Wegen Sonderurlaub Überstunden abgezogen.

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

niteaholic

Commander
Registriert
Okt. 2018
Beiträge
2.067
Moin zusammen,

falls dies der falsche Bereich sein sollte bitte verschieben.

Folgende Situation:

Ich habe vor letze Woche Geheiratet (Samstag), und dafür ein Tag Sonderurlaub für Freitag bekommen, wegen Vorbereitungen.
Im Jahr habe ich 25 Tage Urlaub, mit Sonderurlaub wären dies ja 25Tage + 1 zusätzlichen, richtig?

Auf mein Überstunden Konto hatte ich 25h+, wovon mir nun 8h abgezogen wurden (weil ich ja gefehlt habe), womit ich jetzt auf 17h bin. Widerspricht sich dies nicht mit dem Sobderurlaub welcher mir gewährt worden ist? Anderenfalls hätte ich doch einfach Überstunden nehmen können,oder?

Google hat leider nichts brauchbares darüber ausgespuckt in Kombination mit Überstunden.

Weiß vielleicht jemand genaueres darüber Bescheid? @Idon vielleicht? :D

Falls etwas unklar sein sollte scheut euch nicht zu Fragen!

Danke schon mal an alle beteiligten.
 
Ganz klar deine Personalabteilung fragen. Sonderurlaub wg. Hochzeit ist ja eine Sonderleistung des Arbeitgebers. Frag bei der Personalabteilung ob sie noch Unterlagen brauchen damit sie den Tag auch richtig einbuchen können, bspw. Eheschließungs-Urkunde.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: mrhanky01
Du hast doch für den Sonderurlaub einen Urlaubsschein ausfüllen müssen. So wie ich mich erinnere, kreuzt man dort an oder vermerkt schriftlich, welchen Urlaub man in Anspruch nehmen möchte. Daran sollte sich dann die Personalabteilung orientieren und den Urlaub richtig buchen.

Je nachdem, wo du arbeitest, sollte dein Urlaub ebenfalls im Dienst- oder Schichtdienstplan als Sonder- oder Jahresurlaub kenntlich gemacht sein.
 
Mit der Personalabteilung bzw. der FiBu lässt sich leider nicht reden, da Sie wohl ein groll gegen mich hat.
Als ich sie darauf ansprach kamen nur blöde kommentare, egal, tut auch nichts zur sache. Die GL wird schon noch daruber informiert werden, leider erst in 3 Wochen weil im Urlaub.

Das ist der Grund weshalb ich hier im Forum nachfrage.

Arbeitsvertrag technisch habe ich ein 08/15 vordruck aus dem Internet (Beginn 2015 falls es Relevanz haben sollte), dementsprechend ist nichts was sonderleistungen o.ä. geregelt, sondern es greifen wohl die gesetzlichen Bestimmungen iirc. Dies hätte ich im OP erwähnen sollen. 🤦‍♂️
 
Erstmal solltest du die Begrifflichkeiten sortieren...Sonderurlaub ist immer ohne Fortzahlung der Bezüge, du hast einfach nur Stundenausgleich genehmigt bekommen.
 
@mathiasla Sortieren muss ich nichts, schließlich wurde von mir 1 Urlaubstag beantragt. Dieser wurde von der GL auch so genehmigt.

Die FiBu/PA hat daraus 1 Tag Sonderurlaub im Lohnzettel eingetragen (im DATEV Kommentarfeld), und anschließend die 8h abgezogen, mit dem Vermerk: 1 Tag Sonderurlaub wurde genehmigt.

edit: daher widerspricht sich imho der Sonderurlaub mit den Überstunden, oder nicht?

Andernfalls hätte ich ja ein Gleitzeit-Zettel ausgefüllt, um meine Überstunden zu nehmen.
 
Bei mir im Bank Tarif ist Sonderurlaub zusätzlicher Urlaub, also mit Fortzahlung. Frei haben ohne Fortzahlung wäre meines Erachtens nach eher eine Freistellung. Es ergibt keinen Sinn, Sonderurlaub zu genehmigen und dann Stunden abzuziehen. Das sollte die Persa klären können.
 
@WingX genau das das meine ich ja. Für mich ist das ein Widerspruch an sich, genehmigter Urlaub in Sonderurlaub zu wandeln und davon dann die Überstunden abzuziehen.
Siehe Beitrag oben. Leider lässt sich mit der FiBu/PA nicht reden, im Betrieb auch als
"sexuell frustrierte alte Zicke"
bekannt. 🤷‍♂️
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Chris369
niteaholic schrieb:
Leider lässt sich mit der FiBu/PA nicht reden
Schon mal mit dem Vorgesetzten oder der Geschäftsleitung darüber gesprochen?
 
Das wird nur dein GL klären können. Sonderurlaub sollte nichts mit deinen Überstunden zu tun haben.
Wenn eine Firma mit sowenig Urlaubstagen sich schon so verhält kann ich dir nur den Standardspruch von teamblind.com empfehlen vwyf (Vote with your feet). CV aufpolieren und Bewerbungen abschicken. Falls du aus der IT kommst sollte es aktuell sehr schnell gehen.
 
@niteaholic

Sonderurlaub für Hochzeit etc. ergibt sich aus Arbeits- oder Tarifvertrag, nicht jedoch aus Gesetz.

Sicher, dass dein AG und du dasselbe Verständnis haben? Nämlich Urlaub = bezahltes Fernbleiben?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tinkerton und cartridge_case
andi_sco schrieb:
Schon mal mit dem Vorgesetzten oder der Geschäftsleitung darüber gesprochen?
Glucklicherweise ist einer davon am Mittwoch wieder im Hause. Wird auch gleich beansprucht um dies zu klären.

@nemix wurde bedacht, jedoch wird erstmal Elternzeit genommen. Das wäre jedoch schlecht bei einem neuen AG.

@Idon ich gehe mal stark davon aus.
Im BGB steht was drin, werde jedoch nicht ganz schlau draus.
 

Anhänge

  • 16255016166924122215404049045013.jpg
    16255016166924122215404049045013.jpg
    1,7 MB · Aufrufe: 295
Zuletzt bearbeitet:
@niteaholic

Damit könnte gemeint sein, dass man dich nicht rauswirft oder abmahnt, weil du unentschuldigt nicht zur Arbeit erschienen ist.

Ich vermute, dass hier das Missverständnis vorliegt: Die meinen mit Sonderurlaub, dass du halt mal einfach nicht kommst und dafür nicht sanktioniert wirst, während du meinst, dass das ein zusätzlicher Urlaubstag ist.
 
@Idon kann deine argumentation verstehen. Widerspricht trotzdem der logik: urlaub beantragt und genehmigt bekommen, als sonderurlaub gebucht lt. LAR, dafür aber die Überstunden Einkassiert. Verstehst du was ich meine?

Da frage ich mich aber wofür wir Gleitzeit- und Urlaubsantrag scheine haben. 🤷‍♂️
 
Naja, du hast ja schon angedeutet, dass du etwas im Clinch mit der Personalerin liegst. :)
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben