Widerruf an falsche Adresse

Der Punkt ist aber, dass wenn sie die Email nicht lesen (Spamverdacht), der Wiederruf nicht gesehen wird und dann wird das Geld von deinem Konto abgebucht. Zum Glück kann man das Geld dann immer wieder zurück holen. lieber zahle ich einmal etwas mehr und habe dann meine Ruhe, als dass ich mich Monate mit denen rumärgern muss.

Gruß Andy
 
gut, abbuchen dürfen sie ja eh nur mit Einzugsermächtigung.

Wie gesagt du musst halt selber wissen was für dich der ,,richtige'' Weg ist, natürlich geht es auch immer noch einen Schritt sicherer, die Frage ist halt ob das notwendig ist.
Wenn du den Ausdruck dieser gesendeten Email auf deinem Schreibtisch liegen hast (Mit Versanddatum, Empfängeradresse etc.), dann sollte die Sache damit für dich auch abgehakt sein, ob diese Email dann nun im Spamordner dieses Verlags landet ist ja nicht dein Bier.
Das Ganze nimmt teilweise eine Eigendynamik an in der man selbst als Täter bzw. als die Person hingestellt wird, die großartig Rechenschaft ablegen muss und in der Beweispflicht ist.
Dabei ist es genau umgekehrt, theoretisch müsstest du noch nichteinmal einen Widerruf starten, da der der Vertrag sowieso nichtig ist. Das fängt schon alleine damit an, dass die Widerrufsbelehrung seitens dieses ,,Streetworkers'' schlichtweg falsch war, oder nur so vage formuliert war, dass sie ebenfalls nicht §355 BGB entspricht :)

Aber Andy andererseits hast du natürlich recht, bei der Erfahung die du gemacht hast würden mit Sicherheit nicht wenige genauso handeln und diesen Verein mit Post zuschmeißen :)

Gruß
 
andy4 schrieb:
Ich empfehle dir dringend den Wiederruf schriftlich zu verfassen und an die beiden Adressen zu versenden, die ich oben angegeben habe.
Ja, ich habe inzwischen noch ein Einschrieben an die Münchener Adresse gechickt, da das auch die Adresse war, welche auf dem "Vertrag" angeben war.
andy4 schrieb:
Anbei solltest du noch eine Kopie von dem Durchschlag mitschicken.
Habe ich mir auch gedacht, bevor sie behaupten sie wüssten nicht, dass überhaupt ein Vertrag existiere.
andy4 schrieb:
Das Wiederrufsrecht gilt nicht 2 Monate sondern 2 Wochen
Hab zumindest ich auch nicht behauptet ;), 14 Tage ist mir klar und so stehts auch auf dem "Vetrag". Da ich 2 Tage nach dem Vertrag widerrufen habe, theoretisch also kein Problem.

estre schrieb:
Wie gesagt, musst du wissen, ob dir der Laden das Porto für 2 Briefe wert ist, bei Einschreiben mit Rückschein ist das auch garnicht mal so billig, zumal du ja schon per mail den richtigen Weg beschreitest
Naja, ich denke der eine reicht und ist wie gesagt ja auch bei denen angeben auf dem Durchschlag. Und das Geld ist es mir schon wert. Ich hab mit Rückschein jetzt zwar um die 4€ bezahlt für den Brief, dafür hab ich jetzt alles was ich brauche um beweisen zu können, dass ich rechtzeitig widerrufen habe auf jegliche legitime Art (außer Fax^^). Und immer noch besser als die 150€ im Jahr.

Inzwischen wurde meine Mail sogar gelesen und an aboservice@vsr.cc weitergeleitet. Eine Antwort kam allerdings noch nicht. Ich werde jedenfalls die nächsten Monate mal meine Kontoabbuchungen überprüfen, ob auch wirklich nichts abgebucht wurde, bzw ich das sonst schnell rückgängig machen kann.

Ich hoffe, die Idioten melden sich bald mal, dass das gegessen ist.
 
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