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Was ist im Kindergeld drin?
- Ersteller Pa!nless
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sikkness
Lt. Commander
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Suchst du soetwas in der Art als Antwort?
"Kindergeld ist gemäß § 1612b BGB zur Deckung des Barbedarfs zu verwenden. Dies bedeutet, dass sich der aus dem Unterhaltsanspruch resultierende Zahlbetrag um das ganze oder hälftige Kindergeld vermindert."
( http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld_(Deutschland) )
"Kindergeld ist gemäß § 1612b BGB zur Deckung des Barbedarfs zu verwenden. Dies bedeutet, dass sich der aus dem Unterhaltsanspruch resultierende Zahlbetrag um das ganze oder hälftige Kindergeld vermindert."
( http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld_(Deutschland) )
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D
Don Kamillentee
Gast
Also wenn ich "Kindergeld" als Suchbegriff bei Google.de eingebe, lande ich auf cartridge_case gezeigtem Link:
http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&biw=1154&bih=810&q=kindergeld&aq=f&aqi=g10&aql=t&oq=
http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&biw=1154&bih=810&q=kindergeld&aq=f&aqi=g10&aql=t&oq=
Stevensrest2000
Ensign
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...mit meinem alten Herrn ...Es ist schon erschreckend wie die -Jugend- keinen Respekt und Achtung hat vor den Eltern! Ich habe immer in den Ferien gearbeitet, ausnahmslos und nie meine Eltern belangt.
Ich schlage Dir vor...arbeite!
Ich schlage Dir vor...arbeite!
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@Stevensrest2000: hä? hast du ne glaskugel oder wie kommst du darauf?
Pa!nless schrieb:Hallo,
Hoffe bin hier Richtig, habe Grade eine kleine Diskusion gehabt mit meinem alten Herrn über Kindergeld, mich würde Interessieren was alles im Kindergeld mit einbezogen wird.
mfg
Also ich verstehe die Frage eher so "Welche Kosten für das Kinder sollen mit dem Kindergeld abgegolten werden" bzw. "wie kommt man auf den Betrag für das Kindergeld".
Und da muß ich sagen, sehe ich unter den Arbeitsagenturlinks keine Antwort auf die Frage.
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@Stevensrest2000: ich denke ich kann das schon sagen, bin schon gut weit drüber über die 20 und habe auch schon 2 Ausbildungen abgeschlossen.... denke nicht das Jugend hier zutrifft, versteh mich nicht falsch ich arbeite jeden Tag fast 10 Stunden manche Tage fast 14... also erzähl mich nicht einen geh Arbeiten.... wenn du 0 Ahnung hast was Sache ist....
@Keldana: jaa Genau, wie Rechnen die das? was soll da alles drin sein? fals ich mich unkla ausgedrückt habe entschuldige ich mich natürlich dafür...
Mich Würde einfach interessieren was ist da drin, Schulsachen? Kleidung? so eine Tabelle wofür das eigentlich ist....
@Keldana: jaa Genau, wie Rechnen die das? was soll da alles drin sein? fals ich mich unkla ausgedrückt habe entschuldige ich mich natürlich dafür...
Mich Würde einfach interessieren was ist da drin, Schulsachen? Kleidung? so eine Tabelle wofür das eigentlich ist....
Zuletzt bearbeitet:
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sowas gibts nicht... das ist den eltern überlassen leider gottes
Stevensrest2000
Ensign
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Du hast Dich im wesentlichen unklar ausgedrueckt!
cartridge_case schrieb:sowas gibts nicht... das ist den eltern überlassen leider gottes
nun ja ... dem Elternteil kann auch niemand wirklich vorschreiben, wofür der Kindesunterhalt der anderen Elternteils verwendet werden soll. Oder wofür man das Elterngeld oder die Hartz4 Bezüge ausgibt. Aber dennoch gibt es z.B. Berechnungsgrundlagen dafür, wie sich der Hartz4 Betrag zusammensetzt. Demnach könnte es sowas auch für das Kindergeld geben ... völlig unabhängig davon, ob die Eltern das Geld auch dafür ausgeben oder nicht.
@ Stevensrest2000
IHR habt die Frage nur einfach nicht richtig gelesen.
Edit: Kann zwar ehrlich gesagt auch keine Grundlage finden, wie die beim Kindergeld auf die Zahlen kommen. Aber ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Zahl einfach so bestimmt wird ... oder ausgewürfelt.
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auch keine Vorgabe? wofür der der Staat das Kindergeld eigentlich vor sieht?,
Edit@Keldana: Ja super Danke dir, Genau sowas Suche ich, eine Berechnungsgrundlage, wo in etwa drin steht wie viel Geld für etwas ist....
Edit@Keldana: Ja super Danke dir, Genau sowas Suche ich, eine Berechnungsgrundlage, wo in etwa drin steht wie viel Geld für etwas ist....
Zuletzt bearbeitet:
Daniken
Lt. Commander
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Kann dem von Catridge nur zustimmen.
Im Kindergeld gibt es keine Regelsätze, sprich der Betrag steht den Eltern zur freien Verfügung.
Sollten deine Eltern ALG 2 Empfänger sein, sieht das ganze wieder anders aus, dann können Sie so genannte Sonderansprüche (zusätzlich zum Kindergeld) geltend machen.
Kommt aber auch ganz auf das soziale Umfeld an.
Ich vermute allerdings, das dass nicht auf dich zutrifft.
Edit: dazu gefunden habe ich nur:
Kindergeld
Betrag ab 01.01.2010
für das erste Kind
184,00 €
für das zweite Kind
184,00 €
für das dritte Kind
190,00 €
für jedes weitere Kind
215,00 €
Im Kindergeld gibt es keine Regelsätze, sprich der Betrag steht den Eltern zur freien Verfügung.
Sollten deine Eltern ALG 2 Empfänger sein, sieht das ganze wieder anders aus, dann können Sie so genannte Sonderansprüche (zusätzlich zum Kindergeld) geltend machen.
Kommt aber auch ganz auf das soziale Umfeld an.
Ich vermute allerdings, das dass nicht auf dich zutrifft.
Edit: dazu gefunden habe ich nur:
Kindergeld
Betrag ab 01.01.2010
für das erste Kind
184,00 €
für das zweite Kind
184,00 €
für das dritte Kind
190,00 €
für jedes weitere Kind
215,00 €
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Dunkelschwinge
Admiral
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Beim Kindergeld wird nichts berechnet. Es ist einfach ein Zuschuß. Dis Höhe wird festgelegt, aber ohne konkreten Bezugspunkt.
Das Kindergeld ist keine Sozialleistung, sondern eine Zuwendung. Es wird schließlich auch Einkommensunabhängig gewährt.
Kindergeld streht im übrigen den Eltern zu NICHT den Kindern.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld_%28Deutschland%29#Rechtsgrundlage.2C_H.C3.B6he.2C_Zust.C3.A4ndigkeit
Das Kindergeld ist keine Sozialleistung, sondern eine Zuwendung. Es wird schließlich auch Einkommensunabhängig gewährt.
Kindergeld streht im übrigen den Eltern zu NICHT den Kindern.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld_%28Deutschland%29#Rechtsgrundlage.2C_H.C3.B6he.2C_Zust.C3.A4ndigkeit
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Der Trollinator
Banned
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Kuddel
Lt. Commander
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Jap, es ist nirgendwo festgelegt, was mit dem im einzelnen mit dem Kindergeld anzufangen ist. Der Sinn und Zweck des Kindergeldes besteht darin, den Finanzbedarf der Eltern für das Existenzminimum ihrer Kinder steuerlich freizustellen.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__31.html
Wow, das waren mal viele Antworten zur selben Zeit.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__31.html
Wow, das waren mal viele Antworten zur selben Zeit.
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