Viel höhren-sagen nur wenig brauchbare Aussagen hier.
1. Kaution:
-Die darf max. 3 Monatskaltmieten betragen. Also ohne Betriebs- und Heizkosten.
-Die Kaution darf nicht ohne Weiteres, also bei Auszug, einbehalten werden. Bei Auszug sollte ein Mängelbericht erstellt werden und dem Mieter muss eine angemessene Frist gesetzt werden die Mängel zu beseitigen. Ausnahme versteckte Mängel.
-Die Kaution darf max. 6 Monate nach Auszug zurückgehalten werden.
2. Schönheitsreperaturen:
-Dürfen, per Mietvertrag, auf den Mieter übertragen werden. Ist meist eh kein Ding, da in allen vorformulierten Mietverträgen diese Klausel(n) enthalten sind.
-Fristsetzungen, in welchen Abständen renoviert werden muss, sind ungültig, auch bei älteren Mietverträgen.
-Wohingegen Renovierungen nach Abnutzung in Ordnung sind.
-Wird eine Wohnung unrenoviert vermietet, sollte das im Mietvertrag festgehalten werden. Zum einen, braucht der Mieter, wenn er auszieht, nicht renovieren (nichtmal Tapeten abreißen etc. auch wenn sich der Vermieter das wünscht). Zum anderen kann er, wenn er z.B. nach 6 Monaten auszieht noch Ansprüche geltend machen.
Dann sei gesagt, Wohnungsgesellschaften haben die Ahnung. Die wissen was sie dürfen und was nicht. Die wissen auch, dass die meisten Mieter Schafe sind mit denen man fast alles machen kann. Private Kleinvermieter haben zu 99% keine Ahnung, alles was sie meinen zu wissen bezieht sich auf Höhren-Sagen. Hier trifft dann Schaf auf Schaf...
pedder59 schrieb:
Der neue Mieter bekommt bei mir das Material ersetzt, was er sich wünscht
Das ist das Beste was man machen kann. Als Vermieter wünsche ich mir Mieter die achtsam mit dem Eigentum umgehen. Umgekehrt, wünschen sich viel Mieter, Vermieter mit denen man auch mal Reden kann, wenn es Probleme gibt. Man muss ja nicht gleich immer die "Rechte-Keule" raushohlen.
Aja, das alles hier bezieht sich auf Deutschland, wie die Rechtslage in Österreich oder der Schweiz ist, weis ich nicht.