Verkehrsrecht, fehlendes Ortsschild/ Ortstafel

Lord B.

Commodore
🎄Rätsel-Elite ’25
Registriert
Aug. 2014
Beiträge
4.458
Hi zusammen,

neulich ist mir auf einer Autofahrt am Ortsausgang eines mir bekannten Ortes aufgefallen, dass neuerdings das Ortsschild weg ist.
Es ist ein normales Dorf mit Hauptstraße und an einem Ende ist wie gesagt das Schild nicht mehr da.

Nun frage ich mich einfach aus Neugier, wie wäre die genaue Rechtslage in so einem Fall, vor allem für Ortsunkundige Verkehrsteilnehmer. Es ist aufgrund der Bebauung zweifelsfrei erkennbar wenn man in den Ort einfährt, dass man sich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft befindet.
Sobald man den Ort verlässt gibts links und rechts eigentlich nur noch Felder und eine ordentlich ausgebaute Landstraße, also auch dass ist zweifelsfrei erkennbar.

Aber wie wäre die Rechtslage, z.B. wenn ich den Ort verlasse, ab der Stelle wo früher das Ortsschild stand, darf ich dann schneller als 50km/h fahren oder nicht. Beim einfahren in den Ort das gleiche, ab wann muss ich auf 50 km/h abgebremst haben? (Dies ist sicherlich nach 300 Metern der Fall, da dann eine 90° Kurve kommt ;) )

Wie würdet ihr das sehen? Mir geht es dabei wirklich nur um eure Gedanken und Meinungen, ich wurde weder geblitzt, noch stört es mich großartig, bin einfach nur neugierig wie andere darüber denken, wenn sie theoretisch 500km nach verlassen der Ortschaft immer noch 50km/h fahren müssten :lol:

PS: Eine schnelle Internetrecherche ergab auch keine zweifelsfreien Rechtslagen, aber ich denke mir, das man als Ortskundiger schon belangt werden könnte.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Steffen10019
Lord B. schrieb:
Aber wie wäre die Rechtslage, z.B. wenn ich den Ort verlasse, ab der Stelle wo früher das Ortsschild stand, darf ich dann schneller als 50km/h fahren oder nicht.
Das wird vermutlich kein Problem darstellen. Davon ausgehend, dass das Ortsschild einfach geklaut wurde, sollte dort doch weiterhin das gültig sein, was für diesen Straßenabschnitt festgelegt ist.

Komplizierter wird es, wenn das Ortseingangsschild fehlt.
Lord B. schrieb:
Eine schnelle Internetrecherche ergab auch keine zweifelsfreien Rechtslagen
Recht und Gesetz ist generell lieber schwammig, damit es weniger Lücken gibt. Du musst also eher nach einem Gerichtsurteil suchen. Eine Quelle dazu hab ich auch recht schnell gefunden.

In der Straßenverkehrsordnung heißt es dazu in Paragraf 3 lediglich: „Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h.“ Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Urteil aus dem Jahr 2015 in etwa das festgestellt, was auch Enders sagt: „Wenn eine Ortstafel fehlt, beginnt die geschlossene Ortschaft da, wo die eindeutig geschlossene Bauweise erkennbar anfängt.“
Also ist Innerorts also 50, auch wenn das Ortsschild fehlt, wobei du dich ggf. auch noch herausreden könntest, z.B. wenn die Bebauung nicht ganz eindeutig ist, etc.

Lord B. schrieb:
bin einfach nur neugierig wie andere darüber denken, wenn sie theoretisch 500km nach verlassen der Ortschaft immer noch 50km/h fahren müssten
Sowas können auch echt nur Deutsche denken. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: BeBur und Lord B.
Lord B. schrieb:
wenn sie theoretisch 500km nach verlassen der Ortschaft immer noch 50km/h fahren müssten :lol:
500km nach der Ortschaft, bist du bestimmt schon durch viele andere Ortschaften gefahren. ;)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Lord B.
Ein zweites Ortseingangsschild hebt selbstverständlich das erste nicht auf! Das Problem behebt sich also erst, wenn das nächste mal ein Ortseingangsschild fehlt. /s
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Lord B.
nciht schrieb:
Sowas können auch echt nur Deutsche denken. :D
Vermutlich :evillol: :evillol:
Ergänzung ()

Joe58 schrieb:
durch viele andere Ortschaften gefahren
Oder auf der Autobahn etc. eben typisch deutsch, theoretisch möglich ;)
Ergänzung ()

SpartanerTom schrieb:
Das Problem behebt sich also erst, wenn das nächste mal ein Ortseingangsschild fehlt. /s
Interessanter Gedanke, falls bei der zweiten Ortschaft dann aber ebenfalls das Ausgangsschild fehlt, befinde ich mich Verkehrsrechltich dann in 2 Ortschaften gleichzeitig? Wenn diese Orte weit auseinander liegen, z:B. anderes Bundesland, welche Verkehrsbehörtde ist dann für mich zuständig, falls ich doch schneller als 50kmh fahre :daumen:
Ergänzung ()

Um zurück zum Ernst der Frage zu kommen, laut diesem Zitat:
In der Straßenverkehrsordnung heißt es dazu in Paragraf 3 lediglich: „Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h.“ Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Urteil aus dem Jahr 2015 in etwa das festgestellt, was auch Enders sagt: „Wenn eine Ortstafel fehlt, beginnt die geschlossene Ortschaft da, wo die eindeutig geschlossene Bauweise erkennbar anfängt.“

Gilt quasi im Umkehrschluss, sobald die Bebauung offensichtlich aufhört darf schneller gefahren werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Zweifel beim nächsten Vorfahrtszeichen erkennt man ob es innerorts oder außerorts ist.

Klar kann man natürlich bis dahin geblitzt werden...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Ash1983, Apacon, Ranayna und eine weitere Person
Wie erkennt man das an einem Vorfahrtszeichen? Das ist doch inner- bzw. außerorts gleich.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: knoxxi
Innerorts vor der Kreuzung, Außerorts hinter der Kreuzung. Denn außerorts ist das Parken auf Vorfahrtstraßen verboten.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Ash1983, Apacon, Ranayna und 4 andere
Und ausserorts sind die Vorfahrtsstrasse Schilder auch wesentlich groesser als innerorts.
 
Wechsler schrieb:
Innerorts vor der Kreuzung, Außerorts hinter der Kreuzung.
Das ist aber max. eine Faustregel.
Ich kenne auch innerorts Vorfahrtszeichen, die hinter der Kreuzung stehen.
Lord B. schrieb:
Es ist ein normales Dorf mit Hauptstraße und an einem Ende ist wie gesagt das Schild nicht mehr da.
Ist denn nur das Schild selbst weg oder alles weg, also auch die Halterung?
Ich hab im Winter mal ein Ortsschild attackiert, da war dann auch für ~2 Wochen keins bis der Bauhof tätig wurde und das Ding wieder einbetoniert hat.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Lord B.
h00bi schrieb:
Das ist aber max. eine Faustregel.
Die VwW-StVO ist keine Faustregel:

Zu § 42 Richtzeichen

Zu den Zeichen 306 und 307 Vorfahrtstraße und Ende der Vorfahrtstraße

II. Das Zeichen 306 steht in der Regel innerhalb geschlossener Ortschaften vor der Kreuzung oder Einmündung, außerhalb geschlossener Ortschaften dahinter.
 
Es heißt "in der Regel" also kann es auch anders sein. Und nicht alle Straßenbaulastträger oder Kommunen beschildern richtig.
 
brettler schrieb:
Und nicht alle Straßenbaulastträger oder Kommunen beschildern richtig.
Genau deshalb gibt es ja eine Verwaltungsvorschrift, in welcher drinsteht, wie es richtig geht. Denn bei falscher Beschilderung ist diese juristisch anfechtbar.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Joker (AC)
h00bi schrieb:
Ist denn nur das Schild selbst weg oder alles weg, also auch die Halterung?
Ich hab im Winter mal ein Ortsschild attackiert, da war dann auch für ~2 Wochen keins bis der Bauhof tätig wurde und das Ding wieder einbetoniert hat.
Merkwürdigerweise isses ganz weg, inkl. Halterung
 
Genau deshalb gibt es ja eine Verwaltungsvorschrift, in welcher drinsteht

Und da steht in "der Regel". Also heißt das bei weitem nicht immer.
 
Interessant in dem Zusammenhang, in bestimmten Bundesländern darf erst nach soundsoviel Metern hinter Ortseingangschild geblitzt werden.
NRW zB 0 Meter (also sofort dahinter)
Bayern, Thüringen 200 Meter
Gab schon vor Jahrzehnten riesen Diskussionen. Gibt Orte, die sind kaum 400Meter in der Durchfahrt.
Von daher ist schlecht für Kommune keine Ortseingangschilder zu haben...denk ich jedenfalls.
 
Zuletzt bearbeitet:
Joker (AC) schrieb:
Interessant in dem Zusammenhang, in bestimmten Bundesländern darf erst nach soundsoviel Metern hinter Ortseingangschild geblitzt werden.
Das ist (in Bayern) weitläufig bekannt, man sieht tatsächlich hin und wieder Personen die die Distanz in "Meter"-Schritten ablaufen, da weiß man genau wer gerade geblitzt wurde :evillol:
 
Wechsler schrieb:
Innerorts vor der Kreuzung, Außerorts hinter der Kreuzung. Denn außerorts ist das Parken auf Vorfahrtstraßen verboten.
nicht eher andersrum? ich rege mich an mir mittlerweile bekannten stellen jedes Mal darüber auf, wenn ich ein vorfahrtsstraßenzeichen hinter der Kreuzung sehe und diese Stellen sind Innerorts. es macht einfach keinen Sinn, die vorfahrtsstraße hinter der Kreuzung auszuweisen. stop-, Vorrang- und Nachrangschilder stehen ja auch davor, weil sie den Bereich regeln, der unmittelbar ab dem Schild beginnt.

edit: sry, ich hätte den Thread auch weiterlesen können xD
 
Zurück
Oben