Wegen zuspätkommen, unbezahlten Arbeitstag?(Ausbildung)

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Kosta_91

Gast
Guten Abend,

ich bin Auszubildender im 3. Lehrjahr. Mein Chef ist sehr streng was zuspätkommen betrifft.
Wenn ich jetzt nur 5 min. zu spät kommen(8.05Uhr) schickt er mich wieder nach
hause und ich bekomme den Tag auch nicht gezahlt!
Darf er so etwas rechtlich machen?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
 
Lernen was "Pünktlichkeit" ist, das gehört nun mal auch zu einer Ordentlichen Ausbildung.

Deshalb mein Tipp, lerne das schnell, komme nicht mehr zu spät und dein Chef hat keinen Grund mehr dir wegen Unpünktlichkeit Lohn ab zu ziehen.
 
Es komt vielleicht einmal im Monat vor.
Es geht aber darum, dass er mir nicht nur die 5 min. abzieht sondern den ganzen Tag.
 
Nein darf er natürlich nicht. Allerdings kann er dich dafür bei Abmahnen. Auch eine Kündigung kommt dann in Frage.
 
Das ist leider schon zu viel. Denn nur weil du im Stau stehst oder der Bus Verspätung hat, ist leider kein rechtlicher Grund zu spät kommen zu dürfen. Dann muß man leider früher los fahren. Selbst wenn man dann 20 mal im Monat eine Stunde zu früh ist. So ist es leider.

Ob er dir nur 5 Minuten abziehen darf oder dich nach Hause schicken darf, das weiß ich leider nicht. Ich weiß nur, das er dich auf alle Fälle dafür Abmahnen darf. Was früher oder später zur Kündigung führt. Wobei man bei Azubis etwas mehr Toleranz zeigen muß, als bei normal Angestellten.
 
Ich versteh' die Aufregung nicht, er kommt doch jeden Monat nur einmal zu spät?
 
Ja, und das ist genau einmal zu viel. Also ganz klare Angelegenheit in meinen Augen. Sollte man sich schnellstens abgewöhnen. Auch wenn das nach Hause schicken möglicherweise zu viel des Guten ist.
 
Wenn man im 3. Lehrjahr es noch nicht auf die Reihe bekommt pünktlich zur Arbeit zu erscheinen sollte man den Fehler erstmal bei sich suchen.Ich kann die Reaktion des Chefs gut verstehen.
10 min vorher am Arbeitsplatz zu erscheinen sollte doch kein Problem darstellen.
 
Einmal im Monat ist VIEL zu oft! Ich bin in 17 Jahren vieleicht einmal zu spät gekommen; aber wegen Glatteis oder extrem dichter Nebel. Das verzeiht mir mein Chef :)
 
Wenn externe und nicht vorhersehbare Ereignisse zum Zuspätkommen führen, ist dies weder abmahnfähig noch besteht die Berechtigung, hierfür einen ganzen Arbeitstag abzuziehen.

Allerdings ist es die Pflicht eines Mitarbeiters, Hindernisse (wie zB häufig auftretende Staus, Parkplatzprobleme, etc.) eigenverantwortlich zu kompensieren. Da heißt es: früher losfahren.

Es kommt also entscheidend darauf an, ob der Grund der Verspätung vorhersehbar war oder nicht. Wenn nicht, ist das Verhalten Deines Chefs unzulässig. Er kann hier allenfalls erwarten, dass die verpasste Arbeitszeit nachgearbeitet wird.


Und eben dies wäre mein Rat:
Wenn es vorkommt, dass Du zu spät kommst, gehe sofort zu Deinem Chef, erkläre den Grund der Verspätung und biete an, die verpasste Zeit (auch plus einer halben Stunde) nachzuarbeiten. Vor allem aber informiere unverzüglich Deinen Chef (vorab), wenn Du zu spät kommen solltest: "Hallo Chef, ich stehe gerade im Stau, ich werde wohl etwas später kommen müssen. Ich arbeite das selbstverständlich nach."


Wenn Dein Chef dies dann nicht akzeptiert, obwohl es ein außergewöhnliches Ereignis war, das zur Verspätung geführt hat, musst Du dies nicht hinnehmen. Allerdings bewirken gerichtliche Auseinandersetzungen fast immer, dass das Arbeitsklima danach zerstört ist. Dies solltest Du immer im Hinterkopf behalten... .

Und einmal im Monat ist in der Tat ein wenig viel... .


MfG,
Dominion.
 
Ich geh mal davon aus das keiner etwas sagt wenn es einmal vorkommt...
z.B. vor einem passiert ein Unfall und man kommt nicht weiter...
hier siehts eher nach regelmäßigkeit aus...
einmal im monat zuspätkommen ?
wtf wo sind wir den... pünktlichkeit is wohl a und o...
außer man hat felxible arbeitszeiten ;P
 
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