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Was ist eure Meinung: Ist die Pandemie endlich vorbei? Wie geht es jetzt weiter, alles wieder back to normal oder doch eher noch vorsichtig bleiben?
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Erkekjetter
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Und deine Aussage eine reine Auslegung deinerseits... wir fechten umhin mit gleichen Waffen, aber du bist der Meinung, deine sei schärfer (korrekter). Anosnten, wie Corto anmerkte, ist dein völlig hanebüchener Vergleich zum Judenstern (nichts anderes ist mit der Binde gemeint..) BEweis genug, wie wenig du argumentativ etwas auf dem Kasten hast bezüglich dieses Themas...xexex schrieb:Das ist nur deine Auslegungssache
Du könntest was für die Gesundheit der Bevölkerung tun, indem du alle geimpften eine "Geimpft" Binde tragen lässt oder willst du mir da widersprechen? Vor dem Grundgesetz sind beide Maßnahmen gleich, sie greifen in deine Persönlichkeitsrechte ein und solche tiefen Eingriffe benötigen eine entsprechende Begründung.Corto schrieb:Ok jetzt hast du masken mit dem Judenstern verglichen.
Diese "Epidemische Lage von nationaler Tragweite" wie sie hierzulande ausgerufen wurde und mit der der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte begründet wurde ist nun aber aufgehoben. Nur weil du dich besser fühlen würdest wenn weiterhin alle Masken tragen würden, ist kein Grund die im Grundgesetz verankerten Rechte zu beschränken.
Aber ja! Diese Binde ist einer der Gründe wieso solche Regeln im Grundgesetz verankert wurden und die Maske schlägt in die gleiche Kerbe.
Erkekjetter
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Nein... Mehr muss man dazu eigentlich nicht sagen. Das eine ist eine "Markierung", dass andere eine allgemeingültige Maßnahme, die für jeden gilt und keinen benachteiligt oder bevorzugt...xexex schrieb:Vor dem Grundgesetz sind beide Maßnahmen gleich,
Beide Maßnahmen schränken deine Persönlichkeitsrechte ein, da macht das Gesetz keinen Unterschied. Inwiefern ist die Maske für dich keine "Markierung"? Weil sie von allen getragen werden müsste? Wie wäre es denn mit einer Binde mit dem Deutschlandadler, wäre das dann wieder ok?Erkekjetter schrieb:Das eine ist eine "Markierung", dass andere eine allgemeingültige Maßnahme,
Sorry aber du brauchst mir hier keinen Quatsch aufzubinden.
Rechtswissenschaft und Rechtsprechung hatten immer wieder angezweifelt, dass die infektionsschutzrechtliche Generalklausel des §§ 28, 32 IfSG derart detaillierte Eingriffe in Grundrechte durch Geschäftsschließungen, Masken- und Testpflichten, Zugangsbeschränkungen zu diversen Einrichtungen oder öffentliche Alkoholverbote rechtfertigen könne.[53][54][55]
https://de.wikipedia.org/wiki/Epidemische_Lage_von_nationaler_Tragweite
Masken sind ein Eingriff in die Grundrechte, das wurde von keiner Seite bestritten. Einzig rechtfertigt hat man es durch die entsprechend ausgerufene Lage, was die meisten akzeptiert haben.
Heute sind es Masken, morgen Helme und übermorgen tragen alle Schwarz-Rot-Gold gefärbte Unterwäsche, wenn du damit kein Problem hast und da keine parallelen siehst, kann ich dir nun auch nicht mehr helfen, aber es soll Länder geben da würdest du dich vielleicht wohler fühlen.
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zu sagen "ja war quatsch entschuldigung" kriegst du partout nicht hin, oder?
Echt jetzt, eine Ausgrenzung als Vorbereitung zum Massenmord mit einer vllt übertriebenen, vllt nervigen allgemeinen Schutzmaßnahme gegen eine Krankheit vergleichen? Really?
Echt jetzt, eine Ausgrenzung als Vorbereitung zum Massenmord mit einer vllt übertriebenen, vllt nervigen allgemeinen Schutzmaßnahme gegen eine Krankheit vergleichen? Really?
Die Maßnahmen wurden doch regelmäßig von Gerichten überprüft, in der Regel war der Tenor, dass diese rechtmäßig sind...
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Es gab auch Ausnahmen, gerade in unteren Instanzen. Das zeigt doch, dass im Einzelfall nach Recht, Gesetz und Infektionslage abgewogen wurde.
Also ich habe Vertrauen in unsere Justiz und bin davon überzeugt, dass dort Menschen arbeiten, die ihr Fach und ihre Verantwortung verstanden haben.
Deshalb habe ich mich an die Maßnahmen gehalten (als Brillenträger in der kalten Jahreszeit nervig) so lange sie galten, aber keinen Tag länger.
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Es gab auch Ausnahmen, gerade in unteren Instanzen. Das zeigt doch, dass im Einzelfall nach Recht, Gesetz und Infektionslage abgewogen wurde.
Also ich habe Vertrauen in unsere Justiz und bin davon überzeugt, dass dort Menschen arbeiten, die ihr Fach und ihre Verantwortung verstanden haben.
Deshalb habe ich mich an die Maßnahmen gehalten (als Brillenträger in der kalten Jahreszeit nervig) so lange sie galten, aber keinen Tag länger.
ModellbahnerTT
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Das ist aber auch das Ergebnis das man unter der verletzung der Regeln leiden muss obwohl man nie gegen die Regeln verstossen hat.DerOlf schrieb:ansonsten war es halt einfach nervig und genau das dürfte auch der Grund sein, weshalb im ÖPNV die Masken nun echt selten geworden sind
Ist es nicht da man mit strengen Einreiseregeln und den Grenzen inklusive einer überwachten Quarantäne direkt nach der Einreise von 7 Tage die Verbreitung hätte massiv eindämmen können.Erkekjetter schrieb:Was bei der Maske halt gegeben ist und keine reine Willkür darstellt...
Erkekjetter
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Und ich dir nicht was auch immer man nehmen muss um von einer maske zu Judensternvergleichen und unterwäsche in staatsfarben zu kommen.xexex schrieb:kann ich dir nun auch nicht mehr helfen,
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Du siehst es echt nicht, oder?
Es geht, ging um die Menschenrechte.
Du kannst doch kein Mensch zwingen sich eine Nadel im Arm zu stechen, oder ein leben lang mit Maske rumzulaufen,aber darauf gehen wir zu.
Man kann doch nicht so Blind sein.
Es geht, ging um die Menschenrechte.
Du kannst doch kein Mensch zwingen sich eine Nadel im Arm zu stechen, oder ein leben lang mit Maske rumzulaufen,aber darauf gehen wir zu.
Man kann doch nicht so Blind sein.
Erkekjetter
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Wer sieht hier bitte nicht die unterschiedlichen Tragweiten zwischen einer Nadel und einer Maske (von ein leben lang war wann die rede?), sprich die VErhältnismässigkeit und tut so, als wäre jedwede zeitweise begrenzte Vorschrift gleich in ihrer Einschränkung und macht daraus den Untergang der FDG? Ihr beiden oder ich? Wie verkraftet ihr eigentlich das BGB so? Mit seinen hunderten einschränkenden Vorschriften?Cyberdunk schrieb:Du siehst es echt nicht, oder?
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Super_Grobi
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Wo gehen wir denn darauf zu?Cyberdunk schrieb:Du kannst doch kein Mensch zwingen sich eine Nadel im Arm zu stechen, oder ein leben lang mit Maske rumzulaufen,aber darauf gehen wir zu.
Du willst es nicht verstehen! Die Einschränkung der Persönlichkeitsrechte macht keinen Unterschied zwischen ein bisschen und ein wenig mehr, es ist eine Einschränkung der Persönlichkeitsrechte. Du kannst auch nicht ein bisschen ein Straftat begehen, entweder du begehst eine oder nicht.Erkekjetter schrieb:Wer sieht hier bitte nicht die unterschiedlichen Tragweiten zwischen einer Nadel und einer Maske
Damit dieses in unserem Grundgesetz verankertes Recht überhaupt ausgehebelt werden kann, so wie es zu der Zeit in der Pandemie der Fall gewesen ist, braucht es einen besonderen Lage und Zustimmung unserer gesamten Rechtsprechung. Das ist als Corona losging der Fall gewesen und man hat sich zu solchen radikalen Maßnahmen auf eine begrenzte Zeit geeinigt, was durchaus von vielen Stellen kritisiert wurde.
Diese besondere Lage ist aber nun vorbei, Corona ist nur eine der vielen Krankheiten die uns niederstrecken kann und eine pandemische Lage existiert nicht mehr. Damit ist auch die kurzzeitige Aufhebung unserer durch das Grundgesetz festgeschriebenen Rechte vorbei und selbst wenn die Regierung es so wollte, kann sie nicht einfach eine Maskenpflicht verordnen.
Wir leben hier eben nicht in China, Nordkorea oder welchen auch immer diktatorisch regiertem Land, wo die Regierung den Bürgern vorschreiben kann was sie anziehen sollen und was nicht, wen sie kontaktieren dürfen oder nicht oder wie sie sich zu verhalten haben. Das mag manche glücklicher machen, manche weniger, das mag einige Sachen wie die Impfung oder den Zensus kompliziert machen, aber genau das haben wir uns nach den Jahren Diktatur auf die Fahnen geschrieben.
Erkekjetter
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Deswegen werden sie auch alle exakt gleich bestraft....xexex schrieb:Du kannst auch nicht ein bisschen ein Straftat begehen, entweder du begehst eine oder nicht.
Wir lassen das ab hier jetzt, da du nicht in der Lage bist, ohne völlig blödsinnige verlgeiche und Behauptungen hier auch nur den Hauch einer Diskussion zu führen und jeden, der deine Ansic ht bezüglich Masken nicht so teilt, direkt Gleichzustellen mit Nationalsozialisten und Diktatoren.
Du verstehst es immer noch nicht. Es geht nicht um Masken, Binden, bunte Unterwäsche oder einen Punkt auf der Stirn, es geht um das Prinzip und das ist alles Einschränkung der Persönlichkeitsrechte, ein Bereich wo nicht zwischen ein wenig und etwas mehr unterschieden wird.Erkekjetter schrieb:der deine Ansic ht bezüglich Masken nicht so teilt,
Die Diskussion mit dir ist scheinbar in der Tat sinnlos, weil du der Meinung bist, dass man die festgehalten Rechte im Grundgesetz nach Belieben sich passend zurecht biegen kann. Vielleicht können wir dann auch ein bisschen rassistisch sein, eine kleine Beleidigung ist doch nicht gleich Nazi und scheißen wir doch gleich auf die Gleichberechtigung, ein bisschen weniger Rechte für die Frauen geht doch in Ordnung.
Manchmal da kann man echt nur noch mit dem Kopf schütteln.
Erkekjetter
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WIrd es entgegegn deiner Behauptungen aber. Jeden Tag. So darf ich keineswegs wann immer mir danach ist irgendwo nackig rumlaufen.xexex schrieb:ein Bereich wo nicht zwischen ein wenig und etwas mehr unterschieden wird.
Das stimmt wohl. selten soviel Unsinn gelesen, wenn behauptet wird, dass bei den Grundrechten angeblich keine Verhätlnismässigkeit berücksicthigt werden würde... und man sie auf keinenf all einschränken könne.xexex schrieb:Manchmal da kann man echt nur noch mit dem Kopf schütteln.
Schlechtes Beispiel, denn das ist hierzulande nicht direkt verboten, es wäre eben eine Einschränkung deiner Grundrechte. Trotzdem ist es eben nicht grundsätzlich überall erlaubt, weil es bei Anzeige als eine Ordnungswidrigkeit bewertet werden kann.Erkekjetter schrieb:So darf ich keineswegs wann immer mir danach ist irgendwo nackig rumlaufen.
https://www.spiegel.de/panorama/nac...ziehen-a-00000000-0003-0001-0000-000002662017
Das kannst du zum Beispiel gerne auf ein andere prekäre Thema ausdehnen, die Gurtpflicht. Prinzipiell kann dir die Regierung nicht vorschreiben einen Gurt anzulegen, genauso wenig wie eine Maske. Was es aber kann und erfolgreich geschafft hat, ist dies in die Straßenverkehrsordnung einzubauen.
Man merke, auch wenn deine Persönlichkeitsrechte von oben nicht eingeschränkt werden dürfen, gibt es viele Bereiche wo dies durch Gesetzesanpassungen speziell für diesen Fall doch getan wird. Der Arbeitgeber kann dir sehr wohl vorschreiben welche Kleidung du zu tragen hast, wenn es zum Beispiel der Betriebssicherheit dient.
Verallgemeinern lässt es sich trotzdem nicht und spätestens wenn du mit deinem Verhalten gegen ein anderes Grundgesetz verstößt, hört dein Persönlichkeitsrecht auf. Ebenso wird hierzulande das Gesetz zur freien Meinungsäußerung gerne nach Belieben gebogen, aber das ist ein ganz anderes Thema.
Der springende Punkt an der Geschichte ist, worüber sich das Thema nun seit mehreren Seiten dreht. Dein Recht kann dir ohne einen triftigen Grund und entsprechende Gesetzesanpassungen nicht weggenommen werden. Das war zu Pandemiezeiten gegeben, weshalb die Maskenplicht von vielen akzeptiert wurde, allerdings ist die Pandemie nun vorbei und ein triftiger Grund nicht mehr gegeben.
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Erkekjetter
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Das hat eben genau auch asbsolut niemand behauptet. Netter Strohmann zum Ende als hätte es nicht gereicht, dass du dich jetzt seitenlang zum Deppen machst um jetzt erst genau das zu sagen, was ich die ganz Zeit sagte und mit dem Strohmann ddavon abzulenken als würde man nicht merken, dass genau das auch gar keiner behauptet hat...xexex schrieb:Dein Recht kann dir ohne einen triftigen Grund und entsprechende Gesetzesanpassungen nicht weggenommen werden. D
Nichts anderes habe ich seit Anfang an gesagt. keiner hat gefordert, dass die Maske lebenslang getragen werden soll und keiner hat behauptet, man könne ohne triftigen Grund Rechte einschränken ....xexex schrieb:as war zu Pandemiezeiten gegeben, weshalb die Maskenplicht von vielen akzeptiert wurde, nur ist die Pandemie nun vorbei und ein triftiger Grund nicht mehr gegeben.
SW987 schrieb:Das Infektionsschutzgesetz ist doch schon uralt, da gab es schon immer Meldepflichten und Maßnahmen wie Quaratäne. Wieso hat da vorher keiner erfolgreich dagegen geklagt?
Wir hatten aber vor 2020 keine nicht-pharmazeutischen Internventionen, welche die Allgemeinheit betroffen haben (also dass die gesamte Bevölkerung zu bestimmten Maßnahmen gezwungen wurde; die Pocken-Impfplicht ist anders zu bewerten, weil es da um die Ausrottung einer Krankheit ging, was bei Corona nie möglich war und ist).
Ich würde es aber in der Tat unterschiedlich bewerten, ob man die Verbreitung einer Infektionskrankheit durch Quarantäne verhindert, wenn es nur wenige hundert bis einige tausend Fälle gibt - so lässt sich verhindern, indem einige wenige Leute eingesperrt werden, dass die Krankheit überhaupt eine große Zahl an Menschen befällt - oder ob eine Infektionskrankheit ohnehin nicht mehr aufzuhalten ist, weil es davon zehntausende, hunderttausende oder noch mehr Fälle gibt, sie äußerst leicht übertragbar ist und noch dazu oftmals symptomfrei verläuft und dadurch ohnehin keine völlige Ausschaltung der Infektionen mehr möglich ist, weil nicht alle Fälle erkannt werden.
Die Corona-Quarantäne ist daher völlig anders als die bspw. bei Ebola. Ebola kommt nie bis extrem selten in D vor, weshalb Quarantäne geeignet ist, ihre Verbreitung zu verhindern.
Bei Corona dagegen wars bereits Anfang März 2020 zu spät. Und man hat auch nicht die Verhinderung der Verbreitung als Begründung genommen, sondern die "Verlangsamung der Infektionswelle".
Also im Prinzip was völlig anderes als die klassische Quarantäne.
Das steht im GG-Kommentar Maunz/Dürig, Rn. 51 und 52. (Ein Kommentar zu einem Gesetz ist juristische Fachliteratur, die von Juristen zur Auslegung der Gesetze herangezogen wird. Diese Kommentare werden typischerweise von Jura-Professoren und anderen Top-Juristen verfasst.)Erkekjetter schrieb:Was bei der Maske halt gegeben ist und keine reine Willkür darstellt...
Sagt wer? Art. 2 GG sagt was anderes und daraus entwächst, entgegen deiner Aussage nicht direkt eine Vollkaskomentalität.
Nein, dieses Recht gilt generell auch für Privatpersonen und juristische Personen.
Natürlich keine allumfassende, das hat nie jemand behaupte. Er hat dennoch die Pflicht, dafür zu sorgen, dass ich möglichst gesund und möglichst lange leben kann und nicht beispielsweise durch vermeidbare Umweltverschmutzung oder infektiöse Krankheiten gefährdet werde. Hier muss er abwägen, was bei der Maske auch getan wurde. Die Einschränkung des Einzelnen war hier deutlich geringer in ihrer Tragweite.
Du argumentierst und tust hier so, als wäre das, was du schreibst, die gültige Rechtsmeinung unter Juristen und es ein unumstößlicher Fakt wäre. Dabei schreibst du einfach nur deine laienhafte Sicht der Dinge...
Kannst du gerne bei Beck-Online nachsehen (https://beck-online.beck.de/?vpath=...GG_53/GG/cont/MaunzDuerigKoGG.GG.A2_2.T28.htm), allerdings ist das ein kostenpflichtiger Zugang (Juristen haben den in der Regel), alternativ kannst du auch in der nächsten Unibibliothek nachsehen, wie dort der Zugang möglich ist.
Das ist also ganz definitiv keine "laienhafte Sicht", sondern Fachmeinung von bedeutenden Juristen.
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