Welche Strafe ist zu erwarten?

Naja zur Zeit ist die Polizei hier sehr scharf drauf. Mich haben die in den letzten 2 Wochen auch schon 2 mal einfach so angehalten. Habe kein aufälliges auto oder fahre aufällig.

Hier sind sie auch zur zeit jeden Tag mit 4 Wagen am blitzen stehen immer woanders.
 
oha, von solchen chaoten sollte man sich fern halten finde ich. halt uns mal auf dem laufenden, ja?
 
Ich habe sowieso nicht viel mit den Kerl zutun eigentlich gar nichts.
Nur es ist leider der Freund von einer sehr guten Freundin von mir. (Noch Freund die ist extrem Sauer auf ihn und will sehr wahrscheinlich den Kerl endlich in den Wind schießen)
Na klar halte ich euch auf den Laufenden.
 
Wens interessiert :


http://dejure.org/gesetze/StGB/248b.html (für einen Diebstahl müsste man ihm beweisen , dass er das Auto behalten wollte)
evtl. noch ne Sachbeschädigung (je nachdem wie ers aufgebrochen hat)

http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html in Tateinheit mit http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_22.php


Dazu nochmal http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_21.php


Die Freundin soll sich mal nen neuen Freund suchen , denn ihren aktuellen wird sie während der nächsten 3-4 Jahre nur in einer JVA in eurer Nähe treffen können .


@mr.e : Ja , das wär konkret .
 
also der hat nix in der gesellschaft verloren... beide hände brechen und dann auto fahren lassen...
 
gar keine geldstrafe? naja, er ist wehrdienstleistender...
ansonsten ist das doch ganz angemessen, es ist ja nix passiert!
 
Intruder schrieb:
Ob ihn das wirklich interessiert? Wenn er schon ohne Schein gefahren ist, erwischt wurde, danach erneut, mit nem geklauten Auto, ohne Schein gefahren, wieder erwischt...

Ich glaube, diese Strafe wird da nicht viel fruchten.

Da haste recht ihn interresiert das ein scheiß dreck.
Habe gerade erst erfahren das er schon wieder mit dem auto von sein Kumpel fährt. Und das natürlich ohne Schein.
Leider weiß ich nicht wo er ca rum fährt oder was für ein auto der Kumep, von ihn hat sonst würde ich die Grün-Silbernen anrufen.

Finde er hätte ne viel höhere Starfe bekommen müssen damit er was draus lernt.
Ich versuche gerade zweifelhaft jeden anzurufen den ich kenne um zu hoffen das irgendwer das auto kennt was er fährt.
Wie ich den kenne trinkt der sich gleich noch ein paar und fährt dann wieder betrunken rum.
Habe keine Lust das was passieret.
1. Habe ich Bereitschaft. Muss also bei ein Unfall raus.
2. Muss ich dann morgen früh noch arbeiten.
3. habe ich keine Lust das wer wegen so ein vollidiot zum schadem kommt.
4. Werde ich wenn ich weiß was für ein auto der fährt in mein auto steigen und den suchen.
5. Werde ich gleichzeitig die Polizei anrufen.
6. Wenn ich ihn finde fahr ich unaufällig hinterher und sag der lieben polizei wo er gerade ist.
7. HOFFE ICH DAS ER ENDLICH NE FETTE STRAFE BEKOMMT.
 
Green Mamba schrieb:
naja, er ist wehrdienstleistender...

Ja wie sieht das aus, machen die beim Bund da auch nochmal Streß wegen so einem Vorfall?

Im Übrigen finde ich ebenfalls, daß die Strafe zu mild ist. Aber eines Tages wird auch das Gericht diese Meinung vertreten - hoffentlich kommt bis dahin niemand zu Schaden.


Bye,
 
also ich finde das Urteil lächerlich, wiederholtes fahren ohne Lappen, unter Alkoholeinfluss, Autodiebstahl, Fahrerflucht(bei der Kontrolle), überhöhte Geschwindigkeit in 30er Zone, u.s.w.

boaah man, also wenn ich der Richter gewesen wäre hätte ich den hinter Schwedischegardienen gebracht, mind. 3 Jahre und Führerschein auf Lebenszeit entzogen, solche Typen haben nichts im Straßenverkehr zu suchen, ausserdem dürfte er sich einem Auto höchstens auf 2 Meter nähern, eventuell noch ne Entziehungstherapie für sein Alkoholproblem...

@Bubti
denke man könnte ihn dafür dran kriegen, wenn Du den jeniegen dazu bringen könntest auszusagen das er wieder ohne Schein fährt, von wem er das Auto geliehen hat, die Polizei bei dem vorfährt und ihn dazu befragt, während der Irre mit dessen Auto unterwegs ist
 
Zuletzt bearbeitet:
solch einen typen sollte man für immer den führerschein entziehen.
wurde selbst schonmal von solchen halbstarken angefahren.
hoffentlich ist er beim bund nicht betrunken.
 
80 Sozialstunden ? Sorry , aber das glaub ich erst , wenn ich das Urteil gelesen hab . Schreib mir bitte mal ne P.M. mit dem Namen des Typen und dem Ort des Gerichts , dann besorg ichs mir .

Wenn sie ihn zu 80 Sozialstunden verurteilt haben für so eine Nummer kann es eigentlich nur ne Verurteilung als Jugendlicher gewesen sein . Dagegen spricht wiederum , dass er über 21 ist ...
 
na heftig.. also der typ gehört eigentlich mal weggesperrt oder entmündigt so bescheuert kann man ja wohl garnicht sein... kann mir bei der sache auch kaum vorstellen das er in den 21 jahren nicht schonmal vorbestraft wurde bei dem was er sich da geleistet haben soll...
 
Lightning Rider schrieb:
Wenn sie ihn zu 80 Sozialstunden verurteilt haben für so eine Nummer kann es eigentlich nur ne Verurteilung als Jugendlicher gewesen sein . Dagegen spricht wiederum , dass er über 21 ist ...

Du kannst auch als 28 jähriger noch als Jugendlicher eingestuft werden. Kommt ganz auf deinen Geisteszustand an!
 
§ 1 Absatz 2 JGG :

(2) Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist.


Man kann mit 28 vielleicht nach § 20 StGB als schuldunfähig eingestuft werden , wenn man ein Freak ist , aber in die Anwendung des JGG kommt man trotz aller geistiger Unreife mit 28 nicht mehr rein . Denn das JGG zählt nur für Jugendliche/Heranwachsende

§ 1 Abs. 1 JGG :

(1) Dieses Gesetz gilt, wenn ein Jugendlicher oder ein Heranwachsender eine Verfehlung begeht, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist.


Und nur mit JGG könnte er zu Sozialarbeit verurteilt werden ( § 10 I Nr.4 JGG ) , im Erwachsenenstrafrecht gibts sowas nicht .
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, dass ist "die Normalität" Aber was ist schon normal?

§ 3
[Verantwortlichkeit]

Ein Jugendlicher ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.

Und was machen wir mit einem 28 jährigen, der zur Tatzeit GEISTIG noch nicht so entwickelt war, dass er nach dem normalen StGB abgeurteilt werden kann?
 
Also ich würd sagen, der Junge sollte sich erschiessen
waffen_040.gif
*sorry*

Ich meine, irgendwo wird aus dem doch nix mehr...der hat sein Leben vermutlich schon "verkackt"...wer wird ihm noch einen Job anbieten? Wenn der nicht in U-Haft gekommen wäre, würde es GARANTIERT irgendwann zu einem TodesFall kommen (egal ob er selber oder ein unschuldiger Passant) und für sowas gehört der echt für viele Jahre hinter Gitter...ich würd ihn z.B. zu einer Studie schicken, in der ihm anhand von polizeilichen Fotos vor Augen geführt wird, was mit den Opfer passiert bei einem Unfall :( ich hatte mal einen Link von einem wunderhübschen jungen Mädchen, das von einem 17jährigen unter Alkoholeinfluss in einen Unfall verwickelt wurde und dann sage und schreibe 48Sekunden (!) BRENNEND in ihrem Auto gefangen war! Und darunter wurden Bilder gezeigt von ihrem heuten "Leben" was mit nichts verglichen werden kann. Es ist nur 1 Beispiel von wirklich 1000en, vielleicht würde es aber sogar so VOLLIDIOTEN wie dem Typen klarmachen, dass er mit der ihm auferlegten viel zu milden Strafe wirklich ungerecht davongekommen ist!
 
GRAKA0815 schrieb:
§ 3
[Verantwortlichkeit]

Ein Jugendlicher ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.

Und was hat das mit dem vorliegenden Fall zu tun ? § 3 schliesst eine Strafe für Jugendliche aus , wenn es ihnen am Einsicht mangelt .
FÜR JUGENDLICHE

Das greift hier also gar nicht , weil ein 22jähriger per Legaldefinition in § 1 II JGG nunmal kein Jugendlicher ist .


GRAKA0815 schrieb:
Und was machen wir mit einem 28 jährigen, der zur Tatzeit GEISTIG noch nicht so entwickelt war, dass er nach dem normalen StGB abgeurteilt werden kann?

So etwas gibt es nicht . EGAL wie reif ein 28jähriger ist - für ihn gilt nun mal das Erwachsenenstrafrecht .
(Denn auch da gibt es schuldausschliessende /-mindernde Gründe für gestörte Leute in §§ 20, 21)


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@Bubti : Bist Du Dir sicher , dass er NUR Arbeitsstunden bekommen hat und nicht etwa eine Bewährungsstrafe und dazu noch Sozalarbeit als Auflage ? (§ 15 I Nr.3 JGG :D)
 
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