Webhoster hat kein Backup, was tun?

Galle81

Lieutenant
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Sep. 2007
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967
Hi Leute,

seit einigen Tagen ist meine Website nicht erreichbar.
Nun habe ich nach den Webhoster nach Tagen endlich mal erreicht.
Dort hieß es, dass dort die Festplatten zerstört wurden und dadurch kein Backup vorhanden ist.
Natürlich war mein erster Gedanke den Webspace dort zu kündigen und mit meiner Domain zu einen anderen Webhoster zu wechseln.

Meine Frage: Kann ich bei meinem jetzigen Webhoster eigentlich Regress Ansprüche stellen?

Mein Webhoster ist: http://all-inclusive-webspace.de


lg, Galle
 
Lies deine SLA und schau, was dir dort versprochen wird
 
Warum hat eine professionelle (?) Hostingfirma kein funktionierendes Backup (Off-site und getestet)? Fraglich ist, ob man das unter grob fahrlässig subsumierne könnte. Ich denke ja.

Auf der Seite ist die Nutzung auch für gewerbliche Zwecke vorgesehen. Wenn du Einkommensausfälle oder so hattest, würde ich mal mit einem Rechtsbeistand sprechen.

Letzlich kommt es natürlich auf deinen Vertrag an (den ich nicht kenne xD), aber das aus den AGB:

11.2. Der Euroqbits Limited & Co.KG haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Die Euroqbits Limited & Co.KG haftet unter Begrenzung auf Ersatz des bei Vertragsschluss vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten durch sie oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet die Euroqbits Limited & Co.KG nicht. Die Haftung für Schäden, die in den Schutzbereich einer vom Anbieter gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen sowie die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
 
Frag einen Anwalt. Laut AGB Punkt 12.7 obliegt die Datensicherung beim Kunden.
Da aber die Dienstleistung des Webspace nicht erbracht wurde, kann man dem Dienstleister eventuell Fahrlässigkeit vorwerfen.

lg
fire
 
Soweit ich das sehe ist dort nirgends die Rede davon das ein Backup enthalten ist. So gesehen dein Problem, darum hättest du dich kümmern müssen.
 
Obwohl die Datensicherung ausgeschlossen ist, ist sie wohl offensichtlich auch zur Erbringung der Leistung notwendig.
 
Ein Backup besitze ich noch, allerdings ist dieses schon älter :(
das MSQL Backup ist vom 29.03.2014, allerdings habe ich kein aktuelles Backup der FTP Daten.
 
naja, ganz ehrlich wenn ich auf die webseite von diesem "hoster" gehe, fühle ich mich wie im jahre 2001. die webseite schaut einfach nur zum gruseln aus, da würde ich nicht einmla kostenlos etwas drauf hosten

und ich kann dort auch nichts von backups lesen das die welche machen, aber auch gut vorstellbar das die dort hardware ausfälle aufgrund der unwetter der letzten tage hatten. (nur meine vermutung)
 
Nö, is sie nicht. Erbringung der Leistung ist "Hoste, was da ist". Wenn durch einen Unfall gerade kein Hosting möglich ist, dann ist das eine Sache. Hier greift dann die garantierte Verfügbarkeit. Wenn der Webspace nicht über Gebühr ausgefallen ist, dann is da nix zu beanstanden. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt aber dem Kunden. Der Hoster bietet die Sicherung nur ZUSÄTZLICH als Service an
 
der Gang zum Anwalt bringt dir nur eines: zusätzliche Kosten auf denen du sitzen bleibst!

Daaron hat das schon richtig erfasst.
 
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