Verschlüsselung mit DriveCrypt

Und Pfade sind kein Beweis, dass die Datei wirklich existiert.

Sie sind aber Beweise, dass die Daten existiert haben. Das reicht bei einem entsprechenden Verdacht aus.

Kann ja z.B. alles bereits gelöscht sein, oder nen Kumpel war mit ner externen Platte da und man hat es davon geschaut, denn das dann zu sehende Laufwerk in der Reg muss ja nicht der Container sein... o.ä....

Löschen schützt nicht vor Strafe, im Gegenteil - gerade bei einer frisch gereinigten Platte hat man eine Menge zu erklären! Und es ist wirklich keine Schwierigkeit, deinen Kumpel zu befragen/ seine Platte zu untersuchen.

Versteckte Container/alternative Betriebssysteme sind auch keine Lösung, da man an den Zeitstempeln sehen kann, ob die tatsächlich benutzt werden.

ausserdem kann man einfach einen falschen schlüsseln (nicht kennwort) zum entschlüsseln angeben

Behörden werden wohl kaum das Programm und den/die Orginalcontainer/Partition zum Entschlüsseln benutzen, und wenn der Schlüssel falsch ist, passiert den Daten gar nichts.


Dein Beitrag ist also etwas daneben meiner Meinung nach.

Mein Beitrag ist jedenfalls nicht meiner Meinung entsprungen, sondern meiner Erfahrung. Ich habe schon einige Leute untergehen sehen, die sich auf Verschlüsselung verlassen haben. Die Gerichte haben einen weiten Ermessensspielraum bei nichtkooperativen Beklagten, und ein Polizeiverhör stehtst du mit deinem "Oh, ich glaub ich hab' mein Passwort vergessen" auch nicht durch.

Mein gutgemeinter Ratschlag: Verschlüsselung ist dafür da, wichtige oder private Daten vor den Augen anderer zu schützen, aber sie hilft nur wenig dabei, einer Strafverfolgung zu entgehen.
 
Nein Pfade sind kein Beweis. Man kann die Sachen ja alle z.B. verkauft haben und sie deshalb dann auch gelöscht haben. Ein Pfad ist wie man es aus sehen will kein fester Beweis, dass es auch die illegale Datei ist. Als Beweis muss schon die Datei (oder evtl allerhöstens zumindest wenn es um Tauschbörsen geht ein log-file) her. Dein Szenario würde ich eher in den USA bestätigen, wo oft INDIZIEN reichen....
Die Datei kann ja uch aus dem Radio aufenommen etc sein, was schon wieder eher Grauzone ist....

Was heißt hier Verhör durchstehen? Schau mal ins Gesetz. Du musst nichts sagen, was dich selbst belasten könnte, und das DARF dann auch NICHT gegen dich verwendet werden, sonst stehst du wiederum rechtlich sehr gut gegen die dar!

Ich will hier nicht Wege beschreiben ILLEGALE Daten "sicher" abzulegen, damit man das betreiben kann, es geht hier ums Prinzip Verschlüsselung und deren Sicherheit. Und ich habe das Recht meine Daten geheim zu halten wenn ich das will, zumindest ist das in Deutschland zum Glück so....

Klar wenn z.B. bei Leuten die illegales runterladen log-files existieren, dann ist das schon eher ein Beweis, aber in Bezug auf Dateinen die da nicht auftauchen, kann man keinen Pfad als Beweis nehmen, dessen Quelle nicht bekannt ist (z.B. analoge Aufnahme, etc...)...

Was du da beschreibst, dass halte ich für extrem wässrig und leicht anfechtbar, wenn es so in Deutschland überhaupt passieren würde, was ich mal stark bezweifle...

Letzendlich muss dir nachgewiesen werden, dass es sich bei deinen Dateien um illegale Dateien handelt, und das ist mit einem Pfad schwierig, da es Dateien von Privatkopien sein können, analoge Aufnahmen, etc....

Nichts desto troz: Ilegales downloaden ist nicht ok, es geht mit darum, die rechtslage zu klären. Ich ziehe nicht bei Tauschbörsen, nur muss ich meine Privatkopien, etc ja auch nicht offenlegen wenn ich das nicht will, nur weil man Pfade sieht...
 
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AES reicht vollkommen. Die ganzen Triple-Geschichten fressen viel zu viel Geschwindigkeit, zudem steigt die Sicherheit nicht um Faktor 3 (wie der Name suggeriert). Entscheidend ist vielmehr ein gutes Passwort, denn die Algorithmen verschlängen alle zuviel Zeit um sie zu brechen.
 
Auszug aus einem Juristenforum:

Was mich nun betrifft, so sind meine juristischen Kenntnisse laengst nicht so fundiert. Allerdings war ich lange Zeit im Musikgeschaeft taetig und dort u.a. auch recht intensiv mit der rechtlichen Problematik beim Kopieren befasst. Du kannst also auch mir glauben, dass ich sehr wohl weiss, wovon ich hier spreche.

Deine Geschichte mit dem "du musst beweisen, dass die Kopien legal sind" gehoert einfach in den Bereich der Ammenmaerchen und erinnert an das immer wieder gern verbreitete Maerchen mit der bei einer Verkehrskontrolle im Auto CD-Player gefundenen und dann polizeilich sicher gestellten MP3 CD.

So funktioniert das deutsche Rechtssystem nicht. Im strafrechtlichen Bereich muss immer die Straftat selbst bewiesen werden, nicht aber das Nichtvorliegen einer Straftat. Der Besitz legaler Kopien von Musik CDs stellt aber nun mal keine Straftat dar.

Im zivilrechtlichen Bereich sind die Ansprueche vom Anspruchsteller zu begruenden. Das bedeutet in diesem Fall, dass der Anspruchssteller (Schallplattenfirmen oder sonstige Rechteinhaber) mir beweisen muesste, dass meine Kopien illegal gezogen wurden. Nicht ich muss beweisen, dass ich legal kopiert habe, sondern der, der was von mir will, muss beweisen, dass ueberhaupt ein Anspruch besteht. Bei gesetzlich jedoch erlaubten Privatkopien besteht ein solcher Anspruch ausdruecklich nicht. Also waere mir zu beweisen, dass es sich eben nicht um gesetzlich gedeckte Privatkopien handelt. Da eine solche legale Privatkopie aber nicht dadurch ploetzlich illegal werden kann, dass das Original nicht mehr vorhanden ist, taugt die Nummer mit dem "Vorweisen der Originale" auch nicht zur Beweisfuehrung. Der Anwalt, der darauf eine Klage aufbauen will, wird mit Pauken und Trompeten unter gehen. Und bei meinen zur Zeit 250 und demnaechst ca. 750 Giga kann ein solcher Beweis einfach nicht gelingen, weil es sich tatsaechlich ausschliesslich um Kopien solcher CDs handelt, die sich einmal in meinem Bezitz bzw. dem eines Freundes befunden haben.

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Ich kann das nicht so ganz glauben. Wenn ich ein Original nicht mehr habe, dann habe ich doch auch kein Recht mehr auf eine Privatkopie, oder? Sonst könnte sich ja jeder alles ausleihen und kopieren...
 
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Bei Musik CDs darfst du die Kopien behalten. Du darfst dir auch CDs von Freunden ausleihen und sie kopieren oder mp3s daraus machen. Dabei darfst du aber keinen Kopierschutz umgehen.
 
mal ne andere Frage.
Ich weis der Thread is schon etwas älter aber ich wollte nich extra nen neuen aufmachen...

Also kurze Frage, Wenn man ne komplette Partition verschlüsseln will muss diese doch formatiert werden, so wie ich das jetzt per Google verstanden hab...

Wie formatiert man dann Die OS-Partition, bzw. wie installiert man das Programm ohne nen BS? :)

zusätzliche Frage, könnte man die Daten der OS-Platte, also quasi des ganze BS zB mit Acronis TrueImage sichern, formatieren, und danach wieder draufmachen? Oder überschreibt des die Verschlüsselung wiederum wieder?
 
ich verstehe nicht so ganz was du willst ...

aber das programm ist nur unter windows lauffähig, sprich du muss windows installiert haben, und damit ist die partition auch schon formatiert.
(macht auch wenig sinn eine nicht formatierte partition zu verschlüsseln weil da ja sowieso keine daten liegen)

ob das mit dem image klappt weis ich nicht ... weil drivecrypt schreibt ja auch was in dem mbr ... den müsste man also mit sichern - sprich ein image von der ganzen platte machen und nicht nur von einer partition.

-gb-
 
ja hat mich selber verwirrt grad :)

Nochmal bissel gesucht und gefunden. mit dem "normalen" Drivecrypt lässt sich alles verschlüsseln bis auf des BS, wenn man auch des BS verschlüsseln will, also vor dem booten nen PW eingeben muss, der braucht des Drivecrypt Plus Pack...
Man ich sollte Geld verlangen für meinen Support den meine Kollegen dauernd von mir bekommen :D
 
truecrypt kann das aber auch - und kostet nix http://www.truecrypt.org/

drivecrypt ist halt leider was komerzielles und nocht open source - sprich man weis nicht ob die firma da einen generalschlüssel oder so hat ...

-gb-
 
dahum schrieb:
Eine nette Illusion. In der Praxis würde dich jede Behörde weichkriegen, wenn sie das will. Was in GB offiziell erlaubt ist, nämlich die Schuldannahme im Falle einer Kooperationsverweigerung, wird sicherlich auch in Deutschland inoffiziell praktiziert, sofern ein Anfangsverdacht besteht.
Ja, es gibt sie, die Verhörtricks. Das heißt durch eigenes Gelabber andere Leute dazu bringen sich zu verplappern oder "weich" zu werden. Zwingen kann dich hier niemand dazu. Auch wirst du nicht gefoltert oder unter Drogen gesetzt. Was solls also? Nicht dumm anstellen und einschüchtern lassen reicht also.

Davon ab macht ihr euch hier immer so um das BKA Gedanken, als wenn wir hier eine Ansammlung von Kriminellen wären :freak:

Trotzdem. Bleiben wir mal bei den Extremfällen.
Backdoors. Backdoors bei closed source sind möglich. (sie sind übrigens auch bei open source möglich ;) )
Ultimaco hat da angeblich einen nicht so besonderen Ruf. Darum geht es aber. Wer hat noch was zu dem Thema gehört? Wenn man belastet wird muß die die Beweislage vorm Gericht dargelegt werden. Darüber widerum darf und kann ein Gericht weder dem Angeklagten noch dem Anwalt noch der Presse eine Schweigepflicht aufbrummen. Es kommt also raus. Und das schnell.
Und, schonmal was gehört darüber, daß DriveCrypt eine Hintertür hat? Meint ihr man wird einen Backdoor wegen irgendeinem Heini der zuviele MP3 hat an die Offentlichkeit gelangen lassen? :rolleyes:

Seit wann muß man jemanden erklären warum zB. Win einen Wechsellaufwerk Z: vermekt hat, obwohl er im System so nicht zu existieren scheint? Das beweist was genau?
Mein gutgemeinter Ratschlag: Verschlüsselung ist dafür da, wichtige oder private Daten vor den Augen anderer zu schützen, aber sie hilft nur wenig dabei, einer Strafverfolgung zu entgehen.
Das ist richtig. Selbst belasten muß man sich ggbf. trotzdem nicht. Wen hast du denn untergehen sehen? Wenn ich so durch die Foren streife und die Horrorgeschichten höre, müßte jeder dritte Jugendliche bereits vorbestraft sein oder im Knast sitzen. Was war also los da bei dri? Jemanden den mal über IPs nachzuweisen versucht hat 5 Alben gesaugt zu haben kam wesentlich schlechter davon, als wenn er seine Laufwerke mit 500 Alben entschlüsseln lassen hätte?

Gut, jemand hat paar MP3 (bleiben wir dabei), aber es war ihm egal (verschlüsseln). Jetzt ist der Rechner bei der Polente. Er hat auch einen verschlüsselten Container. Den hat er angelegt, um wie du schon sagst "wichtige oder private Daten vor den Augen anderer zu schützen". Da sind nämlich einige private Videos und Fotos die er mit seiner Freundin aus Spaß an der Freude gemacht hat. Die Polente will jetzt die Passwörter davon bzw. vermutet Verschlüsselung. Was tun? Wichtige private Daten schützen oder nicht?

@LingLing
Seit wann ist Blowfish schneller als Twofish?? Vor allem der 3fach Blowfish beim DriveCrypt? Oder Twofish "langsam"??
Blowfish-448 braucht 18 Zyklen pro Byte auf einem PentiumPro/200. Twofish-256 braucht... 18 Zyklen. Dabei ist Twofish aber wesentlich robuster gegen Kryptoanalysen und auch stärker. Die Bitzahl für den Key sagt alleine noch nichts aus. Was meinst du warum Blowfish aus TrueCrypt komplett rausflog?
Neuere CPU-Architekturen leigen Twofish sogar besser.

Twofish ist in der Standardimplementierung sogar schneller als AES. Erst seitdem erst neulig extrem optimierter AES-Code - auf Basis einer ASM-Kode-Analyse - im TrueCrypt dabei ist, konnte AES sich auf den ersten Platz vordrängen. Um 1/10 (?)

@Torsten007
Wenn du nicht auch die Bootpartition verschlüsseln willst kann ich dir für alles andere ausschliesslich aktuellen TrueCrypt 5.1a empfehlen. Vor allem kommst du an deine Daten dann auch auf 64bit Systemen ran. 64bit DriveCrypt ist erst in Mache und es werden noch keine Termine genannt.
 
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