßes Durchgehen, nichts zu verzollen zu haben. Wirst du bei einer Stichproben-Kontrolle erwischt, kannst auch nicht mehr davon abspringen :)

Das was du vermutlich meinst, ist, dass nach dem BGB "Schweigen" wohl in der Regel eher nicht als konkludentes Handeln ausgelegt wird. Im HGB gibt es hierzu einen extra Paragraphen in Bezug auf bestehende regelmäßige Geschäftsbeziehungen.
 
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Spannend, hier bei uns in der Schweiz ist es ja (leider?) so dass der einzige Verbraucherschutz darin besteht, dass man bei Preisänderungen das recht auf sofortige und bedingungslose kündigung hat.... was z.b. beim Internetanbieter und dem mangel an anbietern hier nicht gerade erste wahl ist. Theoretisch das gleiche bei den 2 Handyanbietern die wir haben.

Bedeutet das jetzt, dass in DE die bei bestehenden abokunden nicht mehr erhöhen dürfen?
Vermutlich mal bis ende Jahr oderso? Oder unbegrenzt? Wenn ja wäre das schon ein starkes stück Konsumentenschutz.
 
@Axonteer Nein. Das Urteil heißt nur, dass Netflix nicht mehr einfach nur eine E-Mail schreiben darf wie "Zum nächsten Abbuchungstermin erhöht sich die Gebühr von x Euro auf y Euro. Wenn du nicht damit einverstanden bist, kündige rechtzeitig."
Sondern Netflix muss den Kunden fragen, ob er das Abo unter den neuen Bedingungen weiterführen möchte. Wenn er nicht zustimmt, wird das Abo einfach enden.

Bei typischen Laufzeitverträgen wie in deinem Beispiel mit dem Internetanbieter läuft es genau so, wie du schreibst. Auch in Deutschland. Preiserhöhung bedeutet Sonderkündigungsrecht.
 
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Martin1969 schrieb:
Das Urteil bringt mir als Verbraucher grad gar nix, sorry.

Seit einem Monat nervt mich Spotify damit, ich solle die neuen Preise bitte anerkennen, sonst müsse man mich eben zum 01.01.24 zurückstufen.

Wie vor mir schon geschrieben, dann gibt es halt demnächst bei Preiserhöhung ne Checkbox und wenn ich nicht zustimme, wird von Seiten des Anbieters ordentlich gekündigt und ich bin raus.

Ob ich will oder nicht, entweder zahl ich oder ich gehe.
Habe das auch, aber habe für ein Jahr Spotify Familiy gekauft.
Werde ich trotzdem zurück gestuft?
 
kachiri schrieb:
@Axonteer

Bei typischen Laufzeitverträgen wie in deinem Beispiel mit dem Internetanbieter läuft es genau so, wie du schreibst. Auch in Deutschland. Preiserhöhung bedeutet Sonderkündigungsrecht.
Das ist aber auch im Urteil - das Sonderkündigungsrecht genügt nicht.

"Auch das Recht, den Vertrag jederzeit kündigen zu können, ist nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend. Denn Kunden hätten nicht unbedingt ein Interesse an einer Kündigung."
 
thealex schrieb:
Das wundert mich. Ich musste dies nicht. Ich hab die BauFin ebenfalls bei der Sparda, und die ziehen die Raten von meinem Konto bei einem anderen Kreditinstitut anstandslos ein...
Interssant, wobei Sparda auch nicht gleich Sparda ist. In Deutschland gibt es 11 unterschiedliche Sparda-Banken. Ich bin bei der Sparda Baden-Württemberg.
 
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Unfassbar, was hier teilweise so geschrieben wird. Die Unternehmen haben eine auf den Finger bekommen, weil sie einseitig die Preise angehoben haben, ohne dass die Einwilligung dazu abgefragt wurde. Wie kann man sowas gutheißen oder verteidigen? Wenn die Unternehmen schon einseitig die Preise anheben, kann man doch wenigstens erwarten, dass sie da fragen und nicht einfach nur rumwurschteln und darauf hoffen, dass die Leute zu träge sind, zu reagieren oder es vielleicht nicht mitbekommen, wenn das eingezogene Geld steigt. Man kann doch von milliardenschweren Unternehmen erwarten, dass sie sich an die fundamentalen Grundzüge wirtschaftlichen Geschäftsverkehrs halten. Dass da nach Partei für Netflix ergriffen wird, stimmt mich fassungslos.
 
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Ich ergreife Partei für mich selbst. Ich werde zukünftig bei jeder Preiserhöhung einen Mehraufwand haben, wenn ich das Abo fortführen möchte. 👍🏻
 
@kachiri Was ist Dein Mehraufwand? Dass Du, wenn Du gefragt wirst, eine Checkbox klicken musst und einer Preiserhöhung zustimmen musst? Wow. Ehrlich gesagt, ist das weniger Arbeit, als ständig Duzende von AGB Seiten zu lesen oder Kleingedrucktes, wo irgendwelche Kosten versteckt? Oder in Unkenntnis von irgendwelchen Regelungen oder Änderungen oder Erhöhung hinterher die Rennerei zu haben. Wenn Du die Kontrolle über "Dein Leben" abgeben willst, ist das Dein Ding, ich finde das aber eher gefährlich, insbesondere wenn es aus reiner Bequemlichkeit geschieht.
Vielleicht überlegt Netflix dann eher mal, ob sie die Preise anheben oder nicht, anstatt wie eine Drückerkolonne darauf zu hoffen, dass die Kundschaft es nicht mitbekommt oder zu träge ist. Vielleicht muss Netflix und co dann endlich wieder im Interesse der Kunden handeln und ein attraktives überzeugendes Gesamtpaket anbieten? Nur mal so als ganz verrückter Gedanke ;)
 
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