wer muss tapezieren ?

Testoron

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moin

wenn der vermieter eine neue spuehlung in ein bad einbaut, dabei bei abnahme des alten spühlkastens ein abdruck ohne tapete hinterlaesst. jetzt ist also da ein 30 x 30 cm grosses loch in der tapete.

mein vermieter meint man muss jetzt das bad neu tapezieren und das liegt bei dem mieter :freak:

wer kann mir da eine antwort geben ob das korrekt ist.
 
Hm ich würde sagen das hängt vom Mietvertrag ab. Allgemein ist es allerdings so, dass der Mieter selber tapezieren und streichen muss...#

Sei doch froh, dass du ne neue Spülung hast :D
 
WHAT? Wenn der Schaden durch den Vermieter entstanden ist, muss er natürlich auch dafür aufkommen!
 
Hm wie gesagt, das ist meiner Meinung nach nicht eindeutig. Sollte im Mietvertrag stehen, dass der Vermieter grundsätzlich tapezieren musss.... hm.
 
Ja beim Auszug, das ist ja selbstverständlich.
Aber doch nicht, wenn einfach so ein Schaden entstanden ist. Dann könnte der Vermieter ja mit ner Farbdose in deine Wohnung gehen, ne Wand ansprühen und sagen "Ey, tapezier das!"
 
Stimmt natürlich hm... ist nur die Frage an wen man sich wenden muss. Nen Anwalt wird da nicht die Beste Lösung sein.
 
Ich hatte mal eine nasse Wand im Wohnzimmer (schlechte Isolierung von Außen), da hat der Vermieter alles neu isolieren lassen, nur Tapezieren wollte er nicht. Wir haben uns damals so geeinigt, ich tapeziere selbst, dafür habe ich eine halbe Monatsmiete gutgeschrieben bekommen. Vllt. kannst du das auch so regeln.
 
Also bei mir war von über mir auch schon mal Wasser die Wände runter gelaufen (Heizungsleck). Mein Vermieter hat von alleine gleich nen Maler auf seine Kosten geschickt, der den gesamten Raum neu gemacht hat.

Ich denke, er muß den entstandenen Schaden reparieren. Egal ob man selber das tapeziert hat oder schon tapeziert war. Die Wohnung ist durch die Maßnahme des Vermieters verschlechtert worden. Da rettet auch kein neuer Spülkasten.

Wenden würde ich mich zuerst an den Vermieter. Wenn das nichts brachte, zu einer Verbraucherzentrale in meiner Nähe. Anwalt fände ich etwas zu voreilig und übertrieben.

Was im Mietvertrag steht bezieht sich auch vorallem auf den Auszugssfalle, also ob neu zu tapezieren oder nur besenrein zu hinterlassen oder eigene Fliesen abkloppen oder oder. Was meist aber auch noch verhandelbar ist, je nach Zustand, Kaution usw.

PS:
Außerdem sehe ich hier keinen großartigen Aufwand. Man braucht eigentlich nur ne neue Bahn tapezieren und den Rest streichen. Oder hast Du so ein riesiges Bad mit Blümchentapete?
 
Zuletzt bearbeitet:
Der BGH hat doch vor kurzem alle Renovierungsklauseln in Mietverträgen für nichtig erklärt, und dafür darf der Vermieter neuerdings nicht mal höhere Mieten verlangen:

http://www.handelsblatt.com/politik...e-bei-ungueltiger-renovierungsklausel;2009705

Ergo:
Als Mieter ist man nicht mal beim Auszug verpflichtet zu tapezieren oder zu malern, so lange die Gebrauchspuren nicht ein normales Maß deutlich überschreiten! Von daher würde ich sagen, dass auch in deinem Fall defintiv der Vermieter das in Ordnung bringen muss!
 
danke jungs! werd das mal zum vermiter mitschleppen ;)
 
Ich denke auch, dass das ganze unter Instandhaltungskosten auf Kosten des Vermieters läuft. Wenn die Spülung defekt war (aus Altersgründen und nicht wegen Demolierung) muss er diese ersetzen und natürlich auch für die Folgereparaturen aufkommen.
 
Ich würd' empfehlen, mal beim Mieterverein anzurufen.
Die wissen das garantiert sicher.
 
Ja, und der Mieterverein gibt nur seinen Mitgliedern Auskunft. Kostet hier schlappe 90€ im Jahr - im voraus versteht sich...

Die Sache mit der Wand ist ganz einfach. Wenn du dir irgendwo schon das BGB gegrabscht hast (die mächtigste Waffe gegen uncoole Vermieter), dann schau dir mal §535 Abs. 1 an -->

Der Vermieter hat die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

Klare Sache also, für so eine Kleinigkeit brauchst du nicht mal einen Rechtsanwalt.
 
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