Hi Leute. Ich bin gerade über folgende Klausel in einem mit zugespielten Arbietsvertrag gestolpert:
§ Arbeitszeit - [...] § 616, Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
Im BGB steht folgendes dazu
Ich vestehe es so, bevor ich meinem Kumpel was falsches weitergebe:
Ist er ohne eigenes verschulden nicht ins Büro oder zur Baustelle gekommen, muss er trotzdem SV-Beiträge als entschädigung zahlen? O_o
Da dies jedoch im AV ausgeschlossen wird, ist dies hinfällig - right?
§ Arbeitszeit - [...] § 616, Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
Im BGB steht folgendes dazu
§ 616
Vorübergehende Verhinderung
Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.
Ich vestehe es so, bevor ich meinem Kumpel was falsches weitergebe:
Ist er ohne eigenes verschulden nicht ins Büro oder zur Baustelle gekommen, muss er trotzdem SV-Beiträge als entschädigung zahlen? O_o
Da dies jedoch im AV ausgeschlossen wird, ist dies hinfällig - right?
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