Der Fall ist doch ganz einfach.
Im günstigsten Fall wurde durch den neuen Provider die konkrete Wohnung angegeben, beim Buchungsversuch wurde, festgestellt, daß die Leitung in die Wohnung mit einer aktiven TAL belegt ist und eine entsprechende Rückmeldung an den Provider gegeben. Im günstigsten Fall ist das passiert, bevor der verbindliche Termin vereinbart wurde und alle Probleme sind aus der Welt. War der Termin allerdings schon fest, bevor dies festgestellt wird, kann es sich hinziehen. Die Telekom ist im Übrigen bei Streitereien zweier Provider um ein und dieselbe TAL außen vor. Da dürfte dann wohl das Recht des älteren, sprich, die bestehende TAL, den Vorrang haben. Denn dieser Provider zahlt die Gebühren für die Leitung, so lange er sie nicht kündigt, darf die Telekom sie, egal, aus welchen Gründen, nicht abschalten. Für mich ist jedenfalls grundsätzlich jeder Auftrag erledigt und wird mit der entsprechenden Bemerkung zurück gegeben, wenn ich in der Wohnung bereits eine TAL, die als in Betrieb gilt, vorfinde. Da kann der Endkunde flehen, heulen, auf Knien rutschen, in das Wespennest setze ich mich nicht, das sollen die Provider schön unter sich klären. Mein Mitleid mit den Endkunden hält sich in solchen Fällen naturgemäß in Grenzen.
Die Installation einer 2. TAL geht nicht ohne Weiteres, der Carrier muß ausdrücklich den Auftrag für die Installation erteilen, da er sie extra bezahlen muß, gilt im Übrigen auch für Örtlichkeiten, an denen gar keine TAE oder erst Recht keine Leitung, vorhanden ist. Fehlt dieser Vermerk im Auftrag, bricht der Telekom Techniker die Bearbeitung sofort ab (sofern er korrekt handelt).
Es kann natürlich passieren, daß das ganze Dilemma nicht bemerkt und umgeschaltet wird. So, wie ich das sehe, sucht der Vormieter nach Wegen aus seinem Vertrag. Da Du ihm nicht entgegen kommst, wird er recht bald eine Störung melden, und dann geht das bereits erwähnte Ping Pong los, im Extremfall hast Du für längere Zeit mal Deinen Anschluß, mal nicht. Der Vormieter kann Dir also, wenn er böswillig ist, das Leben relativ schwer machen.
Ach ja, in dem Zusammenhang (Vormieter) fällt mir ein, daß hier schon oft gewettert wurde, daß die Telekom einen Umzug nicht als Kündigungsgrund anerkennt, komischerweise wird bei alternativen Anbietern darüber kein Wort verloren.