Tomislav2007 schrieb:
Was ist mit Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetz ? "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."
Ich habe im Krankenhaus wegen Corona so viele Tote gesehen wie ich sie in meinem ganzen Leben nicht sehen wollte.
Dabei gibt es zwei Aspekte:
-Einerseits ist das prinzipiell ein Abwehrgrundrecht, das heißt, der Staat darf nicht von sich aus diese Rechte verletzen (bspw. Todesstrafe, Folter usw.). Eine allumfassende Fürsorgepflicht erwächst daraus aber nicht, sprich der Staat hat nicht die Pflicht, zu gewährleisten, dass jedermann gesund ist und besonders lange lebt. Ansonsten müssten ja gefährliche Handlungsweisen verboten werden, unter anderem der Straßenverkehr, wenn jeder immer zu Fuß gehen würde, gäbs weniger Tote.
Die Annahme, die du hier schreibst, würde ja eine Art Vollkaskomentalität postulieren, wo es Aufgabe des Staates ist, jedermann bestmöglichst vor üblichen Lebensrisiken zu schützen - und Infektionskrankheiten waren eben schon immer ein ganz normales Lebensrisiko.
Bspw. könntest du dich morgen mit einer tödlichen Krankheit anstecken (es gibt neben Corona ja hunderte Krankheiten), was mit einem Dauerlockdown hätte verhindert werden können. Trotzdem gibt es keinen Dauerlockdown.
-Andererseits gibt es in Deutschland, selbst wenn man behaupten würde, es gäbe wegen Art. 2 Abs. 2 GG ein "Recht auf Infektionsschutz", noch andere Grundrechte. Die Grundrechte sind alle gleichrangig, es gibt kein Supergrundrecht, das über den anderen steht. Daher ist auch dann noch eine Abwägung mit den anderen Grundrechten - wie der allgemeinen Handlungsfreiheit - nötig.
Tomislav2007 schrieb:
Welche Handlungssfreiheit (außer evtl. einem Blowjob) wird denn mit einer Maske eingeschränkt ?
Die Freiheit, keine Maske aufzusetzen.
Generell umfasst die allgemeine Handlungsfreiheit jede Handlung und die Unterlassung jeder Handlung. Nur weil keine "spürbaren" Nachteile erfolgen, ist das keine Rechtfertigung für eine Pflicht zu einer bestimmten Handlung.
Bspw. könnte man ja sonst vorschreiben, dass man nur noch mit mit Schminke angemalten Backen rumlaufen darf oder nur mit Hut.
Die Logik "schadet ja nicht" ist keine Begründung, wieso der Staat etwas vorschreiben darf.
Vielmehr muss jede Art der Vorschrift gut begründet, verhältnismäßig und unbedingt erforderlich sein (es darf also kein milderes Mittel geben).
Konkret ist es nunmal so, dass "möglichst viele Infektionen verhindern" kein rechtlich erlaubtes Ziel ist, sondern nur "stark erhöhte Belastung des Gesundheitssystems verhindern" (und selbst das ist umstritten).