Verkauf einer Küche bei eBay und das Finanzamt ..

Mortiss

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Feb. 2003
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hallo,


kann mir jemand vielleicht folgende Frage beantworten... hier kommt sie: ;)


Mein Schwager will eine Küche verkaufen. Da er selber kein eBay Konto besitzt, und ich entsprechend über 10+ Sterne verfüge, kann ich sie via Sofort-Kaufen anbieten - so wie er es möchte.

Angestrebt sind so zwischen 500 und 1000 Euro. Kann MIR das Finanzamt auf den Zeiger gehen, weil ICH ja die Küche verkaufe, und nicht mein Schwager?


Schließlich will ich ja auch keinen Ärger. Anderweitig würde ich gerne wissen, wo mein Schwager eine Küche loswerden kann. (und wenn ich ins falsche Unterforum gerutscht bin - Finanzamt = Gesetz = Politik - sonst halt bitte verschieben)


Gruß
Mortiss
 
IMO nein, denn du bist ja kein gewerblicher Verkäufer (mit 10 sowie so nicht) und Einnahmen aus Privatverkäufen werden nicht versteuert.
 
also ich habe mittlerweile 10+ also mehr als 10 Bewertungspunkte. Ab 10 kann man sofort kaufen bzw. auf sofort kaufen verkaufen (glaube ich).

Mitglied bin ich seit 14.02.2002 und habe derzeit 73 Sterne. Völlig egal also? :) oder sollte (bzw. kann) ich irgendwas beachten?

danke aber schonmal :)
 
Zu beachten wäre:

- deutlich machen das du Privat bist
- deutlich machen das es kein Umtausch bez. 14 Tagen gibt
- deutlich machen das es keine Garantie gibt
- deutlich machen das die Ware gebraucht ist

Versand/Abholbedingungen ausführlich nennen, genau beschreiben, Mängel angeben und Fotos.

Also das ganz normale :D
 
Also, die absicht mit Gewinn zu verkaufen ist kein Indiz dafür, dass jmd gewerblich handelt. Auch Privatpersonen ist es erlaubt Gewinne zu machen und da du ja nur ein Produkt verkaufst und nicht mehrere Küchen und die alle zum Sofort-Kauf, kann das Finanzamt dir nichts. Das du das Geld am Ende an deinen Schwager abgibst, weiß das Amt ja nicht, wie auch?!?!?
Also spielt es keine Rolle, du verkaufst die einfach und gut ist.
 
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