Erkekjetter schrieb:
Ich kenne es eigentlich, dass wenn Paragrafen überabreitet werden, angefügt wird, wenn etwas entfällt, vor allem, wenn von ehemals 4 Absätzen nur noch 2 verbleiben, die dann auch noch vollständig inhaltlich überarbeitet werden.
Ja, derartige Paragraphenänderungen sind glaube ich auch recht unüblich. Kennzeichnung in diesem Entwurf ist dabei die Formulierung "§ 45b wird wie folgt gefasst", Betonung auf "gefasst". Das stellt eine komplette Neufassung dar, und keine reine Abänderung. Und entgegen anderer Änderungen sind nicht nur die 2 Absätze 1 und 2 betroffen, da es sonst ein "§45b Absatz 1 wird wie folgt gefasst" wäre.
Erkekjetter schrieb:
Ich sehe dank der Sperrfrist trotzdem jetzt kein riesiges Problem, welches rechtfertigen würde, das Transmenschen Nachweise erbingen müssten, die auf einem Urteil dritter beruht.
Oh das sehe ich in dem Gesetz als solches auch erstmal weniger. Bei dem Missbrauchspotential, was daraus entstehen
kann, bin ich durchaus skeptischer.
R.Kante schrieb:
Wer legt fest was eine Diffamierung ist? Die diffamierende, oder die diffamierte Person?
Eine hervorragende Frage, zu der ich persönlich keine abschließende Antwort habe. Lediglich hinweisen, dass es nicht nur die zwei Standpunkte gibt, sondern auch Außenstehende durchaus eine Meinung dazu haben können.
Wenn es um sowas geht, lege ich gerne erstmal eine gemeinsame Wortdefinition fest. Das macht dann weiteres Vorgehen i.d.R. leichter.
Die Google Definition für "Diffamierung" ist mit "das Diffamieren" herzlich ungeeignet, Wikipedia bezeichnet es als "allgemein die üble Nachrede und gezielte Verleumdung Dritter.", was dann ausschließlich justiziable Sachverhalt beschreibt. Von sowas bin ich kein Fan, da eine Diffamierung IMO bereits außerhalb des strafrechtlichen Bereichs anfangen kann. Ich würde daher die von
anwalt.org vorgeschlagene Defintion
anwalt.org schrieb:
Diffamierung heißt laut Definition, einen anderen Menschen herabzusetzen und schlecht zu machen, sodass sein Ruf darunter leidet.
verwenden, sofern da nichts gegen spricht. Die Frage ist dann an erster Stelle, ob eine Personengruppe als ganzes, in unserem Fall Trans-Personen, überhaupt einer Diffamierung unterliegen können. Dazu ziehe ich einmal den Beschluss vom BVerfG vom 17.05.2016 heran. In dem ging es darum, dass "All Cops Are Bastards" der Meinungsfreiheit unterliege, da eine Kollektivbeleidigung "nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe" gegeben sein kann. Um ganz genau zu sein lautete die Begründung
BVerfG schrieb:
Es fehlt an hinreichenden Feststellungen zu den Umständen, die die Beurteilung tragen könnten, dass sich die Äußerungen jeweils auf eine hinreichend überschaubare und abgegrenzte Personengruppe beziehen. Nach den dargelegten Maßstäben reicht es nicht aus, dass die Polizeikräfte, die die Parole „ACAB“ wahrnehmen, eine Teilgruppe aller Polizistinnen und Polizisten bilden. Vielmehr bedarf es einer personalisierenden Adressierung dieser Parole, für die hier nichts ersichtlich ist. Das Wissen der Beschwerdeführer, dass Polizei im Stadion ist und die Parole wahrnehmen würde, reicht hierfür nach verfassungsrechtlichen Maßstäben nicht.
Laut
testhelden gab es 2021 322,600 Polizisten in DE. Der
dgti e.V. betrachtet
dgti e.V. schrieb:
0,6% als einen auch auf Deutschland übertragbaren Bevölkerungsanteil entsprechend ca. 498000 Menschen
als trans. Rein von der Personengröße her, verglichen mit ACAB, könnte also eine "Diffamierung" der Personengruppe nur eine Meinungsäußerung sein. Hierbei stellen sich dann jedoch mehrere Fragen:
- Ist die Eigenschaft "trans" an der Stelle geschützter als die Eigenschaft "Polizist"?
- Lässt sich die Diffamierung überhaupt auf Trans-Personen runterbrechen? Wenn "Transfrauen = Frauen" als Prämisse akzeptiert wird, kann man Trans-Personen überhaupt als eine eigenständige Menge betrachten? Widerspricht das nicht genau dem "Transfrau = Frau" Grundsatz?
- Da wir eine Definition für "Diffamierung" gewählt haben, die sich explizit außerhalb des strafbaren Bereichs bewegt, ist "Es ist eine Meinungsäußerung" dann überhaupt ein Gegenargument? Oder kann eine Diffamierung gleichzeitig auch eine Meinungsäußerung sein?
Das ganze könnte ich jetzt noch weiter führen, aber ich will mal versuchen, die eigentliche Frage zu beantworten:
Da der Definition in diesem Fall inhärent wäre, dass
der Ruf drunter leiden muss, sind es auch tatsächlich Dritte, die darüber entscheiden müssten, ob eine Aussage eine Diffamierung wäre. Denn die Dritten sind es, bei denen der Ruf leidet, die diffamierte Person ist lediglich Leidtragende des (verringerten) Rufs.
Die Dritten sind es meiner Meinung nach, die darüber entscheiden, wenn wir ein paar Punkte als potentielle Angriffspunkte ignorieren.