Was kann man machen, wenn jemand die eigene Homepage kopiert?

XXO1989 schrieb:
#ekin06

Böse stimmen würden behaupten, dass Du vom Xtreme Gaming Clan bist, dass würde zumindest die Intelligenz der Aussage erklären!
du siehst echt in allem das böse oder? ich spiele nicht mal crysis oder was auch immer ihr da spielt. und außerdem hatte ich ja schon gesagt, dass ich mich verguckt hatte, war schon spät.

für mich ist und bleibt dota das einzige spiel was ich aktiv spiele.

ich finde es übrigens auch nicht gut, dass du solch vorurteile hegst, was meine intelligenz anbelangt.
bin raus hier, ist eh nur noch OT :P
 
#flo.ct
Jaja, sich über Kopieren aufregen, aber selber absatzweise News von Computerbase, PCGames & co. übernehmen
Du hast schon bemerkt, dass unter jedem Beitrag eine Quellenangabe steht?

MfG
XXO1989
 
Also ich habe mir diesen Thread mal wirklich auf der Zunge zergehen lassen und mir darauf hin beide Homepages etwas angesehen.
Fazit:
Das es sich bei vielen Dingen von den Forenregeln bis hin zu den wirklich interessanten (zumindest für FPS Gamer) Posts um 1:1 Kopien handelt, ist offensichtlich und die copy and paste Vorgehensweise deutlich.

@flo.ct: bei den von Dir angesprochenen Beiträgen sind auf der Seite von XXO1989 immerhin Quellenverweise vorhanden, die den Rechte-Inhaber kennzeichnen. Dies ist rechtlich einwandfrei.

Was urheberrechtlich auf der Xg-soundso Seite sicherlich problematisch ist, sei die Tatsache, dass auch die in anderen Foren verfassten Beiträge auch wenn diese von nicht im Impressum genannten Mitgliedern dieses Forums verfasst und diesem Zweck zugeführt werden, unter das geistige Eigentum bzw. Urheberrecht fallen können.

Über die Design-Templates muss man nicht diskutieren, denn diese sind für die öffentliche Verwendung bestimmt und da gibt es weder Handlungsbedarf noch -spielraum.

Eine Tatsächliche rechtliche Prüfung ist in diesem Fall nicht angbracht, meine Empfehlung ist sich an einen Fachanwalt oder einen Anwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt geistiges Eigentum / Urheberrecht zu wenden und Abmahnen zu lassen und die entsperchende Unterlassungs-Erklärung einzufordern. Die Unterlassungserklärung würde bewirken, dass bei einer Wiederholung zu einem festgesetzten Betrag sofort vollstreckt werden kann. Der Abmahnwert dürfte bei ca. 350,- € (bei aussergerichtlicher Einigung) zuzüglich der Anwaltskosten liegen. Falls ein Wiederspruch zu einem Gerichtsverfahren führen würde wird erfahrungsgemäss bei solchen "geringfügen" Fällen etwa 3500,- bis 4800,- € als Streitwert für den Schadensersatz-Anspruch angesetzt.
Im Falle einer Wiederholung könnten danach im beschleunigten Verfahren ein Wert vom 10-fachen sofort als Schadensersatz vollstreckt werden.
 
XXO1989 schrieb:
Du hast schon bemerkt, dass unter jedem Beitrag eine Quellenangabe steht?

Ist trotzdem kein Blankoscheck zum unbegrenzten kopieren.

Was computerbase anbelangt:
https://www.computerbase.de/kontakt/ schrieb:
Darf ich Inhalte von ComputerBase auf meine Website kopieren?

In unseren RSS-Feeds publizierte Inhalte dürfen gerne übernommen werden. Bei News handelt es sich dabei zum Beispiel um Titel und Einleitung. Ein darüber hinaus gehendes Kopieren weiteren Inhalts können wir nicht gestatten. Eventuell kann unser Datenserver weiterhelfen.
 
Klar ne Abmahnung, der andere widerspricht respektive nimmt die Abmahnung nicht an und dann? Bleibst auf den RA Kosten sitzen es sei denn du strengst eine Klage an und ob du die gewinnst weiß auch keiner. Und du musst dabei in Vorleistung gehen.

Und btw. ganze News übernehmen ist Contentklau auch mit Urheberangabe, also Füße still halten.
 
Wie heißt es so schön: Wer im Glashaus sitzt soll nicht mit Steinen werfen.

Wenn man wie hier dreist Absatzweise ganze News von Computerbase kopiert, ohne jeden eigenen Inhalt, dann hilft auch ein Quellenverweis nicht mehr viel.

Fast jede Seite schränkt ganz klar den Umfang ein in dem (mit Quellenangabe) kopiert werden darf - und hier wurde eindeutig zuviel kopiert.
 
killray schrieb:
Klar ne Abmahnung, der andere widerspricht respektive nimmt die Abmahnung nicht an und dann? Bleibst auf den RA Kosten sitzen es sei denn du strengst eine Klage an und ob du die gewinnst weiß auch keiner. Und du musst dabei in Vorleistung gehen.

Und btw. ganze News übernehmen ist Contentklau auch mit Urheberangabe, also Füße still halten.

Die Kosten für eine Abmahnung sind in diesem Streitwertbereich überschaubar und der Sinn einer Unterlassungserklärung scheint sich "killray" nicht zu erschliessen. Denn es geht wie es sich in der gesamten Thematik darstellt nicht darum, dass sich irgendjemand bereichert, sondern viel mehr darum, dem ganzen Einhalt zu gebieten.
Des weiteren ist es nicht so ohne weiteres möglich, eine kostenbewehrte Unterlassungserklärung zu versäumen (d.h. "nicht abzugeben" bzw. "nicht anzunehmen").

Hier geht es nicht um sog. illegale Musikdownloads bei denen man sich durch modifizierte UE´s unter Umständen ein Mal aus Verantwortung stehlen kann.

Und nebenbei, was hier von "killray" so blumig Contentklau genannt wird ist in Verbindung mit Quellenangaben und allgemeiner, ungeschützter Zugänglichkeit, durch eine Vielzahl von Urteilen bzw. Klageabweisungen in eine fast schon hellgraue Zone verschoben worden.

Also weiter tanzen
 
Interested User schrieb:
Und nebenbei, was hier von "killray" so blumig Contentklau genannt wird ist in Verbindung mit Quellenangaben und allgemeiner, ungeschützter Zugänglichkeit, durch eine Vielzahl von Urteilen bzw. Klageabweisungen in eine fast schon hellgraue Zone verschoben worden.

Glaub das weiter, bist du mal von einer Abmahnwelle von AFP, DPA oder AP erwischt wirst. Ein Bekannter von mir (betreibt einen Blog) durfte eine Unterlassungserklärung unterschreiben und 5000€ zahlen.

PS: Hier mal ein Artikel über Contentdiebstahl (nicht zu verwechseln mit Zitieren ... )
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach geschätzter Interested User, der Sinn einer kostenbewehrten UE ist mir durchaus geläufig, aber die beanstandeten Texte erfüllen wohl kaum die Schöpfungshöhe, respektive das müssten Gerichte klären.

http://de.wikipedia.org/wiki/Schöpfungshöhe

Von versäumen redet da auch keiner, aber wenn der Abmahnung zur not auch per Rechtsbeistand widersprochen wird geht nur noch der Klageweg. Im Zweifelsfalle kann dem Abmahner auch noch die eigenen RA Kosten in Rechnung gestellt werden, also wozu das Ganze?

Bei den Pressetexten von CB kann aber sehr wohl eine angemessene Schöpfungshöhe angenommen werden.
 
simple10 schrieb:
Wie heißt es so schön: Wer im Glashaus sitzt soll nicht mit Steinen werfen.
.....

Fast jede Seite schränkt ganz klar den Umfang ein in dem (mit Quellenangabe) kopiert werden darf - und hier wurde eindeutig zuviel kopiert.

Hier wird sich auf Nutzungsbeschränkungen durch den Autor bzw. dessen Vertretern bezogen. Das ist ja schön und gut, doch nimmt das keinen Einfluss auf die Grenzen des Urheberrechts bzw. Recht am geistigen Eigentum, daher sind dabei auch keine Rechtsfolgen zu erwarten.
D.h. im Falle einer Anzeige oder Klageeinreichung ist deren Einstellung/Abweisung aus im vorangegangenen Post genannten Gründen, nahezu vorbestimmt.
 
Interested User schrieb:
D.h. im Falle einer Anzeige oder Klageeinreichung ist deren Einstellung/Abweisung aus im vorangegangenen Post genannten Gründen, nahezu vorbestimmt.

Heißt also ich kann Bedenkenlos die ganzen News von Computerbase für mein eigenes Forum verwenden?

Hey, gut zu wissen :)
Und ich Idiot schreibe die letzten Jahre immer alles um, trotz Quellenangabe :rolleyes:
 
simple10 schrieb:
Glaub das weiter, bist du mal von einer Abmahnwelle von AFP, DPA oder AP erwischt wirst. Ein Bekannter von mir (betreibt einen Blog) durfte eine Unterlassungserklärung unterschreiben und 5000€ zahlen.

PS: Hier mal ein Artikel über Contentdiebstahl (nicht zu verwechseln mit Zitieren ... )

Bei den hier aufgezählten Nachrichten-Agentur Seiten, handelt es sich um NICHT öffentlich zugängliche und somit auch durch Vertragsbedingungen geschützte Inhalte. Der Vertrag kommt durch das Log-In zustande. Da greift selbstverständlich das Urheberrecht u.U. sogar beim wirklich so leicht zu verwechselnden Zitieren.

Wie breits erwähnt, wird tatsächlich nicht nur die Angabe des tatsächlichen Rechteinhabers, sondern bei mit Printmedien vergleichbaren Online-Inhalten auch die Zugänglichkeit der Quellen und Art der Verbreitung zur rechtlichen Differenzierung herangezogen.
Ergänzung ()

killray schrieb:
Ach geschätzter Interested User, der Sinn einer kostenbewehrten UE ist mir durchaus geläufig, aber die beanstandeten Texte erfüllen wohl kaum die Schöpfungshöhe, respektive das müssten Gerichte klären.

http://de.wikipedia.org/wiki/Schöpfungshöhe

Von versäumen redet da auch keiner, aber wenn der Abmahnung zur not auch per Rechtsbeistand widersprochen wird geht nur noch der Klageweg. Im Zweifelsfalle kann dem Abmahner auch noch die eigenen RA Kosten in Rechnung gestellt werden, also wozu das Ganze?

Bei den Pressetexten von CB kann aber sehr wohl eine angemessene Schöpfungshöhe angenommen werden.


wikipedia ist eine tolle Sache, doch wusste ich nicht, dass es komplette Studiengänge oder sogar allgemeine und speziefische Rechtsprechung ersetzt. Aber man lernt ja nie aus, doch danke für den dezenten Hinweis 10 Semester (was das in Jahre umgerechnet bedeutet, bitte bei wikipedia nachschlagen) Lebenszeit verschwendet habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also was "Interested User" sagen will, wird von dem Typ von Clan A geklaut ist eine Klage in Ordnung, klaut der Typ von Clan A von Computerbase nicht, aha. jaa seh stimmig alles und eine wohlgeformte Formulierung, kann trotzdem nicht verschleieren, was für einen Schwachsinn du zusammen reimst.
 
Ne Du hast das nicht verstanden, man darf Öffentlich erhältliche Texte kopieren, muss aber eine Quelle angeben. Texte die man erst nach dem einloggen einsehen darf, unterlegen den Registrierung´s Bedingungen.

Heißt von Clan A darf nur mit Quellenangabe kopiert werden!


MfG
XXO1989
 
Das ist völlig unerheblich wenn dir das Computerbase verbietet, hat sogar einer in diesem Thread gequotet...
 
#Taschmahal
Das ist völlig unerheblich wenn dir das Computerbase verbietet, hat sogar einer in diesem Thread gequotet...
Regeln erstellen kann jeder, die Frage ist nur, ob diese auch mit den Gesetzen in Einklang gebracht werden können und laut Interested User, darf man Gesetzlich gesehen, öffentlich zugängliche Texte mit einer Quellenangabe kopieren.

MfG
XXO1989
 
Foren sind wohl der schlechteste Ort um sich rechtlich beraten zu lassen, selbst von einem "Interested User" :rolleyes:

Hier mal einen Gegenmeinung von einem echten Anwalt,

Wenn und soweit die jeweiligen Texte Schutz entfalten, nützt es grundsätzlich auch nichts, wenn und soweit der Contentübernehmer "nur" an einer Stelle die Quelle nennt oder verlinkt. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Urhebers oder Legitimation über das Zitatrecht (und die Erfüllung der entsprechenden formellen Voraussetzungen) ist die Veröffentlichung des kopierten Textes in der Regel nicht erlaubt.

Glaubst du echt die Leute welche z.B. von der AFP angeklagt wurden hätten sich eingeloggt um die News zu kopieren? Nein, sie haben die News von anderen Seiten (t-online, yahoo, was weiß ich) geklaut, die ihrerseits einen Vertrag mit der AFP abgeschlossen haben um die News mit Quellenangabe veröffentlichen zu durfen.

Zu deinem Glück wird Computerbase wohl einer mickrigen Clan-Seite keine Anwälte auf den Hals jagen, trotzdem wurde ich mich nicht hier damit brüsten die AGB zu missachten.
 
Ich hab mich gerade nen bissen gerecht (ich weiß Kindergarten), aber trotzdem lustig.

Schon blöd wenn man selbst die Bilderlinks mitkopiert fg

Er hat es nach 2 Tagen gemerkt :( fg


MfG
XXO1989
 
Zuletzt bearbeitet:
Boha die Beiträge sind ja echt einfach nur kopiert :O
Nicht mal eine Quelle angegeben..
tztztztzt
 
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