gut, abbuchen dürfen sie ja eh nur mit Einzugsermächtigung.
Wie gesagt du musst halt selber wissen was für dich der ,,richtige'' Weg ist, natürlich geht es auch immer noch einen Schritt sicherer, die Frage ist halt ob das notwendig ist.
Wenn du den Ausdruck dieser gesendeten Email auf deinem Schreibtisch liegen hast (Mit Versanddatum, Empfängeradresse etc.), dann sollte die Sache damit für dich auch abgehakt sein, ob diese Email dann nun im Spamordner dieses Verlags landet ist ja nicht dein Bier.
Das Ganze nimmt teilweise eine Eigendynamik an in der man selbst als Täter bzw. als die Person hingestellt wird, die großartig Rechenschaft ablegen muss und in der Beweispflicht ist.
Dabei ist es genau umgekehrt, theoretisch müsstest du noch nichteinmal einen Widerruf starten, da der der Vertrag sowieso nichtig ist. Das fängt schon alleine damit an, dass die Widerrufsbelehrung seitens dieses ,,Streetworkers'' schlichtweg falsch war, oder nur so vage formuliert war, dass sie ebenfalls nicht §355 BGB entspricht
Aber Andy andererseits hast du natürlich recht, bei der Erfahung die du gemacht hast würden mit Sicherheit nicht wenige genauso handeln und diesen Verein mit Post zuschmeißen
Gruß