Vorsicht vor 1&1 Internet AG

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nein, er stimmt, den AGBs zu, in denen sthet, dass sofortiger Anschluss gleichzusetzen ist, mit dem Verlust des Widerrufsrecht, da kann wohl kaum von Ausdrücklich die Rede sein. Ausdrücklich wäre es, wenn an der Stelle, wo man den haken setzt darauf hingewiesen worden wäre.

schau dir die Seite doch mal an:
https://dsl.1und1.de/xml/order/Kund...2BB3E45.TC170b?__reuse=1206611300662&__frame=
das heisst ja, dass der Kunde durch Angeb von "nicht vor dem XX.XX.XX" sich selbst sein Widerrufsrecht erhalten muss.,

Und wie erklärst du die sponane Verschiebung des Anschlusstermins um zwei Wochen nach vorne?
 
es ist z.B. auch so, dass zusätzliche Kosten in den AGB nicht versteckt werden dürfen. Daher könnte dies eventuell auch so nicht erlaubt sein.

Bei dir ist jetzt die Frage, ob bei "schnellst Möglich" 1und1 dich expliziet darauf hinweisen muss, dass dein Widerrufsrecht damit erlischt oder ob es reicht das es in den AGB steht aber das kann dir wohl nur ein Jurist bzw. Richter beantworten.

Aber du hast recht, sehr seriös ist das ganze nicht. Vorallem da er ja nur den Tarif ändern wollte. Wahrscheinlich verdient aber 1und1 an der jetizige Variante mehr ;) deshalb verhindern die den Tarifwechsel!

Ich würde an seiner Stelle bei 1und1 anrufen und sagen die sollen den Anschlusstyp ändern und wenn sie sich weigern schickt du ihnen direkt die Kündigung zum Ende der 2 jährigen Vertragslaufzeit. Würde auch rein schreiben wieso du jetzt direkt schon wieder kündigst. Dann sehen sie was sie von ihrer Sturrheit haben. Lasst dir aber nicht erzählen, dass man jetzt noch nicht kündigen kann. Du kannst kündigen wann du willst auch 23 Monate vorher!
 
Naja ich würde jetzt sagen selber schuld, denn wenn man den Vertrag abschliessen will steht da ja son pratkisches Häkchen mit "Ich akzeptiere die AGBs und habe sie gelesen"

Außerdem bin ich selbst 1&1 Kunde und höre in meiner Umgebung wesentlich mehr solcher Fälle mit T-Online, Freenet oder Arcor.

Und es mag ja unglaubhaft klingen aber ich habe mir die AGBs wirklich durchgelesen.

MfG;)
 
ich denke, ein Jurist hilft da nicht wirklich weiter, da es Interpretationsspielräume gibt, sodass es vermutlich richterlich entschieden werden müsste, aber darauf hat ja keiner Lust.

Dass mit der Kündigung ist ein guter Tipp.
 
dogio1979 schrieb:
nein, er stimmt, den AGBs zu, in denen sthet, dass sofortiger Anschluss gleichzusetzen ist, mit dem Verlust des Widerrufsrecht, da kann wohl kaum von Ausdrücklich die Rede sein.

Das ist nicht nur in den AGB geregelt, daß ist wie gesagt auch im BGB geregelt.

Und wie Du selbst sagst: Er stimmt zum einen dieser Regelung in den AGB zu und zum anderen verlangt er ausdrücklich diese schnellstmögliche Lieferung

Ausdrücklich wäre es, wenn an der Stelle, wo man den haken setzt darauf hingewiesen worden wäre.

Ist er doch! Er wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Lieferung schnellstmöglich erfolgen soll! Und nur DIESER Tatsache muß er laut Gesetz zustimmen, bzw. sie verlangen.

Mal ganz abgesehen davon muß er nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, er muß ausdrücklich verlangen, daß die Lieferung vorher gewünscht ist und das hat er mit seinem Terminwunsch wie gesagt getan.

das heisst ja, dass der Kunde durch Angeb von "nicht vor dem XX.XX.XX" sich selbst sein Widerrufsrecht erhalten muss.

Nein. Das heisst nur, daß er nicht ausdrücklich verlangen darf, daß die Lieferung wenn möglich vor Ende der Frist erfolgen soll.

Und wie erklärst du die sponane Verschiebung des Anschlusstermins um zwei Wochen nach vorne?

Die hat nun gar nichts damit zu tun, es geht ausschließlich um den Vertragsabschluß.

Da die Rechtslage leider eindeutig gegen Deinen Bekannten spricht und es nichts bringt, das immer wieder zu wiederholen, klinke ich mich hier aus, solange es keine neuen Gesichtspunkte gibt.
 
schnellstmöglich ist viel zu schwammig um daraus abzuleiten, dass er damit den Anschluss vor dem ABlauf der Widerrufsfrist haben möchte, also innerhalb von zwei Wochen.
Gerade im Bezug auf die üblichen Wartezeiten von 3 bis 6 Wochen, kann der Kunde davon also nicht ausgehen, dass er bereits an dieser Stelle den Anschluss vor ABlauf der Widerrufsfrist erhält und daher auf sein Recht verzichtet.
Die Rechtslage ist hier keineswegs eindeutig, da sich der begriff der Ausdrücklichkeit sehr dehnen lässt und interpretieren lässt.
 
Im übrigen lassen dich sogar die meisten Handyanbieter aus einem Vertrag innerhalb von 2 Wochen raus. Auch wenn du die SIM schon hast. Allerdings darfste noch nicht telefoniert haben. (glaub ich)
Deshalb versteh ich 1und1 unseriöses Verhalten hier nicht.
 
Wozu soll das hier führen?

*closed*
 
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