Wie sieht es aus mit der Nachbesserung?

S

Schinkenstulle

Gast
Hallöchen,

mein PC von Hardwareversand war schon 2 mal defekt und befindet sich gerade auf dem Weg zu ihnen zurück, damit der Fehler behoben wird.

Angenommen er würde noch ein drittes Mal kaputt gehen, hätte ich dann das Recht ihn zurückzusenden und das Geld wiederzubekommen oder eine Gutschrift?

Gruß
 
Nein, das stimmt so nicht.

§ 440 BGB besagt:

§440 BGB schrieb:
Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
 
Um das Ganze dann noch um die Folgen des 440 zu ergänzen: Ist die Nachbesserung zwei mal gescheitert (so die nicht feststellen, dass du einen heilen PC eingeschickt hast, ist grundsätzlich davon auszugehen), kannst du fristlos vom Vertrag zurücktreten und dein geld zurück verlangen. Mit einer Gutschrift musst du dich nicht abfinden, auch wenn manche Händler einem das gerne einreden wollen.
 
Wichtig ist, dass es der gleiche Mangel ist, insoweit ist Benzer's Aussage jedenfalls korrekt. Wenn also beim ersten Einsenden der Ton nicht ging und beim zweiten kein Bild kam, dann greift 440 (noch) nicht.
 
Echt? Nur 2 mal mit dem gleichen Fehler... hab früher immer gelernt 3 mal - habs den Kunden dann auch so beigebracht :D Die armen...

Gibt es eigentlich eine zeitliche Beschränkung / Zeitraum wann die Vorfälle / Fehler eingetreten sein müssen?

(Hintergrund: Meine Grafikkarte hab ich schonmal aufgrund von Artefakten mit nem neuen Bios bespielt [auf Anweisung des Herstellers und Alternative zum einschicken], jetzt habe ich immer noch / schon wieder diese Artefakte aufgrund von Überhitzung.)
 
Zuletzt bearbeitet:
3 mal der gleiche Mangel = 2 erfolglose Nachbesserungsversuche...

Wenn alles innerhalb der ersten 6 Monate passiert, dann ist das eher unproblematisch wg. der Beweislastumkehr. Ab dann muss grds. der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe bestand.
 
Heißt das nun, dass es beim nächsten Mal egal ist, was kaputt geht oder nicht und ich so oder so mein Geld wiederbekommen kann oder heißt es das nicht?^^

Beim ersten Mal war der RAM kaputt, beim zweiten Mal die liebe Grafikkarte.
 
Dann ist beim ersten Mal die Nachbesserung nicht fehlgeschlagen, da der Ram ja noch arbeitet. Wenn es jetzt wieder die Grafikkarte wäre und der PC danach immer noch nicht ginge, kämen wir in den Bereich des § 440 BGB, wobei ich nicht einschätzen kann, ob der dritte Defekt auch der selbe sein muss, oder ob die Nachbesserung auch im Verursachen eines anderen Fehlers scheitern kann - Spraadhans weiß da sicher mehr.
 
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