Wechsel aus Strom-Ersatzversorgung in Grundversorgung möglich?

h00bi

Fleet Admiral
Registriert
Aug. 2006
Beiträge
24.186
Hallo zusammen,

Grundversorger ist EnBW.
Uns wurde kürzlich nach Ablauf der Preisgarantie durch den Stromanbieter massiv erhöht.
Die Ersatzversorgung war mit 27,29 Cent sehr attraktiv, günstigster Tarif waren ~48 Cent.

Die EnBW hat kürzlich eine Pressemitteilung herausgegeben, in der eine Preiserhöhung auf 37,31 Cent ankündigt. Immer noch sehr fair.
Dies gilt jedoch nur für die GRUNDversorgung.
Die Ersatzversorgung wird bereits zum 15.08. auf 58,06 Cent erhöht.
Zum 01.11. würden wir aus der Ersatzversorgung in die Grundversorgung fallen.

Bei EnBW ist an der Hotline kein durchkommen, man wird vom Sprachroboter abgewimmelt.
Besteht die Möglichkeit aktiv aus der Ersatzversorgung in die Grundversorgung zu wechseln?
Die beiden Konzepte sind ja durch die BnetzA reguliert.

Wäre über Tipps dankbar.
 
h00bi schrieb:
Besteht die Möglichkeit aktiv aus der Ersatzversorgung in die Grundversorgung zu wechseln?

Gibt aktuell viele Grundversorger, welche keine neuen Kunden aufnehmen.
Ob das rechtens ist, weiß ich nicht. Jedoch würde es mich nicht wundern wenn sie dich als Kunden verweigern.
 
Hylou schrieb:
Gibt aktuell viele Grundversorger, welche keine neuen Kunden aufnehmen.
Mit welcher Begründung? Die Grundversorgung ist wie oben erwähnt streng reguliert.
Der Staat sagt ja auch nicht wir nehmen keine neuen Arbeitslosen weil wir kein Budget mehr haben.
Wenn der Grundversorger die Preise in der Grundversorgung nicht halten kann müssen halt die Preise hoch.

Sieht man ja an dem o.g. Beispiel dass die Grundversorgung auch teurer wurde.

Zudem wurde ja genau dazu der Split eingeführt, früher durfte die Ersatzversorgung nicht schlechter bepreist sein als die Grundversorgung.
https://www.zfk.de/politik/recht-re...ung-muessen-nicht-mehr-gleich-bepreist-werden

Vermutlich werden wir die 3 Monate einfach fressen müssen. Die Rückzahlung des alten Anbieters sollte das mehr oder weniger auffangen können, da wir recht sparsam waren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Dir EnBW keine Möglichkeit bietet, vorzeitig in die Grundversorgung zu wechseln (auf der Webseite verstehe ich das zwar so, da kommt man aber nur mit passender Adresse weiter), dann werden sie es wohl mit Absicht so machen, dass Leute, die in die Ersatzversorgung fallen, dort erst nach 3 Monaten (ist jedenfalls die Grenze bei E.ON bei mir) in die Grundversorgung wecheln.

Ob das rechtlich so zulässig ist, müsste vermutlich die Verbraucherzentrale wissen/klären.

Warst Du mal beim MM vor Ort, was die für Deinen Wohnort aktuell anbieten? Bei uns stehen immer noch die Werbeplakate für günstige Stromverträge im Laden, wobei ich nicht erwarte, dass man heute noch die "ab 30 Cent/kWh" abschließen kann.
 
Falls es jemanden interessiert: mit der Gesetzesänderung des Energiewirtschaftsgesetz im Juli 2022 wurde im §36 Absatz (1) neu geregelt:
Die Pflicht zur Grundversorgung besteht zudem nicht für die Dauer von drei Monaten seit dem Beginn einer Ersatzversorgung nach § 38 Absatz 1, sofern der Haushaltskunde bereits zuvor an der betroffenen Entnahmestelle beliefert wurde und die Entnahmestelle dem bisherigen Lieferanten aufgrund einer Kündigung des Netznutzungs- oder Bilanzkreisvertrages nicht mehr zugeordnet werden konnte. Ein konkludenter Vertragsschluss durch Entnahme von Energie ist für die betroffene Entnahmestelle für diesen Zeitraum ausgeschlossen.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/EnWG/36.html

Falls Du bei Deinem alten Versorger gekündigt hast, weil Dir der Preis zu hoch war, dürfte das nicht unter "Kündigung des Netznutzungs- oder Bilanzkreisvertrages" fallen, da der bisherige Lieferant Dich ja noch beliefert hätte.

Interesant ist das jedenfalls für Umzüge, da man sich dort die Ersatzversorgung nicht für 3 Monate gefallen lassen muss.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Besuz, Idon und h00bi
Ich muss das Thema nochmal rauskramen.

Wohne in Berlin (Grundversorger Vattenfall) und bin Kunde bei ESWE, die jetzt die Preise erhöhen zum 01.01.

Ich möchte in die Grundversorgung von Vattenfall, da dies am billigsten ist.

Aber es gibt auf der Webseite keine Möglichkeit dazu.

Kündige ich nun einfach meinen alten Anbieter oder wie kommt man in die Grundversorgung?
 
Kann man überhaupt in die Grundversorgung wechseln? Soweit ich weiß ist das doch der Rückfall 'tarif' der greift wenn man keinen Versorger hat?
 
Klar kann man in die Grundversorgung wechseln. In der Regel sollte der Grundversorgeer dafür auch einen Antrag/Informationsblatt bereit stellen.

Die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden" von Vattenfall sagt einem auch, was dafür zu tun ist. Ob man dann den Verbraucherzentralen glaubt oder Vattenfall einfach vorab in Schriftform mitteilt, dass der bisherige Vertrag zum 01.01.2023 gekündigt ist und man damit in die Grundversorgung wechselt (bereits inkl. aller nötigen Angaben) bleibt wohl der Risikobereitschaft des einzelnen überlassen. U.U. kommt man auch nach Anmeldung auf der Webseite weiter, mit Pech muss man dafür eine (nicht vorhandene) Kunden- oder Vertragsnummer angeben.

Ein Grund, warum man erst in der Ersatzversorgung landen sollte, ergibt sich für mich nicht. Aber, wie so üblich, müssen das im Streitfall Anwälte und/oder Gerichte klären.
 
honkright schrieb:
Kündige ich nun einfach meinen alten Anbieter oder wie kommt man in die Grundversorgung?
Lies den Link von gymfan.
Kündigen
Dann kommt irgendwann der Grundversorger und will dich in die teure Ersatzversorgung stecken.
Dann hältst du dich an die Tipps aus dem Link
 
Kann man davon ausgehen, dass die Grundversorgung mit Strom weiterhin relativ günstig bleibt? Es besteht ja die Möglichkeit, dass die Grundversorger ihre Strompreise zukünftig ebenfalls erhöhen könnten.
 
Natürlich kann man nicht damit planen. Ich würde noch nicht einmal damit planen, dass man bei Vattenfall (oder bei irgendeinem anderen Grundversorger, der im Netz keine einfache Kontaktmöglichkeit benennt, um seinen eigenen Vertragsbedingungen nachkommen zu können) problemlos in die gesetzlich zugesicherte Grundversorgung aufgenommen wird ohne vorher in der Ersatzversorgung zu landen.

Aber was ist die Alternative, da hier ja anscheinend bis zur aktiven Preiserhöhung zum Ende der Vertragslaufzeit des Altvertrages gewartet wurde anstatt sich ab Juli (also knapp 6 Monate vor Vertragsende) schon einen passenden Tarif zu sichern.

Derzeit scheint es in Berlin kaum Sinn zu machen, einen neuen Tarif mit 12 Monaten Preisgarantie abzuschließen. Wobei ich nur auf Check24 gesucht habe, die bekanntlich nicht alle Anbieter auflisten.

Da muss man schon mit seinem eigenen Verbrauch rechnen, hoffen, dass die Strompreisbremse wie angekündigt kommt und dass Boni vom neuen Stromlieferanten auch korrekt ausgezahlt werden. Dann könnte sich ein Vertrag mit 12 Monaten Preisgarantie bei recht geringem eigenen Verbrauch lohnen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Pym
Pym schrieb:
Kann man davon ausgehen, dass die Grundversorgung mit Strom weiterhin relativ günstig bleibt?
Bei den kurzen Kündigungsfristen ist das ziemlich egal.
 
Nicht, wenn man sich zuerst dagegen wehren muss, nicht in der Ersatzversorgung zu landen und später von der Grundversorgung wieder weg möchte und dann keinen neuen Anbieter mit günstigen Tarifen findet. Es gibt Stromanbieter, bei denen die Tarife zwar noch zu sehen sind, aber de facto nicht auswählbar sind. Das habe ich in dieser Woche feststellen können. Hinzu kommt, dass die Auswahl an neuen Anbietern eingeschränkt ist, weil viele keine Neukunden mehr aufnehmen.

Dazu kommt der berechtigte Hinweis von gymfan; einige Grundversorger erschweren den Kunden die Kommunikation. Dadurch ist ein Mehraufwand und Stress verbunden und die ganzen Verfahren können sich in die Länge ziehen.

Mancher Verbraucher kommt mit seinem Altvertrag, trotz Preiserhöhungen, noch relativ gut weg. Hoffentlich stabiliert sich die Versorgungslage und das Preisniveau im nächsten Jahr.
 
Ich wechsle zum 01.12. von meinem ehemaligen Versorger zum örtlichen Grundversorger, dort wurde mir mitgeteilt, dass ich nach einer Kündigung automatisch für 3 Monate in die Ersatzversorgung falle (bin gespannt ob der Dezemberbetrag auch nicht eingezogen wird) und vom Grundversorger kontaktiert werde, danach sei es möglich in die Grundversorgung einzusteigen.
 
Wenn man selbst kündigt, wäre das doch garnicht zulässig? Oder habe ich da was verpasst?
 
ConiKost schrieb:
Wenn man selbst kündigt, wäre das doch garnicht zulässig?
Recht haben und Recht bekommen sind leider auch in D manchmal zwei unterschiedliche Dinge. Was Vattenfall macht, sich also sofort an seinen Vertrag und das unter Post #6 zitierte Gesetz zu halten oder erst einmal die Ersatzversorgung "versuchen", wenn man den vertraglichen Pflichten nicht nachkommt (die sind auf der Webseite problemlos zu finden) muss man halt experimentell (und mit Pech später per Anwalt/Gericht, mag aber mit Rechtschutzversicherung egal sein) klären, wenn das Ergebnis aus der Lokalpresse nicht bekannt ist.

Pym schrieb:
später von der Grundversorgung wieder weg möchte und dann keinen neuen Anbieter mit günstigen Tarifen findet.
Das ist ja das "abartige" an der Strompreisbremse. kommt sie, sind 80% des Vorjahresverbrauchs bei jedem Anbieter auf 40 Ct/kWh gedeckelt. Hoffentlich hat man da sehr viel Strom verbraten und war nicht so blöd, schon damals zu sparen.

Jetzt darf man selber spekulieren, ob "nur" der Grundversorger auf >50 Ct/kWh erhöhen wird (das ist das Minimum, das mir Check24 gestern für Berlin ausgegeben hat) oder ob in dem Szenario nicht auch alle (noch abschließbaren) anderen Anbieter viel höher liegen.

Alternativ könnte man nur einen Industriebetrieb übernehmen und von den Stromgeschenken zu 13 Ct/kWh für 70% des historischen Verbrauchs zu profitieren.
 
Pym schrieb:
Kann man davon ausgehen, dass die Grundversorgung mit Strom weiterhin relativ günstig bleibt? Es besteht ja die Möglichkeit, dass die Grundversorger ihre Strompreise zukünftig ebenfalls erhöhen könnten.

Also bei mir in der Region erhöhen die Grundversorger bereits die Tarife in der Grundversorgung ab 01.01.2023

Stadtwerke Plauen - 61,46 Cent/kWh Plauen
Stadtwerke Hof - 53,57 Cent/kWh Hof
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Pym
Zurück
Oben