Vertrag nach 3 Tagen kündigen bei DEBITEL

Klexy

Lt. Junior Grade
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Feb. 2006
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387
Hi Guys,

ich möchte wieder aus einem Vertrag raus, den ich vor 3 Tagen bei einer Debitelstelle im Saturn abeschlossen habe. Ich war heute dort und wollte den Vertrag vorzeitig kündigen. Da ich die SIM-Karte und das Handy nicht benutzt hatte, dachte ich das wäre kein Problem. Jedoch sagen die, es geht nicht!
Die Debitel-Leute im Saturn haben in der Zentrale angerufen und DIE haben dann entschieden, dass ich nicht aus dem Vertrag raus kann. Ich habe als Grund angegeben, dass ich Studiengebühren (700 €) zahlen muss und mir den Vertrag nicht leisten kann, was auch so ungefähr hin kommt.
Kann mir einer nen Tipp geben wie ich das trotzdem schaffe? Ich muss scheinbar nen besonderen Grund angegeben, damit ich rauskomme. Wie gehe ich am besten vor? Wer hatte schon mal einen ähnlichen Fall zu lösen?

Ich wäre euch für gute Tipps unendlich dankbar!

Gruß klexy
 
Wie soll das funktionieren? Du wusstest doch bei Vertragsabschluss schon, daß Du noch andere Kosten hast, oder nicht? Ich wüßte nicht, wie Du aus der Nummer wieder rauskommst, da müsste Debitel schon äußerst kulant sein.
 
Korrigiert mich falls ich mich irre.
Kann man nicht innerhalb von 14 tagen ohne der angaben von gründen vom Vertrag zurücktreten.

So habe ich das jedenfalls in errinnerung
 
Das gilt aber nur für Internet- bzw jetzt auch Telefongeschäfte. Im Laden gibts das in der Form nicht.
 
2. Vertragsschluss / Leistungsumfang
2.1. Wir behalten uns vor, Ihren Auftrag insbesondere dann abzulehnen, wenn wir negative Auskünfte
über Ihre Kreditwürdigkeit erhalten haben. Sollten Sie mit Zahlungsverpflichtungen im Rückstand sein,
die sich aus einem früheren oder einem noch bestehenden anderen Vertragsverhältnis mit uns
ergeben, oder haben Sie schuldhaft unrichtige Angaben über Ihre Kreditwürdigkeit gemacht oder sind
auf anderem Wege Umstände bekannt geworden, die zu begründeten Zweifeln an Ihrer
Kreditwürdigkeit führen, oder liegen andere berechtigte Gründe vor, so behalten wir uns das Recht
vor, Ihren Auftrag abzulehnen.
Ferner behalten wir uns unabhängig von der Bonitätsprüfung vor, Ihren Auftrag aufgrund debitelinterner
Kriterien abzulehnen.
2.2. Um unsere Leistungen technisch einwandfrei nutzen zu können, müssen Sie zugelassene und
den gültigen technischen Bestimmungen entsprechende Telekommunikationsanlagen,
Endeinrichtungen bzw. Mobiltelefone verwenden.
2.3. Wir werden den Leistungsumfang nur ändern, soweit dies für Sie zumutbar und für uns
unausweichlich ist. Eine Änderung kann insbesondere notwendig werden, wenn wir dazu durch
Änderungen der vom Netzbetreiber erbrachten Leistung gezwungen sind. Im Falle einer
Leistungseinschränkung durch uns haben Sie das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb eines
Monats nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens
der Änderung zu kündigen. Wir weisen Sie in der schriftlichen Änderungsmitteilung auf dieses
Kündigungsrecht ausdrücklich hin.
http://www.debitel.de/downloads/kunden/open/agbs/credit_mobilfunk_handys_mit_vertrag.pdf
http://www.debitel.de/kunden/infocenter/credit/preislisten_agbs/agb_datenschutz/index.php

hört sich nach Fehlplanung an, Deinerseits...
 
Zuletzt bearbeitet:
wieso machste dir auch einen vertrag, wenn du kein geld hast? Oo
kannst nur versuchen den vertrag wegzugeben inkl. handy...
 
Ohne Mithilfe/Kulanz von debitel geht da wenig.
Ein Widerrufsrecht gibt es beim Vetragsschulss im Laden grds. nicht.
Oft sind die Anbierter aber bereit, Kunden in einen günstigeren Tarif zu
wechseln evtl. gegen Rückgabe des Handys, bzw Tausch gegen
ein günstigeres Gerät. Falls alles schief geht, dann hilft nur noch,
das Handy zu verkaufen und so einen Teil der Kosten zurück zu holen.
Irgendein olles Handy hat jeder ja rumliegen oder zu verschenken.
 
JackSparrow schrieb:
Korrigiert mich falls ich mich irre.
Kann man nicht innerhalb von 14 tagen ohne der angaben von gründen vom Vertrag zurücktreten.

So habe ich das jedenfalls in errinnerung

nur wenn du Online oder am Telefon einen vertrag abschließt!
 
Jepp, das ist wohl das einzig mögliche um zumindest die Kosten zu minimieren, aussteigen wirst du da nicht können.

Von daher Handy möglichst bald verkaufen um noch den größtmöglichen Betrag dafür zu bekommen und nach der Sperrfrist (meist 3 oder 6 Monate) versuchen in einen günstigeren Vertrag zu kommen. Vielleicht auch jemanden finden, der den Vertrag übernimmt und du zahlst halt einen Teil seiner Gebühren bzw. einen einmaligen Betrag zur Vertragsübergabe.
 
Man hat grundsätlich das 14 tägige Kündigungsrecht Rückgaberecht da sind Handyverträge inbegriffen...

wenn sie dir blöd kommen reicht meist schon nen Schriftlicher Brief mit androhung eines Anwalts.

Falls du noch unter 18 bist kannst es auch so machen das deine Eltern dagegen sind etc. den als unter 18 jähriger bedarf es immer die bestätigung der Eltern bei vertragsabschlüssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Man hat grundsätlich das 14 tägige Kündigungsrecht Rückgaberecht da sind Verträge inbegriffen..."

in deinen träumen vielleicht.

abgesehen davon nennt sich das widerrufsrecht und gehört zum fernmeldabsatzgesetz.
im laden vertrag unterschrieben - kein widerrufsrecht.

"Falls du noch unter 18 bist"...

... kann er gar keinen mobilfunkvertrag abschliessen.

edit:

ausnahme ist meines wissen noch das sogenannte "haustürgeschäft" - müsste zumindest so heisen.

edit2:

"Schriftlicher Brief"

tja... was soll ich dazu sagen? :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt auch "Elektronisch erstellt briefe" a Email...

und es gibt auch Unternehmen/Mitarbeiter die scheißen auf gesetze also interessiert die beim abschluß von Verträgen nicht ob du ne genehmigung von deinen Eltern hast.:rolleyes:

Falls das der Fall ist kommt man gut raus wenn die Eltern dagegen sind.

na denn:freak:
 
Eventuell kannst es ja bei den Leuten von Saturn probieren. Die werben mit 14 Tage Umtauschservice. Sicher in deren Interesse, dass ihre Kunden zufrieden sind in ihrem eigenen Laden. Vielleicht haben die mehr Chancen bei debitel, schließlich ist das alles im gleichen Laden. Ansonsten wurde schon alles geschrieben.
 
Klexy schrieb:
ich möchte wieder aus einem Vertrag raus, den ich vor 3 Tagen bei einer Debitelstelle im Saturn abeschlossen habe.
Hallo,

damit AGB greifen, müssen sie einem vorher zugänglich gemacht worden sein.
Dass diese im Internet zur Verfügung stehen, ist in diesem Fall nicht wichtig.

Ich würde nachschauen, was auf dem eigentlichen Vertrag dazu steht.
Desweiteren ist die Aufklärungspflicht vom Verkäufer ein Kriterium.

@impressive;

Ist doch nicht schlimm, ich wurde mal telefonisch angerufen. :D
 
Die AGBs dürften auf der Rücksseite des Vertrages drauf sein.
 
naja, auf einen "Beratungsfehler" zu gehen, wäre wohl die letzte Möglichkeit hier und ist im Einzelfall wirklich nur dann geltend zu machen, wenn

1 auf dem Vertrag nichts davon steht (AGB - Rücktritt)
2 der Verkäufer dies nicht annähernd wiedergegeben hat (Beratungsprotokoll)

beide Punkte müssen erfüllt sein, damit eine CHANCE darauf besteht.
 
Zu meiner Schulzeit gab es das 14-Tägige Rücktrittsrecht auch noch bei sog. „Haustürgeschäften“.
D.h. wenn du z.B. von einem Vertreter vor der Haustür, im Laden, in der Stadt etc. „überrumpelt“ wirst, und auf Grund dessen einen Vertrag abschließt.
Jedoch bist du ja zu einem Shop gegangen, und hast den Vertrag abgeschlossen, also warst du dir ja bewusst was du da tust...laut Gesetz.
 
Das sieht nicht gut aus, da kannst Du nur auf die Kulanz von Debitel hoffen. Da die 10 Werktage Rücktrittsrecht nur bei Kaufverträgen über Internet oder Telefon gültig sind.
Ich würde an Deiner Stelle sofort ein Schreiben aufsetzen und bei Debitel freundlich um Vertragsauflösung bitten, unter Nennung Deiner Gründe Studiengebühren, am bestem gleich mit Belegen dazu.
Grundsätzlich per Einwurf- und bei sehr wichtigen Briefen Übergabe-Einschreiben!
 
Da wird sich keiner drauf einlassen, da auch Saturn an dem Vertragsabschluss nicht wenig verdient und diese dann ihre Provison zurückgeben müssten.
 
also ihr könnt hier alle spekulieren wie ihr wollt, es gibt kein widerrufsrecht
bei verträgen die man im laden getätigt hat.

"und es gibt auch Unternehmen/Mitarbeiter die scheißen auf gesetze also interessiert die beim abschluß von Verträgen nicht ob du ne genehmigung von deinen Eltern hast."

für einen handyvertrag benötig man seinen ausweis. zudem wird niemand einen
minderjährigen "durchlassen", weil der vertrag dann vom betreiber abgelehnt wird
und der verkäufer keine taler bekommt - also total bullshit.

@ moquai

el bingo :D
 
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