Welche Versicherung ist zuständig?

ismon

Lieutenant
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Dez. 2006
Beiträge
734
Hallo Zusammen,

folgendes ist mir heute passiert:
Beim öffnen der Fahrertür am Auto meiner Freundin ist die Tür durch einen Windstoß an das nebenstehen Auto geschlagen (hab dem Fahrer natürlich gleich bescheid gesagt).
Nun ja das andere Auto hat jetzt an hinteren Kotflügel einen kleinen Lackschaden.

Nun ist die Frage welche und ob eine Versicherung dafür eventuell aufkommen könnte:
- Die KFZ Versicherung meiner Freundin?
Ich denke eher nicht, da sie ja nicht beteiligt war.
- Meine Haftpflichtversicherung?
- Keine?


Eventuell kennt sich jemand aus und/oder hat Erfahrung.


Gruß und Dank vorab.
Simon
 
Ich würde sagen die KFZ Versicherung! Mit dem Auto wurde ein Schaden an einem anderen Auto gemacht!

Am besten den Versicherungsmenschen deines Vertrauens fragen!
 
Da sollte deine Haftpflichtverischerung für aufkommen. Am besten einfach anrufen und den Vorfall schildern.

@Norman. Es war aber nicht sein Auto ;)
 
Ich glaube das ist egal, wem das Auto gehört!

Der beste Fall, wäre wenn es deine private Haftplicht übernehmen würde, da du dort nicht steigst!

Ich glaube mein Versicherungsmensch meinte mal, wenn eine KFZ im Spiel ist, dann muß auch die KFZ Versicherung ran!?
 
Bei der Privathaftpflicht-Versicherung melden!

Und zwar bevor der Anspruchsteller sich direkt an die KFZ-Haftpflichtversicherung wendet!

Wenn die Freundin allerdings zum Schadenzeitpunkt das Fahrzeug geführt hat, also gefahren ist und die Fahrt gerade beendet hatte, dann wird die Privathaftfplicht den Schaden ablehnen. Der Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (und darunter würde der Sachverhalt dann fallen) ist in der KFZ-Haftpflicht NICHT versichert...

Wer war Fahrer?
Wessen Auto?
welche Tür ist aufgegangen?
war die Fahrt gerade beendet worden?

Jack
 
Zuletzt bearbeitet:
In einem Forum wirst du da keine Aussage finden auf die du dich stützen kannst frag doch einfach deine Versicherung, die werden dir weiterhelfen.
 
@JackR lol. witz komm raus.....
Habe das schon durch. seit `96 den füherschein und über 500.000Km gefahren. Egal welcher hinsicht, wenn das auto ein anderes auto(oder haus, mensch, tier, u.s.w.) beschädigt(oder zerstört, verletzt oder tötet) hat die Kfz- Haftpflichtversicherung Folge zu leisten. D.h. das die Kfz-versicherung den zu entstanden schaden beseitigen muss. Bei diesen genannten schaden sollte die summe nicht über 500€, wenn dieser höher sein sollte bitte bei der Versicherung melden, dass die das nachprüfen soll. Kleiner Tipp: wenn bei einer Versicherung einen schaden ausgleichen musste besteht danach Sonderkündigungsrecht.
 
@Gordon-1979 Grundsätzlich ist das richtig.

Aber wenn der Schaden nicht durch den Fahrer des Kraftfahrzeugs verursacht wurde, sondern beim Aussteigen durch einen "normalen Beifahrer" (kein Kind, oder gebrechliche Person - hier muß der Fahrzeugführer sicherstellen, dass beim Aussteigen kein Schaden durch die Beifahrer entsteht), dann ist der Schaden über die Privathaftfplicht-Versicherung gedeckt.

Der Geschädigte kann sich allerdings direkt an die Kraftfahrtversicherung wenden - Stichwort Direktanspruch - Plichtversicherungsgesetz. Diese muß dann tatsächlich den Schaden regulieren, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Anderer Fall: Einkaufswagen rollt weg und beschädigt anderen PKW. Auch hier kann je nach Sachverhalt entweder die KFZ-Versicherung oder die Privathaftpflicht betroffen sein:

1. Rollt der Einkaufswagen weg, während das Fahrzeug durch den Fahrer beladen wird - Gebrauch eines Fahrzeugs- Deckung über Kraftfahrthaftpflichtversicherung - Be-und Entladen.

2. Beladen ist abgeshlossen ("Kofferraum ist zu") und der Einkaufswagen rollt weg - Privathaftpflivhtversicherung

Übrigens gehören auch Autowaschen, Tanken oder Reifenwechsel zum "Gebrauch eines Kraftfahrzeugs"

Als ich meinen Führerschein gemacht habe, wurde der noch aus grauem Schreibleinen gefertigt... aber was hat die gefahrene KM-Leistung und die Dauer des Führerscheinbesitzes mit dem Thema zu tun?

Oder viel Erfahrung da viele viele Schäden ???:D
 
Also ich sehe schon, die Frage ist wohl nicht so einfach zu beantworten.
Ich denke ich werde, wenn die Rechnung da ist, das ganze erstmal an die Haftpflicht geben. Das wäre mir eh lieber. Das über die kft Haftpflicht abzuwickeln macht bei dem hevorstehenden Betrag wohl eh wenig Sinn.

Gruß
Simon
 
@ JackR (neunmal klug)
Aus § 10 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung: Die Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden, wenn durch den Gebrauch des im Vertrag bezeichneten Fahrzeugs
a) Personen verletzt oder getötet werden,
b) Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen,

Unter Gebrauch fällt nicht nur das Fahren selbst.
http://forum.jurathek.de/archive/index.php/t-34319.html
http://www.test.de/themen/auto-verkehr/meldung/-Unfall-im-geliehenen-Auto/1377464/1377464/
 
Also meiner Meinung nach die Haftpflichtversicherung, da das Auto ja schon stand und dies nicht während der Fahrt etc... passiert ist.
 
Die Frage ist wirklich einfach zu beantworten.
Hier ist die Kraftfahrthaftpflichtversicherung des Fahrzeughalters zuständig und niemand anderes. Eine Privathaftpflichtversicherung gewährt keine Deckung beim Gebrauch eines Kraftfahrzeugs (ist ausgeschlossen in allen Privathaftpflichtversicherungen!). Thema erledigt.
Entweder den Schaden selbst bezahlen oder die Rückstufung in der Haftpflichtversicherung hinnehmen.
Es ist auch völlig egal, wer das Auto gefahren ist. Alles was beim Betrieb des Kraftfahrzeugs passiert ist Sache der Kraftfahrthaftpflichtversicherung.
Übrigens: Nicht nur der Fahrer oder Halter des Fahrzeugs, oder der Versicherungsnehmer selbst, sondern auch der Geschädigte, kann sich an die Haftpflichtversicherung wenden und seinen Schaden regulieren lassen. Dagegen könnte der Versicherungsnehmer nichts tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
das klingt alles schlüssig, doch bist du dir ganz sicher, dass dieser vorfall noch unter "Betrieb des Fahrzeugs" fällt?
 
Ja, absolut. Irgendwie habe ich beruflich mit so einem Zeugs zu tun.... Wahrscheinlich kommt die Sicherheit daher... :-)

Übrigens:
JackR schrieb:
Aber wenn der Schaden nicht durch den Fahrer des Kraftfahrzeugs verursacht wurde, sondern beim Aussteigen durch einen "normalen Beifahrer" (kein Kind, oder gebrechliche Person - hier muß der Fahrzeugführer sicherstellen, dass beim Aussteigen kein Schaden durch die Beifahrer entsteht), dann ist der Schaden über die Privathaftfplicht-Versicherung gedeckt.

Das ist falsch. Es ist egal, wer wann aussteigt. Dies gehört zum Betrieb und ist damit ein Fall für die Kraftfahrthaftpflichtversicherung, denn es ist in der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen.
 
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