Wieder Mal nur Ärger mit dem Postzusteller

picxar

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Hallo,
ich habe am Samstag einen Zettel von DHL vorgefunden, ich solle Bitte an die Packstation so und so und dort kann ich mein Paket abholen, dann musste ich satte 2km hin und zurück laufen mit der Erkenntnis das mein Paket nicht an der Packstation war. Dann habe ich bei DHL angerufen wo denn mein Paket ist, die Dame meinte vielleicht wurde es in der örtlichen Filliale abgegeben, dann bin ich dort hingelaufen wieder fast 2km -.- Nein, tut uns leid wir haben ihr Paket nicht. Vor 2h hat mich die Dame von DHL wieder angerufen, sie sagte mir der Herr...... hätte mein Paket angenommen, dann bin ich zu dem Herr hin und der hat natürlich nichts von einem Paket gewusst(klar). Was soll ich machen?! Hattet ihr schonmal ähnliche Erfahrungen?
Zum Glück war nichts extrem wertvolles in dem Paket aber alleine die Fahrlässigkeit mit der hier vorgegangen wird bringt mich zum Kochen, besonders da ich mehrmals hin und her laufen musste und nichts dabei rausgekommen ist, als hätte ich ja nix Besseres zutun -.-

lg picxar
 
Zuletzt bearbeitet:
Was sagt denn der Sendestatus im Internet?

Da erkennt man ja meistens wo es ist.
 
Den kenn ich nicht, da ich nicht weiß in welche Form das gekaufte verschickt wurde, also Paket etc.
 
Tja ich hatte im Dezember ein Packet bekommen das die Post runterfallen hatte lassen . Also abgegeben und die meinten alles kein problem ich kriege das geld . Bis heute habe ich weder die Ps3 noch das geld gesehen . So ein mist die sagen immer nur ja das dauert halt noch .
 
Hallo,

Eine Abgabe an fremde Personen ist nicht fahrlässig, sondern verboten, du must die Person bevöllmächtigen usw das sie das Paket annehmen darf.


Nicht mal ein Beamter würde annehmen dürfen.

Wende dich an DHL und melde diesen Fall, dann bekommt der Bote mal ein :stock:

Hab Mit DPD auch sehr schlechte Erfahrungen gemacht, das erste Paket war total fetzig, und vor meine Augen stellt der Typ das Paket unvorsichtig ab. Es war ein Glastisch um 500€ natürlich war er kaputt. Natürlich war das Paket beschriftet mit vorsichtig Glas und Handle Careful)

Sein Gesicht total voll mit Piercings ( Ich würd mich ja nicht mal getrauen solchen Typ zu einer seriösen Firma zu schicken, und aus den Auto hat ers auch rausgerissen wie ein Gorilla, nach dem er wie ein Prolet über den Randstein auf den Fußweg rauffgebrettert ist.
 
Business_Class schrieb:
Sein Gesicht total voll mit Piercings ( Ich würd mich ja nicht mal getrauen solchen Typ zu einer seriösen Firma zu schicken
Gott segne die Vorurteile...:rolleyes:

Mit dem Rest hat er aber Recht, solange der Herr Soundso keine Vollmacht von dir hat, dürfen sie ihm das Paket auch nicht einfach geben. Das musst du also mit DHL klären.
 
Wir haben auch mal was bestellt und nach einer weile dachten wir uns dass es schon lange dauert bis das kommt. Da es nicht dringen war haben wir halt ein bischen länger gewartet.
Durch Zufall entdeckten wird dann das Paket in der kleinen Wohnung neben unseren Haus. Der Typ hat das Paket einfach durch das gekippte Fenster reingeschmissen ohne irgendwem bescheid zu sagen.

Das ist nicht normal wie die arbeiten.
 
Meine persönliche Meinung sieht so aus:

(3) DHL darf Sendungen, die nicht in der in Absatz 2 genannten Weise abgeliefert werden
können, an einen Ersatzempfänger abliefern. Dies gilt nicht für Sendungen mit dem Service „Identitäts- und Altersprüfung“ und „Eigenhändig“ sowie Express- Sendungen mit
dem Service „DHL EXPRESS IDENT“, „Transportversicherung 25.000,- EURO“ und EXPRESS
BRIEFE mit dem Service „Transportversicherung 2.500,- EURO“. Ersatzempfänger sind
1. Angehörige des Empfängers oder des Ehegatten
2. andere, auch in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, sowie
3. Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers, sofern den Umständen nach angenommen
werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind und der Zusteller
den Empfänger unverzüglich mittels Benachrichtigungskarte über die Sendungen und die
Person des Ersatzempfängers (Name und Anschrift des Hausbewohners bzw. Nachbarn)
durch Einlegen in die Empfangseinrichtung des Empfängers (Hausbriefkasten etc.) informiert.
Eine Ablieferung an Hausbewohner und Nachbarn ist ausgeschlossen, sofern der Absender
eine entgegenstehende Vorausverfügung erteilt oder der Empfänger gegenüber DHL
durch Mitteilung in Textform eine derartige Ablieferung untersagt hat.

Quelle: AGB DHL

Nur wenn man den Klauseln in den AGB schriftlich widerspricht, dürfen Sendungen prinzipiell nicht, bzw. nur mit Vollmacht an andere Personen ausgeliefert werden, was DHL in dem von mir zitierten Abschnitt der AGB ja auch bestätigt.

Laut dem Urteil des LG Köln vom 18.08.2010 (26 O 260/08) wurde die Klage eines Klägers abgewiesen, der wegen der nach (aus seiner Sicht) unwirksamen Klauseln der AGB von DHL klagte und die Zustellung an Nachbarn untersagen lassen wollte.
Nach dem Urteil des Berufungsverfahrens des OLG Köln vom 02.03.2011 (6 U 165/10) wurde bestätigt, dass DHL durchaus berechtigt ist die Sendung bei einem Nachbarn abzugeben, wenn der Empfänger hierüber benachrichtigt wird.

Das sollte aus meiner Sicht also geklärt sein, wenn ich die Urteile nicht missverstehe. Aussagen wie "Abgabe an andere Personen ist verboten" sind demnach laut den oben genannten Urteilen haltlos. Die entsprechenden Klauseln in den AGB sind für nicht rechtswidrig erklärt worden und solange DHL eine Benachrichtigung über den Verbleib der Sendung hinterlässt, ist die Abgabe an Nachbarn rechtens.
Sollte es neuere Urteile geben, die die oben von mir genannten aufheben, dann immer her damit, wobei ich davon ausgehen würde, dass DHL dann dementsprechend ihre Klauseln in den AGB angepasst hätten, wären sie für rechtswidrig erklärt worden.

Laut obenstehendem Klauselm im Auszug der AGB muss nach deren eigener Aussage die Benachrichtigung selbst schriftlich erfolgen, was hier aber wohl schiefgelaufen ist, denn die Benachrichtigung bezog sich auf die Information, dass das Paket in der Packstation abgegeben worden sein sollte, was offensichtlich nicht der Fall war.

Nun hatte der Empfänger bei DHL angerufen und diese teilten dem ihm mit, dass das Paket eventuell in einer Filliale liegen könnte, dann hat DHL den Empfänger angerufen, um ihn zu informieren, dass das Paket bei einem Herrn Xyz abgegeben wurde, was laut Aussage des angeblich belieferten Herrn Xyz nicht zu stimmen scheint. Hier ist wohl einiges schief gelaufen.

Da der Herr Xyz ja verlauten liess, dass er die Sendung gar nicht angenommen hat, wird DHL wohl nachforschen müssen, wo die Sendung abgeblieben ist.
Sollte Herr Xyz die Sendung doch angenommen haben, wird das durch seine Unterschrift zu ermitteln sein und DHL muss sich dann mit ihm auseinandersetzen, wenn nicht, dann mit dem Fahrer, der die Sendung ausgeliefert haben will.
Sollte die Sendung verloren gegangen/der Verbleib nicht zu ermitteln sein, haftet DHL in Höhe des Warenwerts, sollte sich das Paket nicht wieder einfinden, denn Pakete sind ja in der Regel bis 500 € versichert und der TE sagte ja selbst, dass "nichts extrem Wertvolles" im Paket war, wonach also die Versicherungssumme den entstandenen Schaden abdecken dürfte.

Zitat AGB DHL:
(4) Eine Sendung gilt als verloren, wenn sie nicht innerhalb von 20 Tagen nach Einlieferung
an den Empfänger abgeliefert ist und ihr Verbleib nicht ermittelt werden kann.

Somit bleibt DHL noch ausreichend Zeit, den Verbleib der Sendung zu ermitteln. Eventuell taucht das Paket ja noch auf. Von daher ruhig Blut, auch wenn die umsonst gelaufenen Wege (nachvollziehbar) ärgerlich sind.
 
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