News Vodafone: Halbjährige Verbindungsdaten-Speicherung soll legal sein

Na ja solange die Daten gut gesichert sind halte ich das für kein Problem und zur Not muss man halt eben mit VPNs arbein und gut ist.
 
Hm.. Kann man das mit der Datenspeicherung "bis zu 6 Monate" nicht sogar gegen solche Inkasso Büros verwenden die einen anschreiben und gerne mal behaupten man hätte an einem bestimmten Tag zu einer gewissen Uhrzeit über die IP XY etwas gekauft?! :D Es ist zwar schon zwei Jahre her, da hat ein Kumpel von mir so etwas bekommen, seinen Anwalt eingeschaltet und dann wurde das wohl irgendwie geklärt. Aber es gibt ja immer wieder mal Leute die darauf rein fallen und das bezahlen :o
 
Darüber hinaus erklärte Vodafone noch, dass die Verkehrsdaten „ausschließlich zu eigenen Zwecken“ gespeichert werden. Das bedeutet: Polizei und Geheimdienste können zwar Verbindungsdaten abfragen, die bereits gespeichert sind. Doch eine Vorratsdatenspeicherung ist es nicht, weil diese laut Vodafone ausschließlich für die Behörden betrieben werde.

Verstehe ich nicht.

1. Gibt es zwei Datensätze? Einmal intern und einmal für die Behörden?
2. Wer sollte sonst noch alles außer Behörden die Daten abfragen?
3. Warum ist es keine Vorratsdatenspeicherung? Welches Wort will man sonst dafür benutzen/erfinden?
 
Und natürlich gibt es keine Konsequenzen, selbst wenn alle Beteiligten wissen, dass es rechtswidrig ist :)
 
@Cool Master: Wozu diese Datenspeicherung? Egal ob gut gesichert oder nicht. Oder willst Du das das Einkaufszentrum, in dem Du einen guten Teil Deiner Einkäufe tätigst jedes Paar Socken, jedes Kondom, jede Milch und jede Zeitung abspeichert.
Ich möchte nicht zunehmend gläsern werden. Ich will selbst entscheiden können wem ich welcher meiner Daten wie lange zur Verfügung stelle. Das ist eines meiner Grundrechte, die zunehmend immer mehr ausgehöhlt werden.

Und das mit den VPN ist absolut kein Argument. Denn das würde bedeuten, derjenige, der sich damit auskennt, dessen Rechte werden mehr gestützt. Und der keine Ahnung von der Materie hat, der hat Pech gehabt. Großartig.

Die sollen die Daten erheben um ihre Rechnungen zu erstellen. Und dann gehören diese Daten wieder gelöscht. Punkt, aus, basta.
Ist schon schlimm genug, was da in den letzten Jahren mit unseren Grundrechten so passiert. Der Staat darf über die Enwohnermeldeämter unsere Daten verhökern. Die VDS nimmt einen erneuten Anlauf. Der BND- und NSA- Skandal nimmt immer mehr unvorstellbare Größen an und wir sollen brav und still sein und uns den ganzen Mist gefallen lassen.
Ist ja alles nicht so wild. Sorry, aber da habe null Verständnis.
 
strempe schrieb:
Verstehe ich nicht.

1. Gibt es zwei Datensätze? Einmal intern und einmal für die Behörden?
2. Wer sollte sonst noch alles außer Behörden die Daten abfragen?
3. Warum ist es keine Vorratsdatenspeicherung? Welches Wort will man sonst dafür benutzen/erfinden?
Beides überschneidet sich. Bei der Vorratsdatenspeicherung müssen die Unternehmen bestimmte Daten im Auftrag des Staates speichern. Natürlich speichern diese Unternehmen aber auch ohne Vorratsdatenspeicherung bestimmte Daten für den Eigengebrauch, etwa für die Abrechnung, aber sicherlich auch Werbezwecke und ähnliches. Auf diese Daten können die Behörden ebenfalls zugreifen. Der Hauptunterschied zur Vorratsdatenspeicherung ist, dass die Unternehmen selbst bestimmen, was sie speichern und wie lange sie es speichern.
 
SymA schrieb:
Und natürlich gibt es keine Konsequenzen, selbst wenn alle Beteiligten wissen, dass es rechtswidrig ist :)

Weil es NICHT rechtswidrig ist!

Nur mal zur Kenntnis:
Rechtswidrig ist, was gegen geltendes Recht verstößt.
Geltendes Recht wird über Gesetze, Verordnungen oder Erlasse geregelt.
Ein Leitfaden (eine Handlungsempfehlung, ein Vorschlag, ein BestCase-Szenario etc.) IST KEIN geltendes Recht.
Somit hat der Vodafone-Sprecher recht!

Die Vorratsdatenspeicherung ist wieder ein anderes Thema!
Zur Unterscheidung:
Vorratsdatenspeicherung: Der Gesetzgeber VERPFLICHTED den Unternehmer Daten zu speichern und bei Bedarf den Kontrollbehörden auszuhändigen.
Hierzu sind strenge Vorgaben zu machen, es ist Aufwand und Nutzen abzuwägen, auch der Aufwand, den der Unternehmer zu tragen hat.

Das was hier läuft, ist KEINE gesetzliche Vorratsdatenspeicherung für die Behörden, sondern private (unternehmerische) Datensammelei!
Das gleiche, was Google, Microsoft, Facebook, Apple etc. betreiben.
Das sog. BIG DATA.

Und da hält der Gesetzgeber sich "vornehm" mit seinen Gesetzen zurück (ggfls. wegen Lobbyarbeit),
setzt auf die "freiwillige Selbstverpflichtung" von Unternehmen oder gibt "Leitfäden" heraus.
Schwammigkeit ohne Ende....
Somit ist es auch nicht verboten!

Und was machen Unternehmen alles um ihren Nutzen aus was zu ziehen (= Unternehmerische Gewinnmaximierung)?
Sie machen ALLES (gesetzlich erlaubte) wenn es ihnen nützt!
Und bei dem "gesetzlich erlaubten" ist es noch so eine Sache. Das wird meist sehr großzügig übersehen (siehe VW).
 
Zuletzt bearbeitet: (Rechtschreibung)
strempe schrieb:
Verstehe ich nicht.

1. Gibt es zwei Datensätze? Einmal intern und einmal für die Behörden?
2. Wer sollte sonst noch alles außer Behörden die Daten abfragen?
3. Warum ist es keine Vorratsdatenspeicherung? Welches Wort will man sonst dafür benutzen/erfinden?

Ich bin kein Fachmann, also mit Vorsicht zu genießen.
Ist es nicht so, daß die Polizei auf die VDS Daten ohne richterlichen Beschluß zugreifen könnten bzw. mit geringen Hürden während die anderen Daten als Firmendaten einen richterlichen Beschluß voraussetzen?

Sauerei ist es dennoch.

@Unter mir:
Der Provider weiß dann aber nur, daß Du mit Deinem VPN kommuniziert hast, nicht aber wohin Du über das VPN gegangen bist, z.B. Du gehst von unterwegs in Dein VPN zuhause um von dort computerbase aufzurufen. Letzteres sieht der Provider nicht mehr.
 
VPN schön und gut. Bringt aber nicht viel gegenüber deines Providers. Der weiß noch immer das Du, Du bist.
 
Mal unabhängig von der Dauer der Speicherung zu internen Zwecken abgesehen: Es ist für einen Provider generell unerlässlich, Daten zu speichern. Ob das nun ein halbes Jahr rechtfertigt oder nicht, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Aber eine gewisse Dauer MUSS es schon allein für Störungseingrenzungen geben.
Ergänzung ()

obz245 schrieb:
Der weiß noch immer das Du, Du bist.
Aber er weiß nicht, auf welchen Seiten du dich rumtreibst, wenn du VPN nutzt ;)
 
Reglohln schrieb:
Aber er weiß nicht, auf welchen Seiten du dich rumtreibst, wenn du VPN nutzt ;)

Nein, aber das weiß der VPN-Anbieter!
Und nach dem neuen Gesetz ist er ebenfalls ein Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen und kann damit auch zur VDS angehalten werden (wenn in Deutschland nach deutschem Recht).

Also VPN-Dienstleister im Ausland suchen!
Oh, übrigens kennt Ihr da die gesetzlichen Regelungen? Vielleicht haben die ähnliche, so wie wir!

Ich bin mir somit nicht mehr so sicher mit der "Nichtverfolgbarkeit"!
Aktuell sind einfach nur die bürokratischen Hürden und der Aufwand sehr hoch.
Es ist aber durchaus möglich.

Ironie:
Im schlimmsten Fall läßt sich der BND einfach die Daten durch die NSA zuleiten, und gibt dafür ein paar Privatgespräche von Frau Merkel an diesen zurück.
Man arbeitet schließlich Hand in Hand.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß, jeder regt sich auf wenn es um das Thema geht.
Die Frage ist nur, hat das bis jetzt irgendeinem von uns schon
mal geschadet? Wenn dadurch nur ein Anschlag verhindert
werden kann, bei dem Leute sterben, wäre es das nicht
wert gewesen? Ist da der Nutzen denn wir davon haben
nicht viel höher als der Preis den wir dafür zahlen?

Auch Jahre nachdem man mit der Speicherung angefangen
hat, stört es die Poilzei und die Regierung nicht, auf welche
Pron Seiten man geht, was man sich illegal an Software
runterlädt und welche Ansichten man in Foren äußert oder
wer wo was kauft. Ich bin nicht zwingend für die Speicherung,
aber viele flippen da zu übertrieben aus, was das Thema angeht.

Außerdem kann ja nicht Gott und die Welt zugreifen, sondern
primär mal der Provider, der soweiso alles sieht was man macht
und die Polizei auch nur dann, wenn ein konkreter Verdacht besteht.

Jedenfalls im Idealfall ;)
 
Cool Master schrieb:
Na ja solange die Daten gut gesichert sind halte ich das für kein Problem und zur Not muss man halt eben mit VPNs arbein und gut ist.

Leider gibt es ein "gut gesichert" in der Realität nicht. Es trudeln ja nahezu täglich Meldungen ein, von Hacks, bei denen massenweise sensible Daten erbeutet wurden. Und Geheimdienste und Sicherheitsbehörden (unsere eigenen und alle auslämndischen) haben da nochmal ganz andere Möglichkeiten, als normale Kriminelle.

Ein zentraler Grundsatz des Datenschutzes ist deshalb die Datensparsamkeit.
Es darf nur das erfasst werden, was unbedingt nötig ist, und auch nur genau so lange gespeichert werden, wie notwendig.

Wenn ich mich richtig erinnere steht das auch so im Telekommunikationsgesetz. Die Provider dürfen nur die Daten erfassen und so lange speichern, wie für technische- und Abrechnungszwecke nötig. Darüber hinaus genau gar nichts.
Vodafone und Co. müssen also belegen, dass sie diese Daten wirklich 6 Monate lang speichern müssen, um Rechnungen zu schreiben (bei den üblichen Flatrates unwahrscheinlich) und den technischen Betrieb sicherzustellen. Können sie das nicht, dann handeln sie illegal.

Die jetzt wohl leider wieder kommende VDS existiert parallel dazu. Theoretisch dürfen die Provider selbst auf die zu diesem Zweck gespeicherten Daten gar nicht zugreifen (können). Die VDS-Daten müssten stark verschlüsselt gesondert gespeichert werden und nur bestimmte Behörden dürften unter bestimmten Bedingungen (richterliche Erlaubnis usw.) darauf zugreifen. Nur dann könnte das neue VDS-Gesetz zumindest diese vom Verfassungsgericht aufgestellten Bedingungen erfüllen.
Für den Provider selbst und seine private "interne VDS" gelten wie gehabt die Regelungen des TKG.
 
Domi83 schrieb:
Hm.. Kann man das mit der Datenspeicherung "bis zu 6 Monate" nicht sogar gegen solche Inkasso Büros verwenden die einen anschreiben und gerne mal behaupten man hätte an einem bestimmten Tag zu einer gewissen Uhrzeit über die IP XY etwas gekauft?! ...

Wieso sollte ich das für sowas verwenden? :freak:

Entweder ich habe was gekauft... dann schneide ich mir ins eigene Bein wenn ich den Verbindungsnachweis offen lege.

Oder ich habe nichts gekauft... dann muss ich das auch nicht nachweisen. Au contraire muss die Gegenseite nachweisen DASS ich was gekauft habe.

Wer bezahlt ohne rechtlichen Grund dem ist sowieso nicht zu helfen :hammer_alt:
 
Kann man das mit der Datenspeicherung "bis zu 6 Monate" nicht sogar gegen solche Inkasso Büros verwenden die einen anschreiben und gerne mal behaupten man hätte an einem bestimmten Tag zu einer gewissen Uhrzeit über die IP XY etwas gekauft?!
das ist ja das tolle an der massenhaften Speicherung von Daten - diese werden immer nur für die Industrie und gegen die Privatpersonen benutzt!
Also nein, Vorteile für den Bürger sind nicht vorgesehen - würde ja Arbeit machen...... ;)

hat das bis jetzt irgendeinem von uns schon
mal geschadet?
ja, sehr vielen Leuten!
Einfachstes Beispiel:
http://www.ksta.de/panorama/abweisu...k-chat-aimees-einreise,15189504,31383636.html
Einmal irgendwo etwas veröfentlicht und schon lebenslang vermerkt!
Ich persönlich wurde auch schon mal überwacht - Telefon abgehört! Daraufhin wurde eine Waffe kurzfristig beschlagnahmt und mit Entschuldigung zurück gegeben, weil man sich geirrt hatte!
Ist schon zwanzig Jahr her, aber dennoch, schon damals hat man Gesetze gebrochen!

Wenn dadurch nur ein Anschlag verhindert
werden kann, bei dem Leute sterben, wäre es das nicht
wert gewesen?
Nein, Wenn Millionen fach Gesetze gebrochen werden um evtl. mal etwas zu verhindern, ist das nicht in Ordnung! Davon ab, passieren ja auch Missgeschicke, in den USA sind sogar schon Leute ums Leben gekommen wegen falscher Anschuldigung durch schlechte Abhörmaßnahmen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Reglohln schrieb:
Aber er weiß nicht, auf welchen Seiten du dich rumtreibst, wenn du VPN nutzt ;)

Weiß du das genau? Ich bezweifle es. Ich denke schon, das in den Protokollen nicht direkt die Adresse (www.xyz.com) steht, aber die Seiten IP von den Seiten die ich direkt im Browser aufrufe. Die Bewegung innerhalb der Seite, das übernimmt der VPN.
 
obz245 schrieb:
Ich denke schon, das in den Protokollen nicht direkt die Adresse (www.xyz.com) steht, aber die Seiten IP von den Seiten die ich direkt im Browser aufrufe. Die Bewegung innerhalb der Seite, das übernimmt der VPN.
Nein, denn dazu müsste die Verschlüsselung durch den Provider umgangen werden und ich bezweifle, dass dem Provider möglich ist. Er sieht lediglich, dass du eine Verbindung zu einer IP aufbaust und das ist ja der VPN-Dienst.
 
Lars_SHG schrieb:
Ich persönlich wurde auch schon mal überwacht - Telefon abgehört! Daraufhin wurde eine Waffe kurzfristig beschlagnahmt und mit Entschuldigung zurück gegeben, weil man sich geirrt hatte!
Ist schon zwanzig Jahr her, aber dennoch, schon damals hat man Gesetze gebrochen!
Richtig so, wer eine Waffe zuhause hat, muss mit Kontrollen rechnen. Wenn Du eine Wortwahl am Telefon benutzt, die vermuten könnte, dass du damit Unfug anstellst ist in meinen Augen jeder einzelne Akt das zu vermeiden gerechtfertig. Dann beschlagnahmen sie halt deine waffe, und? :o Du sagst doch selber, dass sie mit entschuldigung zurück gegeben wurde, ist doch in Ordnung - nichts passiert, fertig aus mickey maus.

Lars_SHG schrieb:
Nein, Wenn Millionen fach Gesetze gebrochen werden um evtl. mal etwas zu verhindern, ist das nicht in Ordnung! Davon ab, passieren ja auch Missgeschicke, in den USA sind sogar schon Leute ums Leben gekommen wegen falscher Anschuldigung durch schlechte Abhörmaßnahmen!
Ihr stellt euch alle an, man man man. Mir ist es völlig wurst, von mir aus soll gespeichert werden, was gespeichert werden muss. Kann damit auch nur ein Menschenleben gerettet werden, wunderbar. Das es aber einen vernünftigen Fahrplan für Fehlinhaftierungen, oder Fehlermittlungen geben muss ist selbstverständlich.
 
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