Jeder, der jetzt noch irgendwelche Gegenmaßnahmen fordert, ist ein Gegner des Grundgesetzes mit seiner freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Denn es gibt kein Grundrecht auf Schutz vor Infektionskrankheiten, welche eine breite Bevölkerungsschicht treffen und leicht übertragbar sind. Was es aber gibt, sind die Freiheitsgrundrechte u.a. der allgemeinen Handlungsfreiheit, die durch eine Maskenpflicht eben eingeschränkt wird.
Seit Omikron aufkam, gab es keinerlei Gefahr mehr, dass das Gesundheitssystem einer stark erhöhten Belastung ausgesetzt sein könnte. Und damit ist jegliche Rechtfertigung für sämtliche Gegenmaßnahmen entfallen.
Denn es ist nicht Aufgabe des Staates, einzelne Personen vor Infektionskrankheiten zu schützen, das war nie so (siehe Grippewellen mit durchaus auch mal 20.000 Toten pro Jahr, wo aber niemand irgendwelche Gegenmaßnahmen forderte), übrigens auch nicht besonders gefährdete Personen (bspw. Menschen, die Immunsupprimiert sind, bei denen die Impfung kaum wirkt, für die ist aber jede Impfung wenig wirksam und jede Infektionskrankheit besonders gefährlich, trotzdem kam vor 2020 niemand auf die Idee, dass man, um diese Menschen zu schützen, alle anderen zu Maßnahmen verpflichten muss).
Einzelne Schicksale sind eben was ganz anderes als die Belastung des Gesundheitssystems insgesamt, ersteres ist für den Staat in diesem Zusammenhang nicht relevant, das kann man übrigens in vielen Bereichen erkennen, würde man bspw. den Straßenverkehr verbieten oder Risikosportarten, gäbs auch weniger Tote und Verletzte, aber das erreicht eben weder eine zahlenmäßige Dimension die Staat interessieren muss noch ist es durch individuelles Verhalten unbeeinflussbar, ebenso wie jemand der vor Infektionskrankheiten besondere Angst hat ja das Recht hat, zuhause zu bleiben, Menschenmassen zu meiden, oder mit Maske rumzulaufen, genauso wie man es unterlassen kann, Motorrad zu fahren oder Bungee-Jumping zu betreiben.