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SpookyFBI
Gast
Ende letzten Jahres wurde ein Vergleich geschlossen, der auch gleich Bezahlt wurde, in Höhe von 200€.
jetzt kommt der RA ( über das Amtsgericht, da lief auch der Vergleich drüber ), dass ein Kostenausgleich stattfinden soll.
jedoch wird hier zur Berechnung der Wert 500,00€ genommen. Ich müßte jetzt nachgucken, ob es der geforderte Betrag vor Vergleich wäre, aber mich würde interessieren, ob es korrekt ist, den Kostenausgleich auf die Ursprüngliche Forderung zu berechnen
jetzt kommt der RA ( über das Amtsgericht, da lief auch der Vergleich drüber ), dass ein Kostenausgleich stattfinden soll.
jedoch wird hier zur Berechnung der Wert 500,00€ genommen. Ich müßte jetzt nachgucken, ob es der geforderte Betrag vor Vergleich wäre, aber mich würde interessieren, ob es korrekt ist, den Kostenausgleich auf die Ursprüngliche Forderung zu berechnen