Meine persönliche Meinung sieht so aus:
(3) DHL darf Sendungen, die nicht in der in Absatz 2 genannten Weise abgeliefert werden
können, an einen Ersatzempfänger abliefern. Dies gilt nicht für Sendungen mit dem Service „Identitäts- und Altersprüfung“ und „Eigenhändig“ sowie Express- Sendungen mit
dem Service „DHL EXPRESS IDENT“, „Transportversicherung 25.000,- EURO“ und EXPRESS
BRIEFE mit dem Service „Transportversicherung 2.500,- EURO“. Ersatzempfänger sind
1. Angehörige des Empfängers oder des Ehegatten
2. andere, auch in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, sowie
3. Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers, sofern den Umständen nach angenommen
werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind und der Zusteller
den Empfänger unverzüglich mittels Benachrichtigungskarte über die Sendungen und die
Person des Ersatzempfängers (Name und Anschrift des Hausbewohners bzw. Nachbarn)
durch Einlegen in die Empfangseinrichtung des Empfängers (Hausbriefkasten etc.) informiert.
Eine Ablieferung an Hausbewohner und Nachbarn ist ausgeschlossen, sofern der Absender
eine entgegenstehende Vorausverfügung erteilt oder der Empfänger gegenüber DHL
durch Mitteilung in Textform eine derartige Ablieferung untersagt hat.
Quelle:
AGB DHL
Nur wenn man den Klauseln in den AGB schriftlich widerspricht, dürfen Sendungen prinzipiell nicht, bzw. nur mit Vollmacht an andere Personen ausgeliefert werden, was DHL in dem von mir zitierten Abschnitt der AGB ja auch bestätigt.
Laut dem Urteil des
LG Köln vom 18.08.2010 (26 O 260/08) wurde die Klage eines Klägers abgewiesen, der wegen der nach (aus seiner Sicht) unwirksamen Klauseln der AGB von DHL klagte und die Zustellung an Nachbarn untersagen lassen wollte.
Nach dem Urteil des Berufungsverfahrens des
OLG Köln vom 02.03.2011 (6 U 165/10) wurde bestätigt, dass DHL durchaus berechtigt ist die Sendung bei einem Nachbarn abzugeben, wenn der Empfänger hierüber benachrichtigt wird.
Das sollte aus meiner Sicht also geklärt sein, wenn ich die Urteile nicht missverstehe. Aussagen wie "Abgabe an andere Personen ist verboten" sind demnach laut den oben genannten Urteilen haltlos. Die entsprechenden Klauseln in den AGB sind für nicht rechtswidrig erklärt worden und solange DHL eine Benachrichtigung über den Verbleib der Sendung hinterlässt, ist die Abgabe an Nachbarn rechtens.
Sollte es neuere Urteile geben, die die oben von mir genannten aufheben, dann immer her damit, wobei ich davon ausgehen würde, dass DHL dann dementsprechend ihre Klauseln in den AGB angepasst hätten, wären sie für rechtswidrig erklärt worden.
Laut obenstehendem Klauselm im Auszug der AGB muss nach deren eigener Aussage die Benachrichtigung selbst schriftlich erfolgen, was hier aber wohl schiefgelaufen ist, denn die Benachrichtigung bezog sich auf die Information, dass das Paket in der Packstation abgegeben worden sein sollte, was offensichtlich nicht der Fall war.
Nun hatte der Empfänger bei DHL angerufen und diese teilten dem ihm mit, dass das Paket eventuell in einer Filliale liegen könnte, dann hat DHL den Empfänger angerufen, um ihn zu informieren, dass das Paket bei einem Herrn Xyz abgegeben wurde, was laut Aussage des angeblich belieferten Herrn Xyz nicht zu stimmen scheint. Hier ist wohl einiges schief gelaufen.
Da der Herr Xyz ja verlauten liess, dass er die Sendung gar nicht angenommen hat, wird DHL wohl nachforschen müssen, wo die Sendung abgeblieben ist.
Sollte Herr Xyz die Sendung doch angenommen haben, wird das durch seine Unterschrift zu ermitteln sein und DHL muss sich dann mit ihm auseinandersetzen, wenn nicht, dann mit dem Fahrer, der die Sendung ausgeliefert haben will.
Sollte die Sendung verloren gegangen/der Verbleib nicht zu ermitteln sein, haftet DHL in Höhe des Warenwerts, sollte sich das Paket nicht wieder einfinden, denn Pakete sind ja in der Regel bis 500 € versichert und der TE sagte ja selbst, dass "nichts extrem Wertvolles" im Paket war, wonach also die Versicherungssumme den entstandenen Schaden abdecken dürfte.
Zitat AGB DHL:
(4) Eine Sendung gilt als verloren, wenn sie nicht innerhalb von 20 Tagen nach Einlieferung
an den Empfänger abgeliefert ist und ihr Verbleib nicht ermittelt werden kann.
Somit bleibt DHL noch ausreichend Zeit, den Verbleib der Sendung zu ermitteln. Eventuell taucht das Paket ja noch auf. Von daher ruhig Blut, auch wenn die umsonst gelaufenen Wege (nachvollziehbar) ärgerlich sind.