Wegen Sonderurlaub Überstunden abgezogen.

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WingX schrieb:
Bei mir im Bank Tarif ist Sonderurlaub zusätzlicher Urlaub, also mit Fortzahlung. Frei haben ohne Fortzahlung wäre meines Erachtens nach eher eine Freistellung. Es ergibt keinen Sinn, Sonderurlaub zu genehmigen und dann Stunden abzuziehen. Das sollte die Persa klären können.
Da ist alles soweit gesagt, Sonderurlaub ist ein extra Urlaub, bezahlt. Für Niederkunft der Frau oder Heirat, oder Tod des Vaters etc...
Falls die Firma laut Tarif bezahlt und auch tariflich gebunden ist, sollte dies in den Tarifvertrag stehen.
 
Habe mein vertrag durchgesehen. Da steht zwar vieles drin aber keine rede von Sonderurlaub.
Wie ist dies in so einem Fall zu handhaben? Gibt es dann überhaupt Anspruch auf Sonderurlaub?
Und falls nein, weil nicht im 08/15 Vertrag geregelt, ist dies eine freiwillige leistung des AG? Durchforste zwar das web, aber mehr als im Tarifvertrag oder Öffi. Finde ich so nichts brauchbares. 😑
 
Chris369 schrieb:
Niederkunft der Frau

Was es nicht so alles gibt ;)
Ansonsten müsste man halt wissen, ob es beim TE einen TV, etc. gibt. Bei 25 Urlaubstagen aber eher schwer vorstellbar, scheint eher eine Bude zu sein, die ihre AN ausnimmt. Ich würde mein Anliegen schriftlich gegenüber der Personalabteilung einreichen mit entsprechender Fristsetzung (Rückmeldung bis spätestens Ende der Woche). Ansonsten halt über den nächsten Vorgesetzten "eskalieren". Kann ja eigentlich nicht so schwer sein!?
 
Solcher Sonderurlaub wird meist in Betriebsvereinbarungen getroffen. Falls ihr zu einer Gewerkschaft gehört, stehen die Chancen relativ gut, dass soetwas sogar tariflich geregelt ist. Andernfalls müsstest du die BVs einmal durchsuchen, ob es geregelt ist.
 
Wenns genehmigt wurde, dann sieht es doch gut aus. Red mit der Geschäftsführung.
 
niteaholic schrieb:
@nemix wurde bedacht, jedoch wird erstmal Elternzeit genommen. Das wäre jedoch schlecht bei einem neuen AG.
Auch das kann man offen diskutieren. Hab jetzt eine Dame eingestellt die Anfang September aus Elternzeit wiederkommt. Wir hatten schon länger Kontakt und auch bei Männern kommt das regelmäßig vor (letzte Beispiel Start Anfang Februar, Elternzeit ab Mitte März für 2 Monate).
 
niteaholic schrieb:
[...]Gibt es dann überhaupt Anspruch auf Sonderurlaub?
[...]

Gesetzlich? Nein.

Arbeitsvertraglich oder über eine Tarifvereinbarung, Betriebsvereinbarung etc.? Ja.


Jetzt hat @uincom eingeworfen, dass das auf freiwilliger Basis genehmigt worden sein könnte. Das wird mit dem Arbeitgeber zu diskutieren sein. Und meines Erachtens durchaus mit dem Hintergedanken, wie gerne man dort arbeitet bzw. weiterarbeiten möchte.
 
@nemix
Es gibt bezahlten und unbezahlten Sonderurlaub.
Ob und in welchen Fällen es bezahlter Sonderurlaub ist regelt dein Arbeitsvertrag / Tarifvertrag.

Wenn in deinem Vertrag/Tarifvertrag nicht extra steht, dass du bezahlten Sonderurlaub für XYZ bekommst, würd ich davon ausgehen dass Sonderurlaub unbezahlt ist.

Also würdest du für den Tag kein Gehalt bekommen.
Die haben es halt einfach mit deinem Studenkonto verrechnet.

Ich hatte ein halbes Jahr Sonderurlaub und hab in der Zeit bei einem anderen Arbeitgeber gearbeitet und wurde vom ursprünglichen nicht bezahlt.
 
@nemix ich glaub im raum Großraum Stuttgart wird es schwer werden leute wie dich zu finden. Hut ab.

@Idon eine BV gibt es ja nur wenn es auch ein BR gibt, oder? In letzter Zeit macht die Arbeit weniger Spaß da die gleichen Probleme doch immer wieder auftauchen, nach dem Motto: "running in circles, cause it's fun."

@Yogi666 wenn (freiwilliger) Sonderurlaub genehmigt wird, ob bezahlt oder unbezahlt, sollte dies vorher nicht abgeklärt werden mit dem MA dass man dafür die Überstunden abzieht? Wobei dies wiederum für mich eher Gleitzeit als Sobderurlaub entspricht.

Vielleicht bin ich auch zu analytisch und logisch veranlagt, als dass es in mein kopf rein möchte. 🤷‍♂️
 
@niteaholic

Wie gesagt, ich glaube, für den AG ist das Urlaub ohne Lohnfortzahlung. Eventuell vermischt mit Pragmatismus á la es ist einfacher die Stunden abzuziehen also den Lohn zu kürzen, da muss man dann ja eventuell Automatismen umstellen etc.
 
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Die Diskussion ist doch aktuell vollkommen unnötig. Red mit dem GF. Wenn der sich quer stellt, musst du dich fragen, wie streitlustig du bist.
 
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Ich glaub, wenn man wegen einem Urlaubstag Streit anfangen will, dann steckt da noch mehr dahinter...
 
A) Würde ich wegen einem Urlaubtag auch Streit anfangen. Oder wo siehst du die Grenze? 2? 3? 7? 20?
B) Geht es dem TE hier scheinbar mehr um Klarstellung als um Streit.

Der TE hat eine Form der Freistellung von der Erfüllung seiner Arbeitsleistung angefragt.
Das wurde ihm genehmigt, unklar ist zu welchen Modalitäten.
Es wird ihm im Nachgang auch nicht negativ ausgelegt an diesem Tag nicht seine Arbeitsleistung erfüllt zu haben.

In vielen Firmen ist es üblich dass ein unentgeltlicher Urlaub aus besonderen Gründen nur gewährt wird, wenn keine Verrechnung mit dem Urlaubs- oder Überstundenkonto möglich ist.

Ich denke hier wurde es als simpler erachtet die fehlende Arbeitszeit über das Stundenkonto auszugleichen als die Gehalsabrechnung zu ändern.

Es kann aber auch ganz banal sein dass der Sonderurlaub in der Zeiterfassung wegen Abwesenheit der Geschäftsleitung noch nicht abschließend eingetragen ist und dadurch Minusstunden entstanden sind. Das gleicht sich aber wieder aus, sobald das richtig verbucht ist.
niteaholic schrieb:
Als ich sie darauf ansprach kamen nur blöde kommentare, egal, tut auch nichts zur sache.
im Gegenteil, diese blöden Kommentare wären evtl. durchaus relevant. Zumindest wenn du in einem Forum nachfragst, wo alle sich nur anhand deiner Ausführungen mit dem Thema befassen können.

Mein Tipp:
Warte bis der Entscheider da ist.
Sprich ihn direkt an was genehmigt wurde und ob das der vorgenommenen Verrechnung mit Überstunden entspricht.
Bitte ihn, das der Personalabteilung schriftlich mitzuteilen und dich in Kopie zu setzen.
 
h00bi schrieb:
A) Würde ich wegen einem Urlaubtag auch Streit anfangen. Oder wo siehst du die Grenze? 2? 3? 7? 20?

Ich persönlich würde gar keinen Streit mit meinem Arbeitgeber anfangen und versuchen, dass ein gutes Verhältnis zwischen mir und meinem Arbeitgeber herrscht. Es wird ja - zum Glück - niemand gezwungen, bei einem bestimmten Arbeitgeber zu arbeiten. Wer also nicht zufrieden ist, kann ja kündigen.

Aber die deutsche Mentalität ist eine andere: Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag bin ich dank dem deutschen Arbeitsrecht quasi unkündbar und deshalb kann ich mir alles erlauben. In einem anderen Land wird, wenn man um Sonderurlaub bittet, der Kopf geschüttelt und man wird einfach entlassen - ausser man ist wirklich unverzichtbar.
 
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Wieso sollte ich einen ansich guten Job aufgeben, nur weil jemand in der Personalabteilung der Meinung ist mir einen Tag Urlaub abziehen zu dürfen?

Wenn ich vor dem Arbeitgeber kusche damit kein Streit entsteht, dann ist das in meinen Augen kein gutes Verhältnis. Das magst du so sehen, aber ich sehe das anders. Ein gutes Verhältnis liegt auf Augenhöhe, wo sich jeder über seine Pflichten im klaren ist, sowohl meine Pflicht meine Arbeit sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen zu erledigen als auch die Pflicht des AG sich an die dafür zugesicherten Leistungen zu halten. Und wenn etwas nicht passt, dann kann man das besprechen und aus der Welt schaffen, auch wenn dazu ein Fingerzeig auf den Arbeitsvertrag oder das Urlaubsgesetz notwendig ist.

Man muss ja nicht gleich die Tür eintreten und auf den Tisch kacken.

Ich habe auch als Azubi mein nach IHK Vertrag zugesicherte 13. Ausbilungsvergütung gefordert, als in dem Jahr damals kein freiwilliges Weihnachtsgeld gezahlt wurde.
Es ist vertraglich zugesichert und wenn mal keine 3000-4000€ da sind um die 5 Azubis vertragsgerecht zu vergüten dann sollte jemand bitte einen Insolvenzantrag stellen.
Am meisten hat mich damals angepisst, dass man die Rechtmäßigkeit der 13. Ausbilungsvergütung abgestritten hat, das wäre Weihnachtsgeld und das sei immer freiwillig.
Ein "Oh, das haben wir übersehen. Wäre es okay aus Solidarität zu den anderen Kollegen darauf zu verzichten?" ist ein ganz anderer Ton, der dann auch zu einem anderen Ergebnis führen kann.
 
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Die Wahrscheinlichkeit, dass man dann im Unternehmen aufsteigt oder eine Gehaltserhöhung bekommt ist dann allerdings gering, wenn man ständig auf Streit aus ist. Und wenn einen der Arbeitgeber raus haben will, wird er schon irgendwie versuchen, das Arbeitsverhältnis möglichst unangenehm zu gestalten oder irgendeinen Grund finden für eine Abmahnung/Kündigung.

Aber wenn die Marktlage es erlaubt und der Arbeitgeber nicht so schnell Ersatz finden kann, dann kann man sich möglicherweise schon erlauben zu "pokern". Ist halt wie, wenn man um eine Gehaltserhöhung bittet. Aber es kann halt auch schief gehen.
 
blubberz schrieb:
Ich persönlich würde gar keinen Streit mit meinem Arbeitgeber anfangen und versuchen, dass ein gutes Verhältnis zwischen mir und meinem Arbeitgeber herrscht. .... In einem anderen Land wird, wenn man um Sonderurlaub bittet, der Kopf geschüttelt und man wird einfach entlassen - ausser man ist wirklich unverzichtbar.
In welchem anderen Land soll das denn bitte sehr sein, Nord Korea? Sonderurlaub wegen Tod oder Heirat ist zumindest in Europa üblich. ;)
 
In Nordkorea gibt es meines Wissens nach keine Privatwirtschaft.

Naja, z.B. in der Schweiz (Quelle)

In der Schweiz herrscht der Grundsatz der Kündigungsfreiheit. Arbeitnehmer wie Arbeitgeber haben jederzeit das Recht, einen Arbeitsvertrag zu kündigen. Triftige Gründe für eine ordentliche Kündigung sind nicht erforderlich. Sie kann schriftlich, aber auch mündlich erfolgen.

In den USA ist Hire & Fire auch üblich, die genauen Regelungen kenne ich nicht. Dort gibt es z.B. überhaupt keinen gesetzlich verpflichtenden Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer. Durchschnittlich haben Vollzeit-Beschäftigte dort 10 Tage frei (Quelle).

Man verdient halt auch in der USA und Schweiz mehr. Die Arbeitgeber müssen ja die Urlaubstage, Krankheitstage, Nichtstuer die man nicht mehr loswird, usw. selbstverständlich in der Kalkulation berücksichtigen. Das ganze resultiert dann in einem niedrigeren Gehalt.
 
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