Wie lange auf Vertragserfüllung warten?

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Hallo zusammen,

folgende Situation hat sich ergeben:

Meine Frau und ich haben uns eine Treppe (Innenbereich, Flur EG -> OG) anfertigen und einbauen lassen, inkl. Seitenverkleidung, da direkt darunter eine weitere Treppe in den Keller führt.

Das Angebot kam Mitte Mai 2011 vom Schreiner, die Zusage von uns erfolgte Anfang Juni 2011 für die Ausführung im August 2011. Eine genaue Terminabsprache sollte noch erfolgen. Das war das erste Problem... Nach Mehrmaligem Nachfragen unsererseits und einem Beinahe-Rücktritt, weils uns einfach zu blöd war, allem hinterherrennen zu müssen, erfolgte die Terminierung (2 Tage Voralufzeit... zum Glück hatte ich Urlaub und war zum Einbautermin zuhause).

Die Handwerker kamen dann auch am vereinbarten Tag und haben auch gute Arbeit geleistet. Die Treppe steht bombig und sieht super aus. Die Seitenverkleidung der Treppe wurde wohl aus Zeitgründen nicht an dem Termin mit eingebaut, es hieß: "Das machen wir nächste Woche, wir melden uns vorher bzgl. Termin."

(Die alte Treppe wurde ausgebaut und entsorgt mit dem Nachsatz "Das machen wir, aber wir müssen Ihnen das berechnen." - Das Angebot lautete übrigens auf "Einbau der neuen Treppe und Demontage der alten Treppe inkl. Seitenverkleidung und Entsorgung". Das nur am Rande.)

Wenn ich an die letzte "Terminabsprache" denke, wird mir ganz anders... mittlerweile ist die 2. Woche fast verstrichen OHNE dass sich jemand gemeldet hätte - und ich habe ein 2,5m breites Loch im Flur, keine Garderobe und nachts schön Zugluft im Flur sowohl im EG als auch im ersten Stock, weil ja die Verkleidung zum Keller komplett fehlt ;)

Natürlich haben wir telefonisch nachgefragt, was denn los sei. Da hieß es dann nur, dass momentan viel zu tun sei und sie "sich bald melden". Langsam komm ich mir verar***t vor.

Welche Möglichkeiten haben wir nun, Druck auszuüben? Preisminderung (Rechnung wurde zum Glück noch nicht gestellt) wegen Nutzungsausfall etc.? Rücktritt? Nachbesserung durch anderen Handwerker und Weiterberechnung an den aktuellen Handwerksbetrieb? Welche Fristen sind angemessen?

Ich jedenfalls habe die Schnute gestrichen voll und einfach keine Lust mehr auf diesen unzuverlässigen Kram. Wenn man schon 5-6k€ für sowas zahlt, dann sollte man doch wenigstens _etwas_ Zuverlässigkeit erwarten können, oder?
 
Kannst du dort persönlich vorbeifahren und mit dem Meister reden? Wenn ja, mach es erst mal so, lass dir einen ganz genauen Termin geben und dich nicht vorher abspeisen. Er muss dir ja einen geben können auch wenn der erst in 3 Wochen ist.

Das Problem mit den Schreinern gerade in den Ferien (und die Zeit hast du erwischt). Dort bauen zum Bespiel viele Schule um + Urlaub steht an, da werden in den 6 Wochen viele Kräfte gebraucht und der "kleine Kunde" muss sich etwas hinten anstellen, ob es fair ist... ganz und gar nicht muss ich dazu sagen.
 
Schau mal hier bei der Handwerkskammer Trier nach - wie ich finde, allgemeinverständlich sowie kurz & knapp erklärt; insbesondere die Folgen bei etwaiger Stornierung.

Übliche Fristen wären - wie dort auch erwähnt ist - vom Einzelfall (wie so oft) abhängig; üblicherweise 2-3 Wochen.

MfG.
 
@JustGee
Ja, ich kann mit dem Meister persönlich reden. Allerdings liefen alle Absprachen bisher auch mit ihm...und die schwammigen Aussagen stammen ebenfalls aus seinem Mund.

Die Ferienzeit ist schon ein Faktor, richtig. Deswegen habe ich auch fast zwei Wochen gewartet (und 10 Wochen davor von Auftragserteilung bis Einbau) ohne was zu sagen. Ich will niemanden unnötig stressen, aber irgendwann ists mal gut.

@maeusekuchen
Danke für die Info. Zusammengefasst heißt das also, dass man im schlimmsten Fall wochenlang "betteln" muss, bevor die Arbeiten ausgeführt werden. Der Handwerksbetrieb muss ja nur nachweisen, dass er nichts für die Verzögerung kann, z.B. durch plötzlich aufgetretene Schwierigkeiten bei parallel laufenden Projekten. Aber muss ER dann nicht informieren? Von sich aus? Ohne dass der Kunde jeden Tag (übertrieben gesagt) nachfragen muss, wann denn nun endlich die Arbeiten abgeschlossen werden?
 
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- hinfahren und mit dem Meister / GF sprechen
- schriftlich eine Frist zur Erfüllung setzen - aber wie oben schon erwähnt wirst du die nicht auf 2 - 3 Tage sondern eher auf 2 Wochen setzen müssen - in der Fristsetzung Konsequenzen wie Rechnungskürzung schon androhen
- natürlich ist das für dich unangenehm mit dem Loch und der Zugluft, aber die beinträchtigung ist ja nicht so groß, das gleich ein Notfall entsteht, wie z.B. im Winter oder wenn du ein Loch im Dach hättest und es dauerregnet, daher wirst du keinen Ersatzhandwerker beauftragen können.
- wg. der Entsorgung kannst du natürlcih die Rechnung kürzen wenn lt. Angebot die Entsorgung inkl. war und dann doch auf der Rechnung nochmal berechnet wird.
 
Rechnungskürzung... in welcher Höhe?
Ich werde dann nämlich die schriftliche Fristsetzung mit dieser Konsequenz vornehmen und 2 Wochen als Limit angeben.
 
seitenwand von einem anderen anbaun lassen und den preis von der rechnung (falls die noch kommt) einfach abziehn genauso würd ichs mit der entsorgung machen falls die auch in der rechnung auftaucht
 
Hast du denn schon irgendwelche Zahlungen geleistet?

Wenn man eine Kürzung der Bezahlung nach nicht eingehaltener Frist ankündigt, wachsen den meisten Flügel. ;)

Mängelrüge

Über kleinere optische Fehlern kann man eventuell hinwegsehen. Mängel, die weitere Schäden zur Folge haben, müssen behoben werden. Unterlassen Sie die Mängelrüge, akzeptieren Sie den Mangel und verlieren den Anspruch auf Gewährleistung, außer bei Mängeln, die bei der Abnahme nicht erkennbar waren.

Die Mängelrüge muss enthalten:

eine eindeutige Beschreibung des gerügten Mangels und eventuell des Folgeschadens
die Aufforderung zur Beseitigung des Mangels
angemessene Frist für die Beseitigung des Mangels

Zeigen sich offensichtliche Mängel, fordern Sie den Handwerker schriftlich (Einschreiben/Rückschein) zur Beseitigung des Mangels auf und setzen Sie ihm eine Frist/ Termin zur Nachbesserung.
Ist der Mangel mit der Nachbesserung nicht behoben oder hat der Handwerker die Frist ohne Nachbesserung verstreichen lassen, räumen Sie eine Nachfrist ein. Verstreicht diese, können Sie Schadenersatz verlangen, den Rechnungsbetrag mindern oder den Schaden von einem anderen Unternehmen beheben lassen. Sie können darüber hinaus z.B. den Nutzungsausfall oder entgangene Mietkosten in Rechnung stellen.
Leider ist das oftmals mit einem Rechtsstreit verbunden. Nutzen Sie die Möglichkeit der außergerichtlichen Einigung bei einem Schlichtungausschuss, z.B. Handwerkskammer, Architektenkammer, Industrie- und Handelskammer.


Generell würde ich mich da allerdings von jemanden Fachkundigen beraten lassen in welcher Höhe der Rechnungsbetrag zu kürzen ist...
 
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@Ohadle naja wenn ich das richtig versteh könnte man in das 2,5 m loch in den keller stüzen was nicht zulässig is da es ein sicherheitsmangel is
stell dir vor er bekommt von seinem seinen neffen oder kA wen besuch mit einen kleineren kind und stürz da runter ??

also könnte man einen anderen handwerker damit beauftragen einfach so... (kA wie die rechtslage auschaut)
 
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Das dachte ich mir auch @Insanic ;)
Zahlungen wurden noch nicht geleistet und alle Kontakte bisher gingen von uns aus. Der Handwerksbetrieb hat sich nicht ein einziges Mal von sich aus gemeldet...

Für eine Rechnungskürzung bzw. eine Ankündigung derselben bräuchte ich Richtwerte. Die Seitenverkleidung macht ungefähr 20% vom Gesamtangebotsbetrag aus.

Achja: Es zieht seit 2 Tagen ganz eklig... Nachts ists ganz toll, wenn man 5°C hat ;)

@Xetoxyc
Korrekt. Wir haben zwar einen Schuhschrank vor das Treppenloch gestellt, aber der ist nunmal keine 2,5m lang. Aber man stürzt auch erst auf Betonstufen und dann erst in den Keller... :D
 
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Ja, deswegen gehst du in sein Büro und möchtest ihn um einen Termin bitte. Dort hat er alles vor sich und kann dir einen nennen und vorher gehst du nicht dort weg. Am Telefon kann man sich schneller rausreden als wenn jemand vor dir steht.

Wegen der Rechnung hast du dir ja bestimmt einen Kostenvoranschlag machen lassen, sollte die Preise davon viel Abstand gewinnen, würde ich deutlich sagen, dass es so nicht geht. Zum Beispiel sollte er wissen, wie viel Abfalls bei deiner Demontage der Treppe ca. auf dich zukommt und die Preise für den m³ sind nicht von heute auf morgen um den Faktor 50 gestiegen. ;-)

Je nach Material kann es allerdings durch äußere Einflüsse schnell mal zu Schwankungen kommen.
 
Hi,
frag doch mal bei der Verbraucherzentrale nach, die sollten Dir
ggf. sagen können was du kürzen kannst bei der Rechnung.
Oder ob Du andere Schritte einleiten kannst/darfst.
 
@Heretic Novalis
naja ich glaub auf was man sich hier den kopf aufschlägt ist vorerst mal irrelevant ^^
fakt is das man sich den kopf aufhaun kann ^^ weil hier nicht korrekt gearbeitet wurde
berufsgenossenschaft lässt grüßen ^^
 
Unglaublich: Übermorgen will der Treppenbauer nun die fehlende Verkleidung, den Treppenanschluss unten, die fehlende Randabdeckung und den oberen Geländerpfosten nachliefern und montieren.

Was so eine kleine Fristsetzung doch bewirkt... schade nur, dass man immer erst "drohen" muss, bevor man das geliefert bekommt, was vereinbart wurde. Und da heisst es doch immer, dem deutschen Handwerk ginge es so schlecht. Wenn alle so arbeiten, kann ich das durchaus verstehen :/

Naja, es ist noch nicht Freitag. Ich warte mal ab, ob er überhaupt kommt und ob alles erledigt wird.
 
Zwar wurde bereits alles gesagt, dennoch ein Tipp an der Stelle von mir.

- Bezahl erst wenn du glaubst alles ist Fertig, nicht vorher.
- Schau dir die Rechnung an, sollte dir was unklar sein, bemängel das bevor du bezahlst.

(Die alte Treppe wurde ausgebaut und entsorgt mit dem Nachsatz "Das machen wir, aber wir müssen Ihnen das berechnen." - Das Angebot lautete übrigens auf "Einbau der neuen Treppe und Demontage der alten Treppe inkl. Seitenverkleidung und Entsorgung". Das nur am Rande.)

Wenn du das schriftlich hast, lass dir nichts einreden. Es werden nicht umsonst vorher Angebote eingeholt.

Solange du nicht bezahlst und der Handwerker mehr will als Vereinbart, muss er klagen. Andernfalls musst du klagen (wenn zu unrecht zu viel gezahlt) und in Vorkasse gehen.
Auch könnte dann das ein oder andere Gericht entscheiden das die zweite Rechnung vom Handwerker in Ordnung sei, da du diese ja bezahlt hast und damit auch zum scheitern veruteilt sein.
 
Ja, ich weiss. Danke :)

Ich dachte, ich könnte im Vorfeld schon was regeln... wäre schön gewesen :)
Ich warte wie gesagt mal Freitag ab. Bin echt gespannt, ob und was die alles erledigen
 
Hey,

ich würde erstmal gar nicht zahlen.
Es handelt sich hierbei um einen Werkvertrag nach § 631 BGB.
Anders als bei einem Dienstvertrag ist hierbei der Erfolg zur Erfüllung des Vertrages notwendig.
Desweiteren musst du als Besteller nach § 640 BGB das Werk abnehmen, ich hoffe du hast das noch nicht getan.
Dir stehen in diesem Falle die Rechte nach § 634 BGB zu, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ich würde dir empfehlen, diese § in Ruhe zu lesen, weil du da schon vieles ableiten kannst, was dir hilft.
Solltest du weitere Fragen haben, melde dich einfach, aber du musst bedenken, dass du im Netz im Regelfall keinerlei rechtliche Beratung erhalten wirst, weil dieses sehr oft ein Verstoß gegen das RBerG zur Folge hat.
 
Ja, ist bekannt :) Die Rechnung wurde noch nicht bezahlt - und auch noch nicht gestellt. Aber in dem Zusammenhang wäre die Frage nach dem Skontoabzug bei Mängeln oder nicht fertiggestellten Arbeiten interessant. Der Handwerksbetrieb gewährt 2% Skonto bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen. Die würden allerdings locker vergehen, wenn es zu Unstimmigkeiten kommen würde.

Wie siehts also damit aus?
 
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