Vergleich geschlossen, Kostenaufteilung

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SpookyFBI

Gast
Ende letzten Jahres wurde ein Vergleich geschlossen, der auch gleich Bezahlt wurde, in Höhe von 200€.
jetzt kommt der RA ( über das Amtsgericht, da lief auch der Vergleich drüber ), dass ein Kostenausgleich stattfinden soll.

jedoch wird hier zur Berechnung der Wert 500,00€ genommen. Ich müßte jetzt nachgucken, ob es der geforderte Betrag vor Vergleich wäre, aber mich würde interessieren, ob es korrekt ist, den Kostenausgleich auf die Ursprüngliche Forderung zu berechnen
 
Als Laie würde ich intuitiv denken, dass der ‚ursprüngliche‘ Streitwert ausschlaggebend ist. Was wäre denn, hättest du dich auf 1 Cent Vergleich geeinigt? Wäre das dann die Basis für die Berechnung des RA?
 
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Um zu einem Abschluss zu kommen und falls es euch interessiert..
RA Kanzlei hatte 233 EUR gefordert.
Heute kam der Kostenfestsetzungsbeschluß vom Amtsgericht.. 124 EUR soll ich zahlen, damit bin ich einverstanden :)
 
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