Placeholder2022 schrieb:Moin,
wie sind denn in der Community die Erfahrungen mit Versicherungen wie Zahnzusatz, Brille etc und deren Motivationen zeitnah zu erstatten?
Da es ja diesen §14 VVG gibt, nachdem der Versicherungsnehmer bei klarer Sachlage nach 30 Tagen eine Leistung in Höhe der zu erwartenden verlangen kann und die Leistung ab da sogar zu verzinsen wäre sagt mir das im Umkehrschluss dass eine seriöse Gesellschaft, die etwas auf sich hält, eigentlich bis zum 30. Tag nach Einreichung einer Rechnung/Erstattungsantrags dicke geleistet haben sollte?
Oder gibt es da heutzutage durch die Bank weg auch leider gegenteilige Erfahrungen?
Gruß
Zahnzusatz, Brille etc. problemlos, da Regelleistungen. Rechnung fotografieren oder anderweitig als PDF hochladen bzw., so mache ich das wenn deren Portal mal blockiert, einfach via E-Mail schicken. Sollen die das doch intern zuordnen und sich die Mühe machen.
Als Geschädigter bei KFZ-Versicherungen jeglicher Art immer größtmögliche Probleme, deshalb immer Einschalten eines Anwalts. Sind aber auch keine Regelleistungen.