Welcher Anbieter gibt die längste Garantie?

MrEuter

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Aug. 2011
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Hallo CB-Forum,

keine Ahnung ob das die richtige Sparte im Forum ist, aber ich versuche es einmal.
Ich stehe kurz vor dem Kauf einer Kamera(canon 600d inkl 18-55mm kit) und frage mich wo/wie ich das am cleversten mache. Das günstigste Angebot gibt es bei eBay, jedoch nur mit 2 Jahren Garantie. Amazon ist teurer und scheint ebenfalls nur 2 Jahre Garantie zu geben.
Meine Frage ist nun, ob jemand weiß wie es bei Händlern wie Saturn oder Media Markt aussieht? Gibt es dort länger Garantie( 3-5 Jahre)? Oder habt ihr andere Anbieter zu empfehlen?

Grüße Euter
 
Die Dauer der Garantie sowie die -bestimmungen bestimmt in erster Linie der Hersteller, nicht der Händler. Gegenüber Letzterem hast du in Deutschland jedoch immer zwei Jahre Gewährleistung mit Beweislastumkehr nach nur sechs Monaten.
 
Die Dauer der Garantie sowie die -bestimmungen bestimmt in erster Linie der Hersteller, nicht der Händler.

Um es deutlicher zu machen:

Der Garantiegeber bestimmt deren Bedingungen und das ist in der Regel jedenfalls nicht der Verkäufer sondern der Hersteller.

Gegenüber Letzterem hast du in Deutschland immer zwei Jahre Gewährleistung.

Was bedeutet "2 Jahre Gewährleistung haben" denn konkret?
 
@ Doc Foster

Faktisch heißt das, dass man als Kunde bei einem Defekt im ersten halben Jahr fröhlich zum Händler laufen bzw. diesen mit Paketsendungen beglücken kann und gute Karten hat, die Sache entweder sofort ausgetauscht oder problemlos über den Hersteller repariert zu bekommen.

Nach den sechs Monaten tritt die unsägliche Beweislastumkehr in Kraft, die es einer Privatperson quasi unmöglich machen, zu beweisen, dass der Fehler von Anfang an vorhanden war. Die Sache wird einfach in die Hände des Herstellers übergeben.

Trotzdem muss der Händler zwei Jahre lang für den Kunden der Ansprechpartner bleiben, auch wenn er nicht viel mehr machen muss, als den Artikel zum Hersteller zu schicken.

Natürlich kann man sich bei Defekten innerhalb der Garantiezeit auch direkt an den Hersteller wenden.
 
Zuletzt bearbeitet:
MrEuter schrieb:
Das günstigste Angebot gibt es bei eBay, jedoch nur mit 2 Jahren Garantie. Amazon ist teurer und scheint ebenfalls nur 2 Jahre Garantie zu geben.
du meinst Gewährleistung???

Annahme: Gerät ist nach 20 Monaten Kaput!
Ebay Händler sagt vermutlich: Tja, dumm gelaufen, willst ne neue Kaufen?
Amazon sagt vermutlich: "Oh, schicks zurück, wir geben dir ~80% vom Kaufpreis zurück.

musst du wissen ob du die paar EUro bei Ebay sparen willst.
 
@Kausalat:

Was du schreibst, bestätigt mich darin, dass der Durchschnittsbürger nach wie vor ein vollkommen unzutreffendes Verständnis von Garantie und Gewährleistung hat.

Nach den sechs Monaten tritt die unsägliche Beweislastumkehr in Kraft

Das erste große Missverständnis, es tritt nicht nach sechs Monaten eine Beweislastumkehr ein, sondern innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf. Grds. muss nämlich immer der Käufer beweisen, dass ein Mangel bereits bei Gefahrübergang bestanden hat.

Trotzdem muss der Händler zwei Jahre lang für den Kunden der Ansprechpartner bleiben

Der Verkäufer muss überhaupt nichts, bis im Streitfall der Käufer einen Sachmangel bei Gefahrübergang belegen kann.

Deine Wahrnehmung der Gewährleistung geht von dem weit verbreiteten Irrtum aus, dass diese eine Art Beschaffenheitsgarantie darstellt oder darstellen soll.

Das deutsche Rechte stellt aber einzig und allein darauf ab, ob eine Sache bei Gefahrübergang, also üblicherweise bei Übergabe, mangelfrei ist.
Nur in diesem Fall hat der Käufer irgendwelche Ansprüche.
 
Doc Foster schrieb:
es tritt nicht nach sechs Monaten eine Beweislastumkehr ein, sondern innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf.

Dann erkläre mir als einer der blöden Durchschnittsbürger bitte den Unterschied. Unter einer Umkehr verstehe ich ein kurz andauerndes Prozedere, hier den Millisekundenbereich zwischen — beispielhaft — dem 31.12. und dem 01.01.

Wikipedear schrieb:
Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für a) den Sachmangel an sich und b) dafür, dass dieser Mangel von Anfang an vorhanden war, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, „es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar“. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.


Doc Foster schrieb:
Deine Wahrnehmung der Gewährleistung geht von dem weit verbreiteten Irrtum aus, dass diese eine Art Beschaffenheitsgarantie darstellt oder darstellen soll.

Das hast du falsch interpretiert. Was ich meinte, ist vielmehr der "Komfort" für den Kunden, sich direkt an seinen Händler wenden zu können und nicht, im ungünstigsten Fall, an ein chinesisches Unternehmen, das keinen deutschen Sitz hat. Ob ein Händler einen Direkttausch vereinbart oder auf eine Garantieabwicklung durch den Hersteller pocht, obliegt natürlich seiner Firmenpolitik.

Doc Foster schrieb:
Das deutsche Rechte stellt aber einzig und allein darauf ab, ob eine Sache bei Gefahrübergang, also üblicherweise bei Übergabe, mangelfrei ist.
Nur in diesem Fall hat der Käufer irgendwelche Ansprüche.

Das klingt interessant, als dass dies die zweijährige Gewährleistung ad absurdum führt. Warum nicht einfach eine 1-Tages-Gewährleistung? Ich bitte um Erläuterungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das deutsche Rechte stellt aber einzig und allein darauf ab, ob eine Sache bei Gefahrübergang, also üblicherweise bei Übergabe, mangelfrei ist.
Das ist eine falsche Darstellung der Rechtslage. Besserst Du selber nach?
 
Das klingt interessant, als dass dies die zweijährige Gewährleistung ad absurdum führt. Warum nicht einfach eine 1-Tages-Gewährleistung? Ich bitte um Erläuterungen.

Das ist ja der Irrtum, die Existenz einer "zweijährigen Gewährleistung"...Der Käufer muss einen Anspruch lediglich innerhalb von 2 Jahre geltend machen, da dieser sonst verjährt. Die 2 Jahre sind also eine Verjährungsfrist und nicht ein Zeitraum, in dem der Verkäufer für alles haften muss.

Den Rest hast du ja eigentlich schon selbst beantwortet.
Ergänzung ()

ThomasK_7 schrieb:
Das ist eine falsche Darstellung der Rechtslage. Besserst Du selber nach?

Das überlasse ich gerne dir, immerhin stellst du ja eine Behauptung auf.
 
Bei Saturn/Media Markt kannst du für einen kleinen/größeren Obulus eine Zusatzgarantie abschließen. Die läuft dann für 5 Jahre.
 
Bei Mediamarkt und Co kann man doch eine zusätzliche Garantieverlängerung beantragen(kostet halt nur auch mehr Geld)
 
Der Doc trifft es hier auf den Punkt.

Gewährleistung bedeutet nur, dass man Mängel welche bei der Übergabe der Ware bereits vorhanden sind innerhalb von 2 Jahren beim Verkäufer reklamieren kann und der Verkäufer für die Behebung des Mangels einstehen muss.
Wenn die Kamera am Tage des Kaufes einwandfrei funktioniert und keinen Mangel hat, ist die Gewährleistung quasi hinfällig.

Was die Gewährleistung nicht deckt ist die generell Qualität des Produktes. Ist es schlecht verarbeitet und fällt nach 4 Wochen auseinander ist das keine Gewährleistung, sondern Garantie.
 
lalas schrieb:
Was die Gewährleistung nicht deckt ist die generell Qualität des Produktes. Ist es schlecht verarbeitet und fällt nach 4 Wochen auseinander ist das keine Gewährleistung, sondern Garantie.

Das ist leider Falsch, natürlich deckt die Sachmängelhaftung, auch im Grunde eine Qualität des Gerätes in gewissermaßen ab.
Nehmen wir dein Beispiel auf: Das Gehäuse fällt von selbst auseinander, dann stellt sich die Frage, ob dieses "Auseinander" fallen, in
dieser Geräteklasse normal wäre. Ist es nicht der Fall, dann liegt schlichtweg ein Sachmangel vor.

Ich hatte mal einen Fall wo die Werkstatt von Harman Kardon behauptet hat, dass bei der Wiedergabe von Blu-Rays ein kurzzeitiges Aussetzen der Displayanzeige Bauart bedingt sei und somit kein Mangel ist ( KD hat für das Set 1000€) bezahlt.
Daraufhin habe ich mit Harman Kardon direkt gesprochen und die haben es zurückgenommen. Aus dem einfachen Grund, weil dieser Fehler, nicht die übliche Beschaffenheit aufweist, die der Verbraucher, bei solchen Produkten erwarten kann
 
Ja, ich stimme eingeschränkt zu ;)

Natürlich muss die übliche Beschaffenheit gegeben sein. Schlechte Qualität kann aber durchaus eine "übliche" Beschaffenheit sein, z.B. bei den klassischen Billigmarken die man beim Discounter oder auch in manchen Abteilungen bei MM/Saturn finden kann.
Das Auseinanderfallen eines Gerätes sollte hierbei nicht wortwörtlich genommen werden, ich wollte nur allgemein darauf hinweisen das billige Qualität und dadurch geringere Lebenserwartung keine Gewährleistungansprüche sind.
 
Lionel Hutz schrieb:
Deren Sinnhaftigkeit und Vertragsbedingungen sind häufig absolut daneben. Hiezu ein exemplarisches Beispiel: http://www.vzhh.de/recht/283330/garantiert-ueberfluessig.aspx.

Das Beispiel ist an Inkompetenz kaum zu übertreffen.
Hier wird es so dargestellt, als sei die "Gewährleistung" eine Haltbarkeitsgarantie, die zwei Jahre beträgt ( Schlichtweg FALSCH)
Ja, es gibt die Herstellergarantie, aber die Bedingungen sind immer unterschiedlich.

"Hinzu kommt, dass sich die meisten Material- und Herstellungsfehler - nur für diese gilt die Garantie - bereits kurz nach dem Kauf zeigen und nicht erst ab dem dritten Jahr"

Hat er eine Glaskugel, wie er so etwas beurteilen kann und ist es nicht ein Widerspruch zu geplanten Obsoleszenz, die immer von der Verbraucherzentrale angeprangert wird?!

"Tritt nun aber tatsächlich ein Garantiefall ein, so soll das Gerät nach den Bedingungen der Plus Garantie repariert werden. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht. Vielmehr liegt es im Ermessen von Saturn, ob das defekte Gerät repariert oder gegen ein Ersatzgerät ausgetauscht wird. Dabei muss das Ersatzgerät zwar gleichwertig sein, kann aber von einem anderen Hersteller stammen."

Warum bringt er kein praktisches Beispiel, für seine persönliche Meinung?
Dreimal darfst du raten...


Frau B. kauft sich ein Samsung TV.
VK: 999€.
Frau B schließt eine Zusatzgarantie ab ( 150€)

Nach 4 Jahren ist das Display ohne Funktion. Das Display ist erstens zeitnah nicht lieferbar und würde ca. 600-750€ kosten.

Der Verbraucher bekommt jetzt noch 60% des Kaufpreises zurückerstattet, dass wären 599€, die Sie beim Kauf eines neuen TVs verrechnen lassen KANN.

Jetzt soll mir der Schlaumeier aus deinem Link, bitte sagen, wer 599€ für einen defekten TV auszahlt....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ribery88 schrieb:
Das Beispiel ist an Inkompetenz kaum zu übertreffen.
Hier wird es so dargestellt, als sei die "Gewährleistung" eine Haltbarkeitsgarantie, die zwei Jahre beträgt ( Schlichtweg FALSCH)
Ja, es gibt die Herstellergarantie, aber die Bedingungen sind immer unterschiedlich.

Aus neugier, was genau bist du vom Beruf um der Verbraucherzentrale Inkompetenz zu bescheinigen?
Das einzige was ich in dem Artikel vermisse ist eben der Hinweis zur Beweislastumkehr.

Ribery88 schrieb:
Der Verbraucher bekommt jetzt noch 60% des Kaufpreises zurückerstattet, dass wären 599€, die Sie beim Kauf eines neuen TVs verrechnen lassen KANN.

Du musst aber hier noch deine 150,- für die Zusatzgarantie rausrechnen. Und dann sind wir schon bei 450,- Euro für ein Gerät das mal 999,- gekostet hat.

Ich kann nur jedem nahelegen sich die Garantiebedienungen bei diesen ganzen zusätzlichen Garantien gut durchzulesen.
 
My Name Nobody schrieb:
Aus neugier, was genau bist du vom Beruf um der Verbraucherzentrale Inkompetenz zu bescheinigen?

Du musst aber hier noch deine 150,- für die Zusatzgarantie rausrechnen. Und dann sind wir schon bei 450,- Euro für ein Gerät das mal 999,- gekostet hat.

Teamleiter Service.

Also würdest du für einen defekten TV, dass mal vor vier Jahren 999€ gekostet, 450€ bezahlen? Richtig?
 
My Name Nobody schrieb:
Du musst aber hier noch deine 150,- für die Zusatzgarantie rausrechnen. Und dann sind wir schon bei 450,- Euro für ein Gerät das mal 999,- gekostet hat.

Hättest Du aber keine Garantieversicherung erworben, hättest Du garnichts bekommen. So sind es immerhin EUR 450,- in der Tasche die ich beim Neukauf verrechnen kann.
Aber generell stimmt es, dass man sich die Rahmenbedingungen immer durchlesen sollte.
 
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