Wichtige Frage

Blabba

Cadet 1st Year
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Aug. 2008
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Hallo,

bin ich eigentlich verpflichtet den Computer, den ich mir bei Hardwareversand selbst zusammen gestellt habe, anzunehmen?

In den AGB´s steht ja, dass man die Ware innerhalb von 2 Wochen ohne Grundangabe zurücksenden kann.

Also muss ich sie überhaupt annehmen?
 
Wenn du meinst, ob du einfach dem Postbooten die Tür nicht aufmachen kannst: Das geht NICHT! Wenn du ihn nicht willst, musst du ihn annehmen, zurückschicken und vom Rückgaberecht gebrauch machen. Sollte er noch nicht auf dem Weg sein, kannst du natürlich einfach stornieren
 
Müssen nicht soweit ich weiss bin selber langjähriger Kunde Bei Hardwareversand. Mir ist es schon passiert das ich ein Mainboard nicht zahlen konnt bzw. nicht in der woche in der es bei der post gelagert wird. Hat aber keine folgen nach sich gezogen. Denk mal das es bei einem Rechner nicht anders ist... Allerdings würd ich da auch sagen lieber Vorsicht als Nachsicht.
 
Das nicht Annnehmen gilt nicht als Widerruf!
 
Jepp, so ist es. Rechtlich gesehen ist das kein Widerruf. Und ich würde mich nicht drauf verlassen, dass dann keine Nachforderung kommt. Immerhin ist es nicht ein Mainboard, sondern mehrere Komponenten, die nun alle nicht mehr OVP sind, und zudem stecken die Arbeitsstunden für den Zusammenbau drinn
 
Lizzy2000 schrieb:
Jepp, so ist es. Rechtlich gesehen ist das kein Widerruf. Und ich würde mich nicht drauf verlassen, dass dann keine Nachforderung kommt. Immerhin ist es nicht ein Mainboard, sondern mehrere Komponenten, die nun alle nicht mehr OVP sind, und zudem stecken die Arbeitsstunden für den Zusammenbau drinn

Oh man.. das Ding ist halt, dass ich schon von mehreren gehört habe, dass wenn sie die Ware innerhalb von 2 Wochen zurückgeschickt haben, sie ihr Geld 1 Monat und länger nicht wieder bekommen haben .. und das will ich eigentlich vermeiden.
Kann ich denen dann nicht eine E-Mail schreiben, dass ich das nicht annehme oder so? =/
 
Probiers mit der Mail
 
Du vergisst das es sich um ein System handelt, welches extra für Deine Bedürfnisse zusammengebaut wurde, bei den meisten Händlern wird eine Rücknahme verweigert, was auch rechtens ist. Wenn Du es nicht annimmst, zahlen musst Du dann trotzdem, weil Du den Kauf ja nicht widerrufen hast, also von Deinem Rücktrittsrecht Gebrauch machst. Da Du den Rechner ja bereits gezahlt hast per Vorkasse, ist es ja bereits Dein Rechner, also was bringt es Dir wenn Du das Teil nicht annimmst?
 
Nein, ich habe den Rechner nicht per Vorkasse bezahlt. Naja in den AGB´s steht, dass ich die Ware ohne den Grund zu nennen, innerhalb von 2 Wochen zurückgeben kann.
Für mich wäre es auch kein Problem den Computer anzunehmen und dann wieder zurückzusenden, ABER ich habe eben schon mehrmals gehört, dass das Geld nicht mehr wieder gesehen wurde oder man ziemlich lange (1 Monat ++) darauf warten musste und darauf habe ich keine Lust.
Naja es stimmt schon, dass er extra für mich zusammengebaut wurde, aber die Teile sind ja durchaus noch neu und könnten theoretisch in andere Pc´s eingebaut werden..
 
Naja es stimmt schon, dass er extra für mich zusammengebaut wurde, aber die Teile sind ja durchaus noch neu und könnten theoretisch in andere Pc´s eingebaut werden..
Und den Umbau zahlst dann Du, genauso wie den extra für Dich gemachten Zusammenbau des bestellten PCs? Und neu sind die Teile nicht mehr, wenn sie das Lager beim Händler verlassen haben. Du kannst natürlich die Annahme verweigern, ob sie Dir dann allerdings die Kosten nicht in Rechnung stellen, bleibt dem Verkäufer und seiner Kulanz überlassen. Bei mir würdest Du es zahlen müssen, wenn Du es nicht vorher mit einem Rücktritt vom Kaufvertrag abgesprochen hättest.
 
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