Ich soll als Neumieter Tapezieren?

cartridge_case schrieb:
Muss man doch eh nicht?!
Genau das ist es.
Man muss beim Auszug nicht (mehr) renovieren.
Aber warum sollte der Vermieter das dann machen? Damit es der Mieter sofort wieder runterreisst oder überpinselt?
Wie schon geschrieben. Verhandlungssache.
Ich hab auch gerade wieder viele Bewerbungen auf dem Tisch. Die sind alle froh eine Wohnung zu bekommen, und sind bereit die Renovierung zu tragen. Keiner von denen hat auch nur gefragt, ob ich mithelfen würde (was ich übrigens gemacht hätte, eine Monats-Miete hätte man da bei mir rausschlagen können^^).
 
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Halus schrieb:
Warum will man bitte eine Wohnung tapeziert haben
Weil geputzte und geweißte Wände einfach nur kalt und nicht schön sind. Mann kann eine Wand Gipssen und dann malen, aber den Putz zu übermalen ist, nein. Raufaser und malen, ja.

verbaliBerlin schrieb:
wenn man die Wohnung renoviert übernommen hat, dann muss die auch so wieder übergeben werden.
Das ist ja genauso falsch. Normale Abnutzung muss man nicht entfernen. Denn Miete ist eine Nutzungssgebühr, die normale Abnutzung ist damit schon bezahlt. Oder würdest du eine Wohnung renovieren, die vor 6 Monaten das letzte Mal renoviert wurde, nur weil du aus pers. Gründen nach dieser Zeit wieder ausziehst?
 
Zuletzt bearbeitet:
HisN schrieb:
Man muss beim Auszug nicht (mehr) renovieren.
Aber warum sollte der Vermieter das dann machen? Damit es der Mieter sofort wieder runterreisst oder überpinselt?
Wie schon geschrieben. Verhandlungssache.
Also Ich sagen den Mietern immer, dass "sollten Sie irgendwann einmal ausziehen, bitte hinterlassen Sie die Wohnung so wie Sie sie vorgefunden haben". 2x habe ich unrenoviert vermietet. Einmal wollte der Mieter sofort rein, da hatte ich 0 Monate Ausfall. Beim anderen habe ich die Wände nur geweißt. Es steht dann dem Mieter frei ob er noch was dranklatschen will oder nicht. Bezahlt bekommt er das nicht (indirekt ist die Miete halt im Verhältnis natürlich moderat-bis-günstig).

Btt.: Ich weiß zwar nicht was das mit der Kaution zutun haben soll, aber wenn der Vermieter dir die Wohnung unrenoviert übergibt, muss das im Mietvertrag oder im Übergabeprotokoll niedergeschrieben werden. Wie das mit den Kosten für die evtl. Arbeiten sind kann man nur im Verhältnis Miete zur Umgebung wissen.
Wenn du also 300,-€ Miete zahlst (6,00 € qm), der Median aber bei 8,-€ + liegt, wäre das durchaus eine vertretbare Aktion.
 
Zuletzt bearbeitet: (Median verbessert, danke für den Hinweis)
Ich hatte jetzt auch schon 2 Wohnungen die ungemalt übergeben wurden und ich danach ebenso ungemalt abgegeben habe. Solange es nicht komplett hässlich ist, interessiert mich die Wand eigentlich nicht.

In Österreich ist es mittlerweile so, dass ein Mieter normale Abnutzung der Wandfarbe nicht erneuern muss.
 
"Eine formularvertragliche Klausel, die den Mieter verpflichtet, eine unrenoviert übernommene Wohnung zu Beginn des Mietverhältnisses zu renovieren, ist ohne angemessenen Ausgleich unwirksam."
Quelle: https://www.mietrecht.org/schoenhei...aturen-unrenovierte-wohnung-uebernommen/#VIII

Das hatte ich jetzt nachgeschlagen, weil ich nur noch vage im Kopf hatte, dass es rechtlich heißt, es sei den neuen Mietern kein Versäumnis des alten Mieters aufzubürden - also, und hier beginnt meine eigene Interpretation dessen: wenn der Vormieter immer seine vertragsrechtlichen Pflichten zum Streichen etc. erfüllt hat, dann steigt man ja quasi in einen laufenden Prozeß ein, dann ist beispielsweise die Küche bedürftiger als das Wohnzimmer usw. - aber völlig ohne irgendwelche Tapeten und ohne Ausgleich (wie einige das hier angesprochen haben) und ohne vertragliche Absicherung (hmm), dann würd ich sagen, dann liegt es tatsächlich daran, ob du das Manko in Kauf nehmen möchtest oder nicht, bei manchen Wohnungen lohnt sich das immer noch.

Viel Glück!
VG - Sophia.
 
Dann bleibt mir nichts anderes übrig zu fragen ob sie die Kosten teils übernehmen, Farbe und Tapeten.

Und eine Wand ohne Tapeten geht überhaupt nicht, wenn die Wand nur geweißt, muss man spachteln wie ein Irrer. Eine Rauhfaser überdeckt Löcher und Unebenheiten..
 
Ich persönlich finde diese Regelung sogar großartig, denn dadurch ergibt sich eigentlich zwangsweise (in den Vertrag schauen!), dass beim Auszug nicht renoviert werden muss.
Es steht Dir also vollkommen frei, ob Du in irgend einen Raum Tapeten packst, die nackte Wand verputzt und streichst (das mag ich persönlich am Liebsten) und Du hast nicht das Problem, wie früher immer, dass im Vertrag festgehalten ist, dass beim Auszug Rauhfaser (weiß) an alle Wände muss.

Die Kaution hat damit überhaupt nichts zu tun.
Die dient als Mietsicherheit.
625 Euro Kaution ist doch gar nix (hier in HH wäre das meistens nicht mal eine Monatsmiete)
 
Renoviert beziehen, in quasi renoviertem Zustand zurückgeben.

Unrenoviert übergeben, in quasi beliebigem Zustand zurückgeben.

Hat alles Vor- und Nachteile.
 
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Wobei ich finde, dass die Vorteile dann überwiegen, wenn man eben nicht zu den weiß/Raufaser/Teppich Menschen gehört.
 
Oder keine Lust hat, bei Auszug - also am Ende eines Lebensabschnitts - auch noch eine Wohnung zu renovieren, in der dann jemand anderes wohnt.
 
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Beim Einzug renoviert man freiwillig für sich selbst. Beim Auszug für eine fremde Person aus Zwang. Entsprechend ist dann die Motivation und das Ergebnis.
 
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Ist bei uns auch so "...Tapeten und Böden sind Mietersache..."
Wurde auch schon rechtlich geprüft weil wir mal einen Wasserschaden hatten und es darum ging welche Versicherung was zahlen muss :D
 
Guten Morgen!

hamju63 schrieb:
Ich persönlich finde diese Regelung sogar großartig, denn dadurch ergibt sich eigentlich zwangsweise (in den Vertrag schauen!), dass beim Auszug nicht renoviert werden muss.

Nein, nicht "zwangsweise".
Genau: In den Vertrag schauen.
Du musst bei Auszug renovieren, wenn du dich nicht an die dort vereinbarte Regelung hälst.

hamju63 schrieb:
Es steht Dir also vollkommen frei, ob Du in irgend einen Raum Tapeten packst, die nackte Wand verputzt und streichst (das mag ich persönlich am Liebsten) und Du hast nicht das Problem, wie früher immer, dass im Vertrag festgehalten ist, dass beim Auszug Rauhfaser (weiß) an alle Wände muss."

Keine Freiheit, doch, das Problem besteht weiterhin.
Ich hatte mich vage an ein Gerichtsurteil erinnert, in dem das Gericht so entschied, dass es zwar nicht unbedingt klares Weiß sein müsse, sondern es "hell" sein müsse, also eierschalenweiß bis sehr hellbeige oder so was "Weißähnliches".
Hab sicherheitshalber gesucht und Rechtsanwalt drückt es so aus:

"In welcher Farbe muss der Mieter renovieren?

Allgemein kann gesagt werden, dass der Mieter für die Schönheitsreparaturen eine Farbe wählen sollte, die dem Massengeschmack entspricht und nicht zu grell oder außergewöhnlich ist. Eine Verpflichtung, die Wohnung weiß zu streichen, besteht nicht. Entsprechende Formulierungen in Mustermietverträgen sind sogar ungültig. Die Übergabe mit roten oder schwarzen Wänden ist selbstverständlich nicht möglich. Wenn Sie die Wahl haben so ist die weiße Wandfarbe sicherlich nach wie vor die beste Entscheidung, Sie können stattdessen aber auch ein dezentes Gelb oder ähnliche Farben wählen. Ist der Vermieter mit Ihrer Farbwahl nicht einverstanden, so hat er das Recht, die Wohnung auf Ihre Kosten noch einmal streichen zu lassen. Sollten Sie eine andere Farbe als weiß wählen, so ist es daher unbedingt empfehlenswert, vorher den Vermieter um Einverständnis zu bitten, am besten schriftlich. Das erspart spätere Streitigkeiten."
Quelle: https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/renovierungen-und-reparaturen/

hamju63 schrieb:
Die Kaution hat damit überhaupt nichts zu tun.
Die dient als Mietsicherheit.

Doch, sie hat.

"Die Kosten der Schönheitsreparaturen beziehungsweise Renovierungsarbeiten trägt, bei wirksamer Abwälzung, der Mieter.

Sobald die Kostenhöhe und damit zugleich auch Schadensersatzhöhe für nicht oder mangelhaft ausgeführte Schönheitsreparaturen und Renovierungsarbeiten feststeht, verrechnet der Vermieter die Kautionssumme mit seinem Anspruch."
Quelle:
https://www.mietrecht.org/mietkaution/kaution-einbehalten-renovierung/

"Die Mietkaution dient – soweit nicht ausnahmsweise etwas anderes vereinbart ist – ausschließlich der Sicherung von Forderungen des Vermieters aus dem konkreten Mietverhältnis. Demnach darf die Kaution auch nur mit Ansprüchen verrechnet werden, die aus dem Mietverhältnis herrühren, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, (BGH VIII ZR 36/12).

Bei den Schadensersatzansprüchen wegen unterlassener oder mangelhaft ausgeführter Renovierung und / oder Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung ist dieser geforderte Bezug zum Mietverhältnis grundsätzlich immer gegeben."
Quelle: https://www.mietrecht.org/mietkaution/kaution-einbehalten-renovierung/


Da bitte Punkt 2 beachten, ich kopiere Auszüge(!) daraus:
2.1. Warum ist die vertragliche Abwälzung der Schönheitsreparaturverpflichtung auf den Mieter wichtig?

"Dies folgt daraus, dass nach dem Gesetz – genauer nach § 535 Abs. 1 S. 2 BGB – grundsätzlich der Vermieter verpflichtet ist, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Abnutzungen, die lediglich durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache eingetreten sind, hat der Mieter nicht zu vertreten. Dies ist in § 538 BGB als sogenannte Gebrauchserhaltungspflicht des Vermieters gesetzlich geregelt."
"Dass heißt, dass Sie als Vermieter zunächst die Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen beziehungsweise Renovierung wirksam auf den Mieter übertragen müssen – in der Regel erfolgt dies durch eine Klausel im Mietvertrag. Ohne eine solche Abwälzung der Verpflichtung auf den Mieter bleiben Sie als Vermieter grundsätzlich auf den Kosten sitzen."

Quelle: ebd.

Hab ein bisschen mehr hier reinkopiert, ist ja für Mieter und Vermieter interessant.
Ergänzung ()

Manegarm schrieb:
Dann bleibt mir nichts anderes übrig zu fragen ob sie die Kosten teils übernehmen, Farbe und Tapeten.

Das echt Blöde ist ja, dass du den Mietvertrag anscheinend nicht vorliegen hast. Und auch dem Vermieter nicht so ganz traust? Es gibt soviele Fälle, da sind die Mieter jahrelang Kompromisse eingegangen oder andere, da wohnten die Mieter nur kurz in der Wohnung, mussten aber soviel Geld beim Auszug bezahlen, weil der Vermieter dann eingefordert hat, was rechtlich nur ging, und das kann u. U. echt viel sein. - Türen innen und außen streichen, Heizkörper lackieren usw.

Wenn die Wohnung aber toll ist und der Mietpreis als solcher paßt und du dir jetzt nicht ewig Zeit lassen willst mit der Suche, dann nach und nach renovieren vielleicht? Oder tatsächlich das vermeintliche Risiko eingehen und den Vermieter fragen, ob er sich an den Kosten beteiligt. Aber echt, man darf nicht schissig sein, wenn es um den Vertrag als solches geht, da muss man tatsächlich das auch vermeintliche Risiko eingehen und mit dem Vermieter reden und sich einigen, sonst kann das bei Auszug so teuer werden.

Viel Glück weiterhin!
 
Zuletzt bearbeitet:
@cartridge_case

Natürlich gibt es das noch - nämlich bei wirksam vereinbarten Klauseln.

Diese dürfte mittlerweile viele der neuen Mietverträge beinhalten.

Edit: Außer bei unrenoviert übernommenen Wohnungen. Diese dürfen auch in jedem Fall unrenoviert zurückgegeben werden.
 
Ich seh da nicht wo das Problem ist?

Wenn das das Angebot des Vermieters ist, kann der Mieter des halt akzeptieren oder Ablehnen. Ist natürlich sehr schön ein Mietverhältnis mit beef zu beginnen.
 
Gibt es nicht mehr!
???
Oh doch!
Schalter / Steckdosen überstrichen.
Mit Farbe das Laminat versaut.
Fußleisten mit Deckenfarbe gestrichen.
u.s.w.
Nur ne kleine Auswahl:
 

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