Verständnisfrage zu KFZ Unfall / Haftpflichtschaden und Quote

Das spielt keine Rolle und doch, auch dabei muss die Schuldfrage ordentlich geprüft werden.
 
DuckDuckStop schrieb:
Tut mir leid aber das ist falsch.

1. Wenn der TE etwas an der Quote ändern will wird er klagen müssen, ob dann hinterher 100% oder 80/20 oder 70/30 rauskommt ist ja erstmal unerheblich.

2. Du musst die Rechtsanwaltsgebühren nie übernehmen, auch nicht zu Hälfte, egal was dabei rumkommt. Die Rechtsanwaltsgebühren werden aus der regulieren schadensumme berechnet und wenn die wegen einer Quote niedriger ist, bekommt der Rechtsanwalt einfach weniger Geld.

Oh Gott.
Was ist dass denn wieder für ein Wissenstand.

Also ich beauftrage einen Anwalt.
Wenn der nur eine 50/50 Quotelung vor Gericht erreicht, dann bekommt der einfach nur die Hälfte vom Geld und verzichtet auf die andere Hälfte von seinem Honorar?

Glaubst du das wirklich?
 
Nein, er verzichtet nicht auf die Hälfte seiner Gebühren (Rechtsanwälte bekommen kein Honorar, sondern eine Gebühr), er hat eben nur Anspruch darauf. Eben weil sich seine Gebühren aus der erbrachten Entschädigung berechnen, steht sogar so im RVG.

Woher ich diesen Wissensstand habe? Ich bezahle Rechtsanwälte jeden Tag. Und es ist schon erstaunlich, Rechtsanwälte legen selber immer die Entschädigungsleistung für die Abrechnung ihrer Gebühren zu Grunde. Verrückt oder?
 
Also wenn ich das jetzt richtig verstehe.

Ich beauftrage nach einem Verkehrsunfall einen Anwalt.
Der Schaden an meinem Auto ist 10.000 Euro.
Diese will ich vom Unfallgegner einklagen.
Es wird also um 10.000 Euro gestitten.

Mein Unfallgegner bekommt recht. Ich habe zu 100% Schuld an dem Unfall und bekomme gar nichts. Es gibt keine Entschädigungsleistung für mich.

Dann muss ich also auch nicht den Rechtsanwalt bezahlen?
Denn der berechnet mir ja seine Gebühr von 0 Euro Entschädigungsleistung?

Einfach nochmal darüber nachdenken, von welcher Grundlage sich die Gebühr vom RA berechnet ;)
 
Ganz genau so ist, in dem von dir geschilderten Fall hat der Rechtsanwalt für umme gearbeitet und darf dir nichts in Rechnung stellen.
 
Und das ist natürlich falsch.
Sollte man aber eigentlich auch als Laie verstehen.

So wäre es ja eine Glückssache für den Anwalt, was er verdient.

Richtig ist: Es gibt einen Streitwert um den es geht.
Hier z.B. die 10.000 Euro.
Die Gebühr vom Anwalt berechnet sich nach diesen 10.000 Euro.
 
DuckDuckStop schrieb:
Ganz genau so ist, in dem von dir geschilderten Fall hat der Rechtsanwalt für umme gearbeitet und darf dir nichts in Rechnung stellen.
Ganz genau so ist es eben nicht! Wenn eines sicher ist, dann dass der Anwalt bezahlt werden möchte. In diesem Fall dann eben von seinem - vermutlich ziemlich unzufriedenem - Mandanten oder dessen Rechtsschutzversicherung.

Nehm das jetzt bitte nicht persönlich, aber ich denke es bedarf hier einer Klarstellung für alle anderen Forenteilnehmer. Du erweckst auf den vorhergehenden Seiten den Eindruck besonderer Sachkunde und verfügst tatsächlich nur über Halbwissen aus deiner beruflichen Tätigkeit, dass dich zu falschen Schlüssen verleitet hat.

Ein Anwalt stellt sein Honorar grundsätzlich seinem eigenen Mandanten in Rechnung. Wenn es gut läuft merkt dieser davon nicht allzu viel, weil er entweder Rechtsschutzversichert ist oder die Kosten als Schadensersatz beim Gegner geholt werden.
Wenn das alles aber nicht klappt, dann liegt die Rechnung beim Mandant im Briefkasten. Das ein Anwalt "für umme" gearbeitet hat passiert nur, wenn alle Pleite sind und er keinen Vorschuss verlangt hat.
 
Was Versicherungen so alles können und wie toll diese gegenseitig regeln ist teilweise auch nur lachhaft. Ich sollte bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls nur 50 % ersetzt bekommen von der gegnerischen Versicherung. Letztlich bin ich auch ohne Anwalt nach Beschwerde bei der gegnerischen Versicherung und einem längeren Telefonat mit einem Mitarbeiter, der mehr zu entscheiden hat, als der normale Sachbearbeiter ohne Probleme verstanden worden und es wurde eingesehen, dass ich absolut keine Schuld am Unfall hatte.

Konkret ging es darum, dass mein Gegner im Ort mitsamt Anhänger mitten in einer Rechtskurve vor mir angehalten hat, weil die Straße wegen Bauarbeiten gesperrt und nur für Anlieger freigegeben war (das war ich). Also hab ich hinter ihm gewartet, weil ich dachte, er will drehen. Als die Beifahrertüre aufging und eine ältere Dame ausstieg dachte ich, ich kann an ihm vorbei. Als ich allerdings auf seiner Höhe war fährt er ohne zu schauen los und will drehen. Hat mir ab Beifahrerspiegel bis hinten alles aufgerissen, über 10.000 € Schaden, abhauen wollte er (alter Opi) auch noch bzw. dann keine Polizei holen, weil "man sieht ja kaum was, kann man bisschen spachteln und gut ist, er sieht bei sich selbst ja auch keine Schaden".

Polizei gerufen, der junge Polizist meinte sofort nach Schilderung des Hergangs, dass ich nichts dafür kann. Sein älterer Kollege meinte nach kurzem Telefonat mit der Dienststelle oder wem auch immer, dass ich ja zu 50% Schuld bin, weil ich bei unklarer Lage losgefahren bin. Hab dem Bußgeld vor Ort widersprochen und später den verdoppelten Bußgeldbescheid bekommen. Mit der zuständigen Behörde ewig telefoniert, ließen sich nicht davon abbringen. Ich hätte länger warten müssen. Wie lange, wollte mir keiner sagen. Auch auf meine Frage, was passiert, wenn ich 3 min stehe und dann genau der gleiche Unfall passiert, wollte man nicht beantworten. Was passiert, wenn statt mir und meinem Auto ein Radfahrer oder kleines Kind dort gewesen wäre und platt gefahren wird, hat auch nicht gezählt. Daraufhin wurde es mir zu blöd und ich habe das Bußgeld bezahlt.

Für die Versicherung war das aber egal, obwohl die sich zuerst an das von der Polizei gehalten haben. Die Sachbearbeiterin wurde auch pampig am Telefon, da die Polizei ja entschieden hat (was ein Quatsch), bis ich ihren Vorgesetzten verlangt habe, den sie mir aber nicht geben wollte, da der ja auch nicht anders entscheiden wird.
Naja, Brief an den Vorstandsvorsitzenden mit der Schilderung und allem geschickt (klar liest er den nicht, aber es hat sich trotzdem jemand mit mehr Entscheidungskompetenz gemeldet). Mit diesem dann ein sehr freundliches aber bestimmtes Telefonat geführt, er hat sich mehrfach entschuldigt und gemeint, dass es da keine 2 Meinungen gibt bei dem Unfallhergang und ich natürlich nichts zahlen muss. Vielleicht hat mir auch noch geholfen, dass eine unabhängige Zeugin sich gemeldet hatte, da der Unfallverursacher auch noch den Hergang komplett anders beschrieben hat im Nachhinein.

Mein Fazit. Versicherungen sind auch nur Menschen, entweder man traut sich zu das erst Mal selbst zu regeln oder man holt sich einen entsprechenden Anwalt mit der richtigen Fachrichtung. Zumindest sofern man ehrlich zu sich ist und keine Schuld am Unfallhergang hat.
 
Borderland555 schrieb:
Wenn man den Eingangsthread liest und dann darauf so einen Tipp gibt, hat man sich schon mal geoutet, dass man von der Sache keine wirkliche Ahnung hat.

Die Versicherungen selber sind sehr wohl in der Lage, eine Schuldfrage zu beurteilen.

Wenn die auf 50/50 kommen, dann heißt das grundsätzlich auch mal, dass jeder seine eigenen Kosten zu 50% selber bezahlt. Auch den eigenen Rechtsanwalt.

Wenn man also nicht Rechtsschutzversichert ist, dann muss man sich also sehr gut überlegen, ob man die Kosten noch weiter in die Höhe treiben will.
Denn eine 100% Haftung für den Unfallgegner wird auch der Anwalt nicht erreichen.

Der Rat, einen Anwalt zu fragen, was es kostet und wer die Kosten tragen wird, ist also "outen, dass man von der Sache keine wirkliche Ahnung hat."?



Versicherungen sind, genauso wie Banken, mafiöse Strukturen die jeden ficken. Man kann sich natürlich deren Gutdünken aussetzen - oder man stellt fest, dass man gut beraten ist, Versicherungen (eigenen und fremden) genau gar nichts zu glauben.


Das heißt nicht, dass Versicherungen nichts einschätzen können - immerhin beschäftigen die ganze Heere an Juristen. Und es heißt nicht, dass Versicherungen nie der Sache oder der Höhe nach richtig liegen. Es heißt nur, dass darauf als Kunde oder Gegner überhaupt kein Verlass ist.
 
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Borderland555 schrieb:
Also wenn ich das jetzt richtig verstehe.

Ich beauftrage nach einem Verkehrsunfall einen Anwalt.
Der Schaden an meinem Auto ist 10.000 Euro.
Diese will ich vom Unfallgegner einklagen.
Es wird also um 10.000 Euro gestitten.

Mein Unfallgegner bekommt recht. Ich habe zu 100% Schuld an dem Unfall und bekomme gar nichts. Es gibt keine Entschädigungsleistung für mich.

Dann muss ich also auch nicht den Rechtsanwalt bezahlen?
Denn der berechnet mir ja seine Gebühr von 0 Euro Entschädigungsleistung?

Einfach nochmal darüber nachdenken, von welcher Grundlage sich die Gebühr vom RA berechnet ;)
Wenn du vor Gericht zu 100% verlierst, trägst du

  • die Gerichtskosten
  • deinen Rechtsanwalt (RVG Gebühren oder Honorarvereinbarung)
  • den gegnerischen Rechtsanwalt (max. bis Höhe der RVG Gebühren).

Wie hoch das ist lernt jeder Rechtswanwalt im Referendariat selbst berechnen. In der Praxis macht das die Fachangestellte. Und sie benutzt Rechner wie diesen hier: Prozesskostenrechner von juris - RVG Rechner 2021 | juris Das Rechtsportal

Wenn du dich nur vom Anwalt beraten lässt, dann aber nicht klagst, darf er von dir eine Erstberatungsbebühr fordern. Manche verzichten aus Kulanz darauf, wenn sie keinen Finger gerührt haben; andere nicht. Wenn Arbeit angefallen ist wird jeder Anwalt eine Gebühr sehen wollen.

Falls du Mitglied in einem Verkehrsclub bist, kannst du deren "kostenlose" Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Die haben Rechtsanwälte, die auf Honorarbasis für sie arbeiten, die eine für die Mitglieder kostenlose 'erste Einschätzungen der Rechtslage' abgeben.
 
@Borderland555 und @FuTur3d

Anscheinend habe ich mich, durch meine tägliche Arbeit, zu einer Aussage hinreißen lassen die nicht korrekt ist. Auch die Rechtsanwaltsgebühren sind anteilig nach Quote zu übernehmen. Tut mir leid für die Falschinformation die ich hier (ausgiebig) vertreten habe.
 
Wenn du im Endeffekt die volle Schuld bekommst, zahlst du den Rechtsanwalt dann entsprechend selber.

Hab ich ja oben geschrieben und mich dafür entschuldigt fehlinformationen verbreitet zu haben.
 
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MECD schrieb:
Wie hoch das ist lernt jeder Rechtswanwalt im Referendariat selbst berechnen.

Mutige Aussage.

Immerhin hat DuckdDuckstop den Fehler eingesehen und sich entschuldigt. Da gehört viel dazu. Ich gestehe Fehler zb nie ein :daumen:
 
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Mache ich normalerweise auch nicht, mache einfach keine 🤣. Einfach betriebsblind gewesen.
 
Idon schrieb:
Bereits überlegt, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen? Kosten zahlen in aller Regel die Versicherungen bzw. die Versicherung, die unterliegt.

Das ist einfach vollkommen falsch und gerade wenn aktueller Stand eine 50/50 Quotelung ist ein absolut laienhafter Tipp.

Wer so eine Aussage trifft, hat keine Ahnung von der Materie und wäre gut beraten, einfach nur mit zu lesen, anstatt zu schreiben.
 
Kann man so pauschal auch nicht sagen, geht das ganze vor Gericht und er bekommt Recht war es die richtige Entscheidung.

Was würdest du ihm denn empfehlen? 50/50% hinnehmen?Bei der Versicherung bitte bitte sagen?
 
Da er weiter unten noch geschrieben hat, er hat einen Verkehrsrechtsschutz, schaut die Sache natürlich wieder anders aus.

Damit kann man dann natürlich viel besser versuchen Recht zu bekommen.

Den Gutachter zu beauftragen war auch ein Fehler.
Da kriegt er jetzt von der Versicherung aufgrund seines Haftpflichtschadens erst auch einmal nur 50% davon bezahlt.
Wenn er noch einen Vollkasko Schaden für die restlichen 50% von seinem Schaden draus machen will, dann kann es auch gut sein, dass die Versicherung die Bezahlung der restlichen 50% ablehnt, da sie diesen Gutachter nicht selber beauftragt haben. Steht so auch in seinem Kfz Vertrag drinnen.
Das mit dem Gutachter war dumm und unnötig. Aber solche Fehler macht man eben, wenn man meint, man kann seine Versicherungen ohne Fachwissen selber managen und im Schadensfall dann einen Kollegen nach Rat fragen, der auch keine Ahnung hat.

Die Frage ist, was will er machen?
800,- € Schaden von ihm selber stehen ja noch im Raum und vermutlich noch 275, -€ Gutachterkosten.

Wenn er einen Rabattschutz und nur 300,- € SB in der Vollkasko hat, dann kann man darüber nachdenken, das über die Vollkasko zu regeln. Dann hoffen, dass die Versicherung die 275,- € Gutachterkosten mitbezahlt.

Andererseits kann man auch versuchen zu streiten, wenn man den Schaden nicht über die VK regeln will.
Da kommt es dann drauf an, wie hoch die SB im Rechtsschutzvertrag ist und ob man sich die Zeit für z.B. das Antreten vor Gericht wegen dem doch relativ niedrigen Betrag antuen will.

Die Frage ist dann auch, was erreicht man mit einem Gereichtsverfahren?
Es steht Aussage gegen Aussage und es ist auch gut möglich, dass man schon alleine aus der Betriebsgefahr vom Auto eine Teilschuld bekommt. Evlt. erreicht man eine 75/25 Quotelung.
Aber mit welchem Aufwand?
 
Einen Sachverständigen zu beauftragen nachdem man die Info über die Quote bekommen hat war wirklich nicht besonders clever, gebe ich dir völlig recht. Aber die kosten sind quotenbevorrechtigt (wie auch die Selbstbeteiligung einer eventuell bestehenden Vollkasko) von daher nicht so dramatisch.

Dass seine Versicherung den Vollkasko Schaden ablehnt ist äußerst unwahrscheinlich, sie wird die Gutacherkosten nicht übernehmen, das war aber auch. Selbst wenn sie das Gutachten nicht anerkennen, kann er ja noch nen KVA einreichen.

Borderland555 schrieb:
Es steht Aussage gegen Aussage

Wobei der TE noch seine Frau als Zeugin hat.
 
Das Problem das duch die unnötigen Gutachter zusätzlich entstanden sind, so dass sich der Haftpflichtversicherer nicht mehr, oder nur gering am Rückstufungsschaden beteiligen wird.

Lass ihn mal 500,- € SB haben.
Dann sind es zusammen mit den 550,- € vom Gutachter 1050,- € die er von der Gegnerischen Haftpflicht bekommt.

Die Haftpflicht muss aber Gesamt nur 800,- € Schaden + 275,- € Gutachter bezahlen.
Bleiben also gerade mal 25,- € für den Rückstufungsschaden.

Stellst sich also unterm Strich die Frage, ob man wegen 800,- € (+ hier 275,- € für den unnötigen Gutachter) seine Vollkasko in Anspruch nehmen will.
Oder ob ich wegen dieser Summe einen Rechtsstreit anfangen will?

Wenn er beim Vertragsabschluss seiner Kfz Haftpflicht gut beraten wurde, dann hat er zumindest einen Rabattschutz in der KH.
Wenn das der Fall ist, dann würde ich den Schaden über die Vollkasko regulieren lassen.
Die Rückstufung in der Vollkasko wäre dann nicht so schlimm, denn die kriege ich in der Zukunft mal durch eine Anpassung an der Vollkasko an die SF der KH schon mal wieder raus.
 
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