Wakü Garantie nur EIN JAHR ? Dürfen die das überhaupt ?

PcFreakUser

Lieutenant
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Hey ho.
Bin grade echt entsetzt, wo ich den Anruf von meinem Shop bekommen habe das meine defekte Wakü [leckt] nicht mehr Repariert werden kann, weil sie nur ein Jahr Garantie hatte. ?!?!?

Hat man nicht im NORMALfall 2 Jahre ?

Kaufdatum war der 14.11.11
Datum des Einsenden : 02.11.13

Es handelt sich um folgende Wakü :
CoolIT ECO Advanced Liquid Cooling

Denkt ihr das ist nun gelaufen ?
oder sollte ich dort mal persönlich eine Mail hinschicken ?

Danke euch ;)

*Ich weiß das es kein Corsair oder sonstiges ist. Aber dafür ist es jetzt zu spät^^
 
Hat man nicht im NORMALfall 2 Jahre ?

Du hast 2 Jahre Gewährleistung. Nach 6 Monaten im Rahmen der Gewährleistung musst du beweisen dass der Fehler bei der Übergabe bereits im Keim vorlag - ohne Gutachten für den Privatmann nicht wirklich machbar.
Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Verkäufer beweisen, dass der Schaden nicht im Keim vorlag. Auch hier nicht wirklich machbar bzw. wirtschaftlich (sofern keine offensichtlichen extern verursachten Schäden vorliegen), deswegen wird hier idR problemlos reguliert bzw. versuchen Händler recht oft das in Richtung Hersteller zu schieben - was grundsätzlich nicht gestattet ist.

Garantie ist was anderes. Für die Unterschiede -> Wikipedia.
 
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Du verwechselst Garantie mit Gewährleistung.
 
Hi,

Garantie gibt der Hersteller ... was du gesetzlich gegenüber dem Händler wo du gekauft hast ist die sogenannte Gewährleistung von 2 Jahren ... das muss der Händler dir gegenüber leisten. Der Hersteller hat da nix mit zu tun.

Gruß,
d2boxSteve
 
Altes Thema... Gewährleistung und Garantie. Garantie ist nicht gesetzlich verpflichtend, Gewährleistung schon. Lies auf Wikipedia nach, dann wird dir das schon klar warum deine Wakü nicht mehr repariert wird.
 
Tut er aber nicht ?
Oder verstehe ich das immer noch falsch ?

-->
Nach 6 Monaten im Rahmen der Gewährleistung musst du beweisen dass der Fehler bei der Übergabe bereits im Keim vorlag - ohne Gutachten für den Privatmann nicht wirklich machbar.
Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Verkäufer beweisen, dass der Schaden nicht im Keim vorlag.
 
Willkommen im 21. Jahrhundert. Aber ich verstehe deine Verwirrung, da es noch gar nicht "soooo" lange her ist das es geändert wurde. Wer sich damit noch nie wirklich beschäftigt hat wusste immer von 2 Jahren Garantie Ende. Das wurde aber, vor nicht allzulanger Zeit geändert. Jetzt hast du 2 Jahre Gewährleistung, in der du einen eindeutigen Produktmangel ersetzt oder repariert bekommen kannst wenn man klar abgrenzen kann das es am Artikel liegt. Die Garantie gibts halt meist nur 1 Jahr, dort hast du quasi Umtauschrecht wenn das Ding hin ist. Richtig gute Anbieter gewähren 2 Jahre oder sogar mehr Garantie auf ihre Produkte.
 
Die Garantie gewährt der Hersteller praktisch nach eigenem Ermessen. Wenn er das auf 1 Jahr festsetzt, dann ist das eben so. Das bezieht sich neben der Laufzeit auch auf die Garantiebedingungen.
Nur die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und beträgt 2 Jahre, hat aber die bereits erwähnte Beweislastumkehr. Das ist für dich aber nicht machbar.

Damit ist das Thema eigentlich durch, alles wäre jetzt nur noch Kulanz. Wenn die Wakü leckt, dann flick sie selber oder kauf dir einen Ersatz.
 
Garantie = Freiwilige Leistung des Herstellers (Dauer variiert je nach Produkt und Hersteller)
Gewährleistung = Gesetzlich 2 Jahre mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten

Falls dein Produkt also nur 1 Jahr Garantie hat und du nicht nachweisen kannst dass das Ding schon beim Kauf den Mangel aufwies (oder einen Mangel der zum Leck geführt hat) kannst du dich mit dem Leck brausen gehen :(
 
Nightmare25 schrieb:
Jetzt hast du 2 Jahre Gewährleistung, in der du einen eindeutigen Produktmangel ersetzt oder repariert bekommen kannst wenn man klar abgrenzen kann das es am Artikel liegt.


Ah okey. Also will man mir sagen, dass ICH die Wakü zum Lacken gebracht habe ? Man sieht doch das es an diesem schlecht gemacht Artikel liegt. oder nicht ? ^^
 
wenn du ihm beweisen kannst, dass der Fehler schon bei Auslieferung vorlag, und eben erst jetzt aufgebrochen ist, dann muss er dir Gewährleistung geben.

Aber du musst erstmal beweisen...
 
Ah okey. Also will man mir sagen, dass ICH die Wakü zum Lacken gebracht habe ?

Nein, es wird aber nach den 6 Monaten davon ausgegangen dass der Schaden nicht im Keim vorlag, was du jetzt eben widerlegen musst. Das ist was anderes als zu sagen "Sie haben das kaputt gemacht!". Das ist den Händlern btw auch egal. Der zuckt bloß mit den Schultern wenn du ihn durch das Telefon anbrüllen möchtest, außer er hat sich außerordentliche Kulanz (Amazon) auf die Fahne geschrieben.

Man sieht doch das es an diesem schlecht gemacht Artikel liegt. oder nicht ? ^^
Übergib das einem anerkannten Gutachter der das so bestätigt, dann hast du gute Karten. Oder aber du hast aus einer offiziellen Pressemeldung vom Hersteller o.Ä. erfahren, dass bestimmte Produkte lecken könnten.
 
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PcFreakUser schrieb:
Ah okey. Also will man mir sagen, dass ICH die Wakü zum Lacken gebracht habe ? Man sieht doch das es an diesem schlecht gemacht Artikel liegt. oder nicht ? ^^

Das will man nicht sagen, nein. Man will dir sagen, dass du jetzt nachweisen müsstest, dass bei Übergabe bereits ein Fehler vorhanden war, der jetzt zu dem Loch geführt hat. Wenn du das kannst, dann steht dir im Rahmen der Gewährleistung eine Nachbesserung zu.
Da du das aber nicht kannst hast du jetzt eben eine leckende Wakü, die jetzt dein Problem ist. Kaputtgehen kann halt immer was und das ist halt nicht unbegrenzt von der Gewährleistung abgedeckt.
 
PcFreakUser schrieb:
Tut er aber nicht ?
Oder verstehe ich das immer noch falsch ? :O

Gewährleistung = Das Produkt sollte beim Kauf fehlerfrei sein. Besteht ein verdeckter Mangel bereits beim Kauf, so hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer 2 Jahre die Möglichkeit diesen Mangel anzuzeigen und kann eine Regulierung verlangen. 6 Monate nach Kauf tritt die Beweislastumkehr ein, du musst beweisen, dass es beim Kauf schon fehlerhaft war. Das ist quasi unmöglich, wenn der Händler darauf besteht.

Garantie = Der Hersteller gewährt Dir freiwillig auf einen, von ihm selbst festgelegten, Zeitraum die volle Funktionsfähigkeit des Produktes und repariert oder tauscht aus, auch unabhängig von der Gewährleistung.

Wie DunklerRabe schon sagte, hast du jetzt das Problem, die Garantie ist abgelaufen und die beschränkte Gewährleistung greift bei strenger Auslegung nicht.
 
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Ja aber dein Händler wird das ohne Gerichtsverfahren halt einfach anders sehen.
 
Aber wie möchte man den sowas nachweisen ?!
Gutachter, Pressemeldungen etc.

Also echt, ich finde das etwas Dumm

Warum? Passiert halt mal, ist eben allgemeines Lebensrisiko.

Wenn der Hersteller von sich aus 2 oder mehr Jahre Garantie gibt , wäre es dann in dem Fall kein Problem nh ? ^^
Eigentlich nicht. Kommt aber darauf an was der Hersteller in seine Garantiebedingungen schreibt und ob du diese Bedingungen eben auch erfüllst. Wenn du bspw. normales Leitungswasser nimmst obwohl der Hersteller den Betrieb mit destilliertem Wasser vorschreibt (und der Hersteller sieht die Kalkflecken), hast du ebenso schlechte Karten.

edit: Wobei das letzte Beispiel auch vor der Beweislastumkehr im Gewährleistungsfall vom Handler abgewehrt werden kann.
 
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Ja, das wäre kein Problem, weil dir der Hersteller 2 Jahre volle Funktion zusichert und nicht nur, wie der Händler, das beim Kauf kein Mangel bestanden hat, den du spät. nach 2 Jahren rügen musst.

Aber mach Dir nichts draus (aus deinem Irrtum). Gefühlt kennt mehr als die halbe Bevölkerung den Unterschied zw. Garantie und Gewährleistung nicht.
 
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