OC-Beginner
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Jan. 2006
- Beiträge
- 323
Hallo lieber Computerbasler,
ich stehe vor einem großen Fragenzeichen wie ich bei folgendem Sachverhalt mit der Telekom weiter machen soll:
Im Juli bestellte ich im örtlichen Telekom-Shop einen Anschluss in meiner neuen Wohnung mit Entertain und VDSL50.
Der Verfügbarkeitscheck war positiv, nur als es zur Buchung kam, erhielt der Mitarbeiter jedes mal einen Fehler.
Seine Aussage war dann, es müsse erst mal DSL6000 gebucht werden, da in der Wohnung noch kein Anschluss der Telekom liegt.
Wenn dann der Techniker da war, kann auf VDSL50 und somit Entertain aufgestiegen werden. Eine direkte Buchung von VDSL50 bei einem neuen Anschluss sei nicht möglich.
Ich ließ mich also darauf ein, sodass zum 1.8 der Techniker den Anschluss für DSL6000 legte.
Anschließend wollte der Shop Mitarbeiter meines Vertrauens den Anschluss auf VDSL50 aufstocken und Entertain dazu buchen - Wieder eine Fehlermeldung.
Es wurde mehrfach ein Ticket ausgestellt, dass der Anschluss und der Verteilerkasten überprüft werden soll. Ergebnis: Es ist kein Port mehr frei für meinen Anschluss und somit ist es nur möglich DSL6000 zu schalten.
Entertain ist damit nicht möglich und eine Lösung des Problems war nicht in Aussicht.
Nach Beratung des Mitarbeiters stellt ich der Telekom eine Frist bis Mitte September, bis zu der ich meinen gewünschten Anschluss bereitgestellt haben möchte.
Dazu kam es nicht und somit schrieb ich eine außerordentliche Kündigung, da der Anschluss den ich ursprünglich bei dem Shop Mitarbeiter bestellt habe nicht zur Verfügung steht.
Nach 8 Wochen!! erhielt ich nun ein Schreiben, dass eine Kündigung nicht möglich ist, da es sich um eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten handelt.
Was jetzt?
Ich werde nun erneut zu dem Mitarbeiter gehen (alles wurde bei derselben Person gemacht) und ihm den Fall schildern und dann soll er das klären.
Schließlich hat er mir den Ablauf wie beschrieben geschildert und somit den gewünschten Anschluss versprochen.
Es meinten bisher auch mehrere Mitarbeiter, dass in diesem Fall eine außerordentliche Kündigung kein Problem sei.
Was sagt ihr dazu, hat jemand mit einem solchen Sachverhalt Erfahrung oder weiß wie die rechtliche Grundlage aussieht?
Für jeden Tipp bin ich dankbar!
ich stehe vor einem großen Fragenzeichen wie ich bei folgendem Sachverhalt mit der Telekom weiter machen soll:
Im Juli bestellte ich im örtlichen Telekom-Shop einen Anschluss in meiner neuen Wohnung mit Entertain und VDSL50.
Der Verfügbarkeitscheck war positiv, nur als es zur Buchung kam, erhielt der Mitarbeiter jedes mal einen Fehler.
Seine Aussage war dann, es müsse erst mal DSL6000 gebucht werden, da in der Wohnung noch kein Anschluss der Telekom liegt.
Wenn dann der Techniker da war, kann auf VDSL50 und somit Entertain aufgestiegen werden. Eine direkte Buchung von VDSL50 bei einem neuen Anschluss sei nicht möglich.
Ich ließ mich also darauf ein, sodass zum 1.8 der Techniker den Anschluss für DSL6000 legte.
Anschließend wollte der Shop Mitarbeiter meines Vertrauens den Anschluss auf VDSL50 aufstocken und Entertain dazu buchen - Wieder eine Fehlermeldung.
Es wurde mehrfach ein Ticket ausgestellt, dass der Anschluss und der Verteilerkasten überprüft werden soll. Ergebnis: Es ist kein Port mehr frei für meinen Anschluss und somit ist es nur möglich DSL6000 zu schalten.
Entertain ist damit nicht möglich und eine Lösung des Problems war nicht in Aussicht.
Nach Beratung des Mitarbeiters stellt ich der Telekom eine Frist bis Mitte September, bis zu der ich meinen gewünschten Anschluss bereitgestellt haben möchte.
Dazu kam es nicht und somit schrieb ich eine außerordentliche Kündigung, da der Anschluss den ich ursprünglich bei dem Shop Mitarbeiter bestellt habe nicht zur Verfügung steht.
Nach 8 Wochen!! erhielt ich nun ein Schreiben, dass eine Kündigung nicht möglich ist, da es sich um eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten handelt.
Was jetzt?
Ich werde nun erneut zu dem Mitarbeiter gehen (alles wurde bei derselben Person gemacht) und ihm den Fall schildern und dann soll er das klären.
Schließlich hat er mir den Ablauf wie beschrieben geschildert und somit den gewünschten Anschluss versprochen.
Es meinten bisher auch mehrere Mitarbeiter, dass in diesem Fall eine außerordentliche Kündigung kein Problem sei.
Was sagt ihr dazu, hat jemand mit einem solchen Sachverhalt Erfahrung oder weiß wie die rechtliche Grundlage aussieht?
Für jeden Tipp bin ich dankbar!