Verstoß BtmG Strafmaß

GUG schrieb:
Das ist nicht nur mutig sondern viel mehr auch sehr dumm.
Was ist denn, wenn man das Paket annimmt und durch irgend einen Zufall die Polizei kommt und die Drogen bei einem findet? Dann ist man doch der Angeschmierte. Auf solche "Freunde" kann Ich gut verzichten.

Ich hab ja nichts dagegen, wenn meine Freunde kiffen, aber die wären die längste Zeit meine Freunde gewesen, wenn sie sich Drogen an meine Adresse liefern lassen würden.

Richtig. Das is alles viel zu strange.
Und dann noch ohne irgendwie bescheid zu geben..

Edit: Und wer verschickt heutzutage noch größere Mengen Drogen?!
 
na ja ist schon Eigenbedarf für mehrere Personen und hält dann auch einige Zeit. Die fahren auch dann mal gern auf das Boom Festival u.ä..
Er meinte auch, dass wäre eine größere Sammelbestellung gewesen, normal sind es nur 100g aber bei mehreren Leuten ist das schnell weg. Gewinnabsicht steckt nicht dahinter, er handelt auch nicht damit.
Klar hab ich ihm den Marsch geblasen, das passiert nicht mehr. Was sollte ich denn bei den Bullen? Damit mein Name in einer Akte steht oder ich mich noch rechtfertigen muss?
Er dachte wohl, er könne den Postboten abpassen oder den Paketschein abholen aber selbst dann muss man ja den Ausweis bei der Post zeigen. Ich weiß auch nicht wie heute größere Mengen Drogen gedealt werden. Ist mir auch egal. Sollen sie das Zeug doch legal in Apotheken verkaufen, dann verdient der Staat wenigstens mit und man weiß was man bekommt.
 
Sammelbestellung hin oder her. Auch mit 100g bekommst du große Schwierigkeiten mit der Polizei! Dass es sich auf mehrere Personen aufteilt spielt dabei nicht zwingend eine Rolle.

100g werden bereits als nicht geringe Menge eingestuft.. darauf steht mindestens 1 Jahr Gefängnis!
 
Zwei Kumpels von mir wurden mal mit 300g gef.... erwischt. In der Anklage war dann nurnoch von 100g die Rede.
Die Strafe waren diverse Sozialstunden .. kann mich nicht mehr erinnern, wieviele genau, aber ich glaube, die mussten da schon über einen Monat lang irgendwo antanzen.
Könnte allerdings sein, daß die noch nach Jugendgesetz verurteilt wurden (wobei der eine schon über 20 war).

Ist wahrscheinlich auch immer vom Richter abhängig, und ob man das glaubwürdig rüber bringen kann, daß man damit nicht dealen wollte. Bei 500g wird das jedoch schwierig.
 
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