Vertragliche Vereinbarungen

S

S1l3nt

Gast
Hi@all

Also ich habe da mal eine Frage zu Vertraglichen Vereinbarungen.

Ich habe vor kurzen noch in einen Supermarkt gearbeitet in dem Vertraglich feststand das man das handy nicht bei sich tragen darf,im Vertrag standen dann auch die Konsequenzen drin was passiert bei nicht einhaltung.

Seit kurzen Arbeite ich in einen anderen Supermarkt und der Chef hat die Anweisung für die Kasse geändert,dort steht nun auch drin das man das Handy nicht bei sich tragen darf an der Kasse,aber es sind keine Konsequenzen deklariert.

Nun frage ich mich,es müssen doch deklariert sein was passiert wenn man sich nicht daran hält oder,dazu gilt das auch anscheind nur für die Kasse weil in meinen vertrag ist es nicht aufgeführt wie bei meinen Arbeitgegber davor der es gleich Vertraglich vereinbarte.

Ohne Angaben von Konsequenzen könnte er sich ja sonst was ausdenken und das währe nicht rechtens oder ?
 
Wieso machst du dir darüber überhaupt Gedanken? Du legst doch dein Handy in der Garderobe ab. Da kann es doch garnicht zu solch einer Situation kommen.
 
Ich wundere mich nur weshalb es nicht klar deklariert ist wie bei meinen Arbeitgeber davor.
 
Hallo,
der Arbeitgeber hat ein Weisungsrecht. Deswegen kann er handys an der Kasse verbieten. Die Folgen bei Nichtbeachtung müssen nicht erwähnt werden da dies regelmäßig eine Abmahnung und im Wiederholungsfall die Kündigung ist.

Schließlich arbeitet man mit Erwachsenen Menschen und möchte nur das die Dinge so erledigt werden, wie gewünscht.

Davon ab was soll er sonst schon als Sanktion aufbringen? Du darfst keinen Kaffee in der Pause trinken? ;-)
 
Nein du wunderst dich nicht darüber.
Du schreibst das in der Hoffnung das wir dir sagen dein Chef kann nichts machen.

Aber das ist hier kein kindergarten es ist verboten und da gibt es kein aber.

Ich wette du bist noch sehr jung <20 und ich gib dir einen gut gemeinten Rat.
Das Handy ist nicht der Mittelpunkt deines Lebens ebenso wirst du es überleben nicht ständig daran zu hängen.

Halt dich an die Abmachung. Konsequenzen könnte eine Abmahnung und irgendwann eine Kündigung sein.
 
Und du unterstellst Leuten ziemlich willkürliche dinge von daher glaub ich das du eher noch sehr sehr Jung bist.

Es ging nur darum ob Konsequenzen deklariert sein müssen weil mein Arbeitgeber davor diese explizit deklarierte.

Kleiner vorlauter Bengel.
 
Wanderer101 schrieb:
Naja dann hab ich dir ja deine Frage beantwortet, hoffe ich. Immerhin.

Jop das hast du,danke

Also ich muss hier jetzt doch noch einmal näher auf die Sache eingehen.

Wanderer101 hat mir dieses richtig erklärt und der Sohn vom Chef sagte mir heute auch es ist richtig,das es nur für die Kasse gilt und später dann für den ganzen Laden.

So nun ist aber etwas andere mit zwei Kollegen/in passiert,eine Kollegin sagte sie wurde mehr oder weniger dazu genötigt die Kassenanweisung zu unterschreiben,ich habe diese einfach so unteraschrieben.Ein andrer Kollege wurde gekündigt nachdem er sich weigerte die Anweisung zu unterzeichnen und die beiden haben sich auch richtig angeschrien.

Nun ist meien frage hier,der Chef darf doch niemanden nötigen etwas zu unterzeichnen und die Kündigung ist doch auch nicht Rechtens oder ? Weil so weit ich weiß es so das wenn man die Kassenanweisung nicht unterzeichnet nur nicht an der Kasse tätig sein darf es sei man hat einen Vertrag als reiner Kassierer/in.Aber die Kollegin und der Kollege haben einen Vertrag als Verkäufer der den gesammten laden betrifft.

Bei meinen Arbeitgeber davor was es so das es nur Personal für die Kasse gab und welches für den Laden,das war von einander getrennt,ich war dort für den Laden zuständig und dürfte garnicht an die Kasse und das Kassenpersonal war nur für die Kasse zuständig.

Ich möchte mich hier nur absichern was ich am besten mache wenn ich vom Chef zu etwas genötigt werden sollte,also ich weiß das der Chef einen nciht anschreien darf,da gab es bei meienn Arbeitgeber davor strikte Regeln da der Chef dort ein Koleriker war und er das absolut zu unterlassen hatte weil es eine Form der Ernidrigung und Macht missbrauch ist.
 
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Hier sind zwei Sachen vorgefallen:

1. der MA sollte quittieren das er über eine neue Anweisung des AG informiert wurde. Das ist ok und auch überhaupt nicht zu beanstanden. Warum der Kollege sich geweigert hat verstehe ich nicht so ganz. Selbst ohne Unterschrift greift diese Anweisung.

2. Durch die Weigerung gleich gekündigt zu werden ist sehr schwierig, Arbeitsrechtlich gesehen. Da eine Kündigung den Lebensunterhalt des AN entzieht ist das nur als letztes Mittel gerechtfertigt. Man hätte also erst einmal eine Abmahnung schreiben müssen, auch weil man immer die Verhältnismäßigkeit einer Sanktion in Abwägung der Verfehlung und dem bisherigen Verhältnis zueinander beurteilen muss.

Soweit die Theorie. In der Praxis wird der AG auf die Rechtslage geschissen haben in dem Wissen, dass nur ein relativ geringer Teil der AN vor Gericht eine Kündigungsschutzklage einreicht. Die hätte in diesem Fall eine gute Chance die Kündigung zu kippen. Aber der Richter wird dann aber auf das jetzt durch die Kündigung zerrüttete Verhältnis zu sprechen kommen. Unter Umständen wird dann eine Einigung in Form einer Abfindung gefunden.

Der AN ist weg vom Fenster mit ein wenig Taschengeld, der Rest der Belegschaft ist eingeschüchtert und der Chef hat seinen Willen bekommen.

Merke: wenn man unterschreiben soll, dass man unterwiesen wurde machen wenn dem auch so ist. Wenn es um Vertragsänderungen geht sich besser im Zweifel das Schreiben geben lassen mit dem Hinweis das man eine Nacht darüber nachdenken muss und sich das auch von seinem Anwalt erklären lassen möchte. Kann und darf Cheffe gar nix gegen machen, wenn er sich nicht lächerlich machen will. Denn wenn er dich zwingen würde zu unterschreiben wäre die Willenserklärung nichtig, da unter Zwang abgegeben. Muss aber auch erst vor Gericht erstritten werden....

Was diese Sache mit Verkäufer und Kassierer Vertrag angeht: normalerweise gehört es zu den Tätigkeiten eines Verkäufers auch die Bezahlung abzuwickeln. Davon ab steht in euren Verträgen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das ihr als Mitarbeiter im Supermarkt angestellt seid und für die dort erforderlichen Belange eingesetzt werden könnt. Damit umgeht der AG eine genaue Definition des Tätigkeitsfeld und kann euch von der Kasse bis zum Lager aufräumen einsetzen. Würde jeder normale AG so machen um genau so ein Geschisse nicht zu haben. Allerdings hätte ein normaler AG auch gleich kein Risiko in Kauf genommen und Handys von Anfang an überall verboten um gar nicht erst in diese Situation zu kommen...


Hoffe ich konnte dir nochmal damit helfen.
 
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Soweit ich weiß ging es wohl wirklich zum grösten teil um das Verbot des Handys dabei.

Aber irgendwie um die Mitarbeiter überwachung,also wir haben Kameras im Markt und die Kollegen sind der Meinung der Chef dürfe sie damit nicht überwachen sie seien nur zum Diebstahlschutz.

Ich hab darauf gesagt Leute das ist falsch, weil bei meinen vorheriegen Arbeitgeber waren überall Kameras,auch in den Lagerräumen wo nur Personal ist.Der jetztige Arbeitgeber hat nur auf der Ladenfläche Kameras,nicht in den Lagerräumen.

Natürlich darf der Chef die Kameras benutzen und wenn ihr hier mit dem Handyspielt seit ihr selberschuld.So ist das wohl erst mit dem Handy zustande gekommen.

Desweiteren geht es wohl auch noch darum das man kein Bargeld an der Kasse bei sich tragen darf,das verstehe ich auch nicht warum die da son aufstand machen.

Für mich ist das eine absolute Schutzklaussel,denn sollte ich minus in der Kasse haben, kann ich beweisen das meine Brieftasche im Spint eingeschlossen wahr.

Ich glaube meine neuen Kollegen sind hier etwas blauäugig,zumal es bei meinen Alten Arbeitgeber noch Securitypersonal gab welches den Laden komplett überwachte mit hilfe der Kameras und Rundgängen.

Das sogar sehr erfolgreich,in 4 monaten habe ich über 10 Diebstähle miterlebt und die Polizisten und Security sagten das ist nur die spitze des Eisbergs.Die haben schon inerhalb von 2 Tagen 7 stück gehabt.

Es wird also alles geklaut was nicht niet und nagelfest ist,dabei soll es sich wohl auch um richtige Banden handeln die das verkaufem und so am Tag bis zu 500€ machen.

Es handelt sich dabei aber um hochwertige dinge wie Alkohol,Zigaretten und sowas.Einmal ist dieses besonders deutlich geworde das dort richtige Profis am werk sind.

Wir hatten bei meinen alten Arbeitgeber einen Laden einbruch und die einbrecher haben exakt den punkt auswindig gemacht wo keine Alarmsicherung ist,Sone richtige Oceans 11 aktion.

Also meine neuen Kollegen haben noch glück das in den Lagerräumen keine Kameras sind und auch kein Securitypersonal.

Beide Seiten sind hier wohl etwas Blauäugig,mein neuer Chef und Kollegen/in.
 
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Es ist immer eine Abwägung der Interessen des Arbeitnehmers (bei Kamera Persönlichkeitsrecht usw.) und die des Arbeitgebers.
Am Ende ist es so, dass diese Abwägung im Zweifelsfall von einen Richter vorgenommen wird. Bis dahin gilt zunächst das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Wenn der Sagt: Ich überwache den Kassenbereich, damit niemand in die Kasse greift und ich überwache das Lager, da es dort schon zu Diebstählen kam, dann ist das zunächst erst mal so. Dazu gehört auch, dass man nicht mit dem Handy an der Kasse sitzen darf oder damit im laden herumtrödelt. Wenn das Kunden mitbekommen, dann schadet das unter anderem dem Image des Unternehmens. Es gibt also zunächst nachvollziehbare Gründe des AG, warum solche Verbote ausgesprochen und Maßnahmen durchgeführt werden.

Jetzt müsste man die Gründe der AN dagegen stellen. Welchen guten Grund gibt es, dass er einer Kameraüberwachung an der Kasse explizit ablehnt? Es schützt einem doch auch vor falschen Verdächtigungen indem die Aufnahmen einen entlasten, falls Geld in der Kasse fehlt. Und welchen Grund gibt es das Smartphone generell im Kassenbereich oder im Supermarkt mit sich herum zu tragen? In Ausnahmesituationen (Kind im Krankenhaus, warten auf dringenden Organspendeanruf etc.) lassen sich dann ja Ausnahmeregelungen treffen aber warum sollte eine generelle Erlaubnis erteilt werden, wohl wissentlich, dass die Leute dann bezahlt "Clash of Kings" zocken oder sonst wie die Zeit totschlagen. Das liegt nicht im Interesse des AG so etwas zu befürworten.

Am Ende ist ein Arbeitsverhältnis immer eine Vereinbarung mit Rechten und Pflichten für beide Seiten.

Grüße
 
Wie du sagst ayngush die Kameraüberwachung sehe ich auch als Schutz an für mich selber,ich kann beweisen das ich unschuldig bin wenn eine Differenz in der Kasse ist,meine Kollegen verstehen dieses nur nicht so wirklich.Es gibt auch keinen Grund warum man das Handy bei sich tragen sollte.

Eine alte freundin sagte mir noch das der Chef nichtmal eine Ausnahme regelung im Notfal beim Handy machen muss weil es noch immer die Telenummer vom Laden gibt und die Familie im Notfall daüber anrufen kann,von daher währe auch dieser grund nichtig.

Diese wurde schließlich auch schon früher verwendet als es noch keine Handys im Alltag gab.

Nun sagte ein Kollege aber noch ich habe keinen Spint,aber auch hier kann doch der Tresor benutzt werden oder liege ich da falsch.Also ich erinnere mich noch an meine Ausbildung das wir immer meine Brieftasche im Tresor verwarten.
 
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