Wie wichtig ist die Seriennummer der Grafikkarte am Karton?

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1Scavanger1 schrieb:
Also ich habe das so schon mehrfach gehandhabt
Traurig!

1Scavanger1 schrieb:
Habe nun beide Händler davon in Kenntnis gesetzt und schaue was passiert.
Immerhin. Das muss man dir wenigstens anrechnen.

1Scavanger1 schrieb:
Fakt ist, ich werde auch weiterhin so verfahren!
Und das macht es wieder kaputt. Keine Einsicht, kein Blick über den Tellerrand.
Ich möchte viel mehr sagen, aber im Sinne der Hausregeln hier sage ich deswegen nur "die Gedanken sind frei"
 
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Gorasuhl schrieb:
Was er darf, wie ich bereits genannt habe, ist den Preis der Ware zu mindern.
Und das hoffentlich so heftig, dass solchen Brüdern wie dem TE so ein Gebaren ein für alle mal vergeht.
Solche Egomanen verteuern die Waren im Onlinehandel dann für alle anderen noch zusätzlich mit.
 
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Wiederruf ist nur möglich wenn das Produkt so wie man es bekommen hat mit allem Zubehör und Ovp zurücksendet.

Ansonsten kann der Verkäufer den Widerruf ablehnen oder etwas vom Kaufbetrag abziehen, da er die Karte als Bulk Artikel reduziert nur noch verkaufen kann.
 
1Scavanger1 schrieb:
Was mach ich denn jetzt, wenn Händler A den Karton nicht mehr hat? bzw die Karte direkt weiterverkauft hat... und wie ich diese Frage hier stelle, komm ich mir fast schon ein wenig blöd vor...
So blöd ist die Frage jetzt auch nicht, Fehler passieren halt.

So wie es hier schon mehrfach geschrieben wurde: Der Karton ist als bloße Verpackung nicht notwendig um wirksam sein Widerrufsrecht auszuüben. Und das ist schlichtweg eine Tatsache, die bereits von Gerichten bestätigt wurde.

Jedoch muss der Händler nicht grundsätzlich auf Kosten sitzen bleiben die durch eine fehlende Verpackung verursacht werden. Er kann Wertersatz geltend machen.
Inwiefern das hier jedoch zutrifft, wenn die Originalverpackung ja vorhanden ist und nur die Seriennummer falsch ist, kann ich nicht beurteilen. Ich würde aber behaupten der Händler könnte ein Etikett mit der richtigen Seriennummer drüberkleben quasi ohne Kosten und müsste daher den vollen Betrag erstatten.

coasterblog schrieb:
Die Seriennummer befindet sich auch auf dem Produkt und wird abgeglichen.
Du reklamierst Ware die dir dieser Händler nicht verkauft hat.
Stormfirebird schrieb:
Ist halt schlicht nicht die Karte die dir Verkauft wurde.
Das habt ihr falsch verstanden. Er hat die korrekten Grafikkarten an die entsprechenden Händler geschickt, nur die Kartons waren vertauscht und daher falsch.

Xes schrieb:
Wenn man das online Widerrufsrecht schon so dreist ausnutzt, sollte man zumindest so ordentlich sein, den Händlern alles Gelieferte im richtigen und vollständigen Zustand zurück zu senden.
Es war ja ein Fehler. Die Gründe für die Rücksendung kennst du ja auch nicht; vielleicht hatten beide Karten starkes Spulenfiepen?

Ltcrusher schrieb:
Der Karton ist...auch wenn es sich jetzt absolut bekloppt anhört...in gewisser Weise ein Bestandteil des Zubehörs. Genauso wie ein Handbuch oder ein Anschlusskabel.
Das stimmt einfach nicht. Die Verpackung ist auch rechtlich nur eine Verpackung und nicht Teil des Produktes.

Weedlord schrieb:
Ansonsten kann der Verkäufer den Widerruf ablehnen
Falsch! Ein Händler kann einen fristgerechten Widerruf unter keinen Umständen ablehnen. Selbst völlig zerstörte Ware kann man widerrufen – der Händler darf dann ggf. den vollen Kaufpreis als Wertminderung geltend machen.
Genau solch ein Fall wurde tatsächlich auch schon vor einem Gericht verhandelt, mit genanntem Ausgang.
 
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Arcturus128 schrieb:
Das habt ihr falsch verstanden. Er hat die korrekten Grafikkarten an die entsprechenden Händler geschickt, nur die Kartons waren vertauscht und daher falsch.
Was nicht das ist was verkauft wurde. Wir haben das schon verstanden.
 
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So ist es, in diesem Fall kann man den Widerruf nicht ablehnen, lediglich eine Wertminderung berechnen, aufgrund der falschen Verpackung.
 
Der Käufer, der nun Karte A bekommt mit Karton B wird seine helle Freude haben, wenn auf der Rechnung Seriennummer B steht und er nen Garantiefall hat.. :freak:

1Scavanger1 schrieb:
wollte ich Zeit sparen und verstaute die Karte von Händler A, in den Karton von Händler B.
Ergibt für mich irgendwie noch immer keinen Sinn warum es Zeit sparen soll, weil man ja erstmal Karte B dafür auspacken müsste.
 
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Matthias80 schrieb:
Der Händler hat einfach mal das Recht, die Ware exakt so wiederzubekommen, wie es sie dir geschickt hat.
Stell dir das mal anders herum vor. Du bekommst deine neue Karte in einem verranztem etwas... Würde dich das null interessieren?
Grundsätzlich wird beim Auspacken von Ware ja häufig die Verpackung beschädigt, sodass diese nicht mehr für einen Wiederverkauf geeignet wäre. Allen voran Blisterverpackungen.
Da kann dann der Kunde aber auch nichts für. Man kann Verpackungen ja auch so entwerfen, dass der nächste Kunde bei sauberer Ware noch nicht einmal merken würde, dass die Sache schon einmal jemand ausgepackt und begutachtet hat. Oft genug ist das ja auch so. Oft aber auch ganz anders.

@Cardhu
Der Händler weiß jetzt ja Bescheid. Die pragmatische Lösung für beide Händler wäre es, einen Aufkleber mit korrekter SN drüberzukleben.
 
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Arcturus128 schrieb:
Falsch! Ein Händler kann einen fristgerechten Widerruf unter keinen Umständen ablehnen. Selbst völlig zerstörte Ware kann man widerrufen – der Händler darf dann ggf. den vollen Kaufpreis als Wertminderung geltend machen.
Genau solch ein Fall wurde tatsächlich auch schon vor einem Gericht verhandelt, mit genanntem Ausgang.
Interessant und gut zu wissen, danke. Hatte mich schon gewundert warum ein Händler damals keinen Stress bei mir gemacht hatte. Hatte ein laptop für knapp 300 mit win 10s gekauft und den s Modus deaktiviert. Konnte trotzdem Widerrufen (War unzufrieden mit dem Gerät, war nur am hängen, hatte also auch nen Grund xD).
 
Die Quittung für so ein Verhalten kommt...
Ist ja allgemein bekannt das Händler Accounts sperren.

Es wird alles getestet... Jeder kann sich informieren. Leider sieht man so ein Müll ja auch in der Fachpresse. Da werden 200 ks auf best clock getestet und dann sagen zu können. Also das muss immer oc gehen! Zwei gleiche Karten... Wer weiß welche Arme s. Die Karten mit welchem defekt bekommt... Weil ich ehrlich gesagt nicht allzuviel Sachverstand beim TE erkennen kann.
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Arcturus128 schrieb:
Blisterverpackungen
Kann man ersetzen! Die Karton mit der passenden Seriennummern nicht! Mal bitte mitdenken. Soviel sollte bei so einem miesen Beispiel allein auffallen!
 
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@Matthias80
Du kennst doch gar nicht den Grund für dieses Verhalten. Vielleicht ist er auch von Spulenfiepen geplagt und dachte es sei leichter direkt zwei Karten zu bestellen?

Matthias80 schrieb:
Kann man ersetzen! Die Karton mit der passenden Seriennummern nicht! Mal bitte mitdenken. Soviel sollte bei so einem miesen Beispiel allein auffallen!
Und man kann einfach einen Aufkleber drüberkleben. Mal bitte mitdenken. Ich selbst hatte auch schon Kartons wo an der Stelle ein Aufkleber drüber war. Manchmal ist die SN ja selbst vom Hersteller schon ein Aufkleber. Solange da am Ende die korrekte SN steht ist doch alles in Butter.
 
Arcturus128 schrieb:
So blöd ist die Frage jetzt auch nicht, Fehler passieren halt.

So wie es hier schon mehrfach geschrieben wurde: Der Karton ist als bloße Verpackung nicht notwendig um wirksam sein Widerrufsrecht auszuüben. Und das ist schlichtweg eine Tatsache, die bereits von Gerichten bestätigt wurde.

Jedoch muss der Händler nicht grundsätzlich auf Kosten sitzen bleiben die durch eine fehlende Verpackung verursacht werden. Er kann Wertersatz geltend machen.
Inwiefern das hier jedoch zutrifft, wenn die Originalverpackung ja vorhanden ist und nur die Seriennummer falsch ist, kann ich nicht beurteilen. Ich würde aber behaupten der Händler könnte ein Etikett mit der richtigen Seriennummer drüberkleben quasi ohne Kosten und müsste daher den vollen Betrag erstatten.



Das habt ihr falsch verstanden. Er hat die korrekten Grafikkarten an die entsprechenden Händler geschickt, nur die Kartons waren vertauscht und daher falsch.


Es war ja ein Fehler. Die Gründe für die Rücksendung kennst du ja auch nicht; vielleicht hatten beide Karten starkes Spulenfiepen?


Das stimmt einfach nicht. Die Verpackung ist auch rechtlich nur eine Verpackung und nicht Teil des Produktes.


Falsch! Ein Händler kann einen fristgerechten Widerruf unter keinen Umständen ablehnen. Selbst völlig zerstörte Ware kann man widerrufen – der Händler darf dann ggf. den vollen Kaufpreis als Wertminderung geltend machen.
Genau solch ein Fall wurde tatsächlich auch schon vor einem Gericht verhandelt, mit genanntem Ausgang.
Vielen lieben Dank für deine Meinung! Hab schon an meinem Verstand gezweifelt^^

Natürlich haben beide Karten ein störendes Defizit gehabt! Leider.... denn eigntl hatte mir das Modell sehr gefallen und ich hatte einfach nur gehofft, das ich bei Händler A, ein Montagsmodell erwischt habe...

Ich kann überhaupt nicht verstehen, wie die Leute hier abgehen... was stimmt denn mit euch nicht?

Wir reden hier von einem Pappkarton!!! Den haben beide Händler im komplett Nagelneuen Zustand von mir zurück bekommen! Nur eben mit einer falschen Nummer dran...eine Nummer, die man übrigens nirgends wahr genommen hat! Ich habe zumindest keine gesehen! Die muss da schon sehr klein versteckt sein... Aber die Tatsache, das es dem einen aufgefallen ist und dem anderen nicht, scheint wohl viele eurer Meinungen komplett zu zerstören! Wäre dem nämlich so, wie ihr es hier verurteilt, wäre es wohl auch dem anderen aufgefallen... von diesem habe ich übrigens mein Geld schon komplett zurück!

Und tut mal nicht so, als würdet ihr nie was zurückgeben... oder kauft alles, was man in Videos vorgstellt bekommt! Was ein Blödsinn, von meiner Karte gab es leider wenige, bis gar keine Previews! Aber ist auch egal, es gibt ein Widerrufsrecht, welches ich 14 Tage beanspruchen kann und das sogar komplett ohne Grund! Ich für mein Teil habe aber jeden noch so kleinen Punkt begründet und auch beide Karten jeweils bewertet und das ausführlich!
 
Händler sind nicht immer böse. Ich sehe auch kein Fehlverhalten beim Händler, wenn er gerne das wieder zurück bekommen will, was er dem Kunden verkauft hat. Eigentlich ne klare Sache. Und das er das dann einfordert, sein gutes Recht.

Sicherlich würde er die GPU wieder einem anderen Kunden verkaufen. Kann es in dieser Form aber nicht. Der Aufkleber kommt vom Hersteller. Der Händler hat da nichts mit zu tun und hat solche "Ersatzaufkleber" auch nicht in der Schublade.
 
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1Scavanger1 schrieb:
Boah kommt mal wieder runter Leute... fühlt man sich direkt schuldig, weil man allen ernstes ein über 2000€ Produkt mehrfach bestellt, weil man nicht die Katze im Sack kaufen will! Echt jetzt?
JA echt jetzt. Wenn du so Bauchschmerzen hast solltest du dir evtl. überlegen überhaupt 2000 Euro für so ein Produkt auszugeben.
 
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1Scavanger1 schrieb:
Und tut mal nicht so, als würdet ihr nie was zurückgeben...
Du tust es aber schon bewusst im Voraus und bestellst gleich doppelt
und zudem prahlst du hier im Forum auch noch damit, dies auch munter weiterhin zu tun.
 
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Die Art und Weise ist schon eher ein Missbrauch von geltenden Recht. Aber der TE fühlt sich im Recht ökologisch und ökonomisch beschissen zu handeln. Kleiner Tipp behalt solche assi moves für dich dann jammert auch keiner. Wahnsinn.
 
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BlubbsDE schrieb:
Eigentlich ne klare Sache. Und das er das dann einfordert, sein gutes Recht.
Es ist halt tatsächlich eine klare Sache und durch Gerichtsurteile bestätigt: Der Händler hat eben nicht das gute Recht auf das Vorhandensein einer Verpackung zu pochen.
 
Arcturus128 schrieb:
Du kennst doch gar nicht den Grund für dieses Verhalten. Vielleicht ist er auch von Spulenfiepen geplagt und dachte es sei leichter direkt zwei Karten zu bestellen?
Wird bestimmt Spulenfiepen sein (/s), wenn man das hier liest:
1Scavanger1 schrieb:
Also ich habe das so schon mehrfach gehandhabt

1Scavanger1 schrieb:
Fakt ist, ich werde auch weiterhin so verfahren!
 
Arcturus128 schrieb:
Mal bitte mitdenken
Also die Karten kommen so perfekt verpackt aus der Fabrik vom Hersteller. An den Großhändler. An den Händler.
Klar kann man da was drüber kleben... Aber was am einfachsten wäre. Wenn der originale Karton benutzt wird!
Die Seriennummer wird beim Öffnen auch nicht unlesbar! Versteh nicht wie man solch banale Unfähigkeit verteidigen kann?! Wenn man so ein Quatsch schon macht...
 
Nickel schrieb:
Du tust es aber schon bewusst im Voraus und bestellst gleich doppelt
und zudem prahlst du hier im Forum auch noch damit, dies auch munter weiterhin zu tun.
Selbstverständlich! Wir leben nun mal mit einem Online-Handel! Und genau deswegen gibt es auch das Umtauschrecht und das komplett ohne Grund!

Aber mal abgesehen davon, habe ich hier die Karten NICHT beide GLEICHZEITIG bestellt...bitte richtig lesen und nicht irgendwas dazu erfinden! Zuerst habe ich sie bei Händler A bestellt, gemerkt was für Defizite sie hat (Montagsmodell?), mir aber eigntl sehr gut gefiel und sie mir binnen von !!!zwei Tagen!!! bei einem anderen Händler erneut bestellt und gehofft, das diese keine Fehler hat!

Was ist daran jetzt nicht Nachvollziehbar?
 
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