Wieviel Besichtigungstermine nach Mietwohnung Kündigung sind zulässig?

Westy

Lt. Commander
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Wir haben Ende Juni 2010 unsere Mietwohnung ordnungsgemäß zum 30.September 2010 gekündigt. Der Vermieter hat die Wohnung zur Neuvermietung schon unter Imobilien-Scout ins Netz gestellt.

In dieser Woche haben wir schon 5 Besichtigungen nach Anmeldung zugelassen. Jetzt habe ich dem Vermieter mitgeteilt das er in der Woche am Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 15 bis 18 Uhr jeweils an einem Tag 2 Besichtigungen machen kann. Diese Zeitvorgaben passt dem Vermieter überhaupt nicht er möchte mehr Termine haben vor allem in den frühen Abendstunden. Das habe ich aber abgelehnt.

Bitte teilt mir Eure Meinung mit ob ich mich richtig verhalte, der Vermieter hat schon mit gerichtlichen Mitteln gedroht da ich nicht mehr Termine zulasse.
 
Stell Deine Frage Lieber mal beim Mieterschutzbund.

Ich kann mir nicht vorstellen das Du erlauben jeden Tag ( Vorallem Abends ) jemand zu Dir rein zu lassen.

Man muss aber Termine zulassen. Das hast Du ja bereits gemacht. Da solltest Du also fein raus sein.

Bin auch letztes Jahr umgezogen, hatte 3 Termine für Besichtigungen meinen Vermieter genannt, jeweils 17-18 unter der Woche der hatte sich dann darauf eingestellt.
 
Vielen Dank für die Antwort. Mieterschutzbund ist schön und gut, nur wenn man kein Mitglied ist bekommt man keine Auskunft.
 
Gott sei Dank habe ich mich schon früh für eine google-flatrate entschieden bevor die Preise so gestiegen sind, daher teile ich gerne mit anderen ;-)

>klick<

Zitat: "Es reicht aus, wenn der Mieter die Besichtigung einmal wöchentlich für 3 Stunden ermöglicht (LG Kiel WM 93, 52). Hat der Mieter schon sehr viele Besichtigungen erduldet, so reicht es aus, wenn er nur einmal im Monat für 30 Minuten die Besichtigung zulässt ( AG Hamburg WM 92, 540)."
 
interessante frage.
soweit ich das in erinnerung habe ... muss der vermieter sich an terminabsprachen mit dir halten.
sofern du berufstätig bist .. kann er also auch nicht uneingeschränkt termine innerhalb deiner arbeitszeit ansetzen (und das 5x in der woche).
ebenfalls muss er termin 4 tage vorher ankündigen .. und auch absagen wenn ein termin doch nicht zu stande kommt.

schau mal in deinem mietvertrag .. da sind solche dinge i.d.r. auch aufgeführt.
aber vorsicht .. einige klauseln können unwirksam sein (zb der vermieter kann zur besichtigung jeder zeit ohne voranmeldung auf der matte stehen usw.).

schau hier mal .. da findest vllt noch paar konkretere "rahmenbedingungen" in sachen besichtigung nachmieter.
http://www.finanztip.de/d/mietrecht/Besichtigung.htm


mieterschutzbund ist eine feine sache .. allerdings muss man dort mitglied sein.


#edit .. fein ..da war einer mit konkretem gerichtsurteil schneller ^^
*abo*
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt habe ich heute Post vom Rechtsanwalt des Vermieters erhalten. Der Vermieter verlangt für die berufstätigen Interessenten Besichtigungstermine auch in der Feuerabendzeit von 18.00 - 20.00 Uhr und am Wochenende Samstag durchzuführen.

Was ist Eure Meinung dazu. Ich werde vorzorglich mal direkt am Montag einen Anwalttermin vereinbaren, der zu dem Schreiben Stellung nimmt.

Diese Termine kommen für mich nicht in Frage, diese verletzen in meinen Augen massiv die Privatsfähre. Wie ich aus diversen Gerichtsurteilen entnehmen ist dies unzumutbar.
 
nur weil post vom anwalt kommt, ist es nicht richtiger. solche fragen kannst du sicher auch "günstiger" im mieterforum klären, soo kompliziert ist sich sachlage ja nicht. wenn du das dann noch etwas "großzügiger" auslegst, bist auf jedenf all auf der sicheren seite. wenns dem vermieter nicht passt, müsste er klagen, damit würde er dann aber auch die kosten auferlegt bekommen, wenn du einen anwalt hinzuziehst.

unter diesen umständen kannst du dich aber schonmal daraufvorbereiten, das es ärger bzw abzüge bei der kaution für "schlechten zustand bei der rückgabe" gibt. bei wohnungsübergabe also jede menge fotos mit zeugen machen, und ein genaues übergabeprotokoll anfertigen.

fein raus bist du, wenn im mietvertrag noch starre renovierungsfristen enthalten sind, die klausel ist nämlich ungültig und meines wissens nach ist man dadurch nicht zu renoviereung verpflichtet.
 
Welches Mieterforum meinst Du? Ich mache mir keine allzu große Sorgen, Kaution für die Wohnung brauchte nicht gezahlt werden, un ich bin in eine unrenovierte Wohnung damals eingezogen.

Im Mietvertrag sind noch die alten starren Renovierungsfristen enthalten. Dem Vermieter wurde der Umstand zum damiligen Einzug in die unrenovierte Wohnung mitgeteilt. Unter Zeugen wurde dann gesagt das beim Auszug nichts renoviert werden braucht, da neue Mieter sowieso nach Ihren Wünschen die Wände farbig Streichen.
 
Geh zu einem Anwalt.

supaman scheint nicht vom Fach zu sein, "damit würde er dann aber auch die kosten auferlegt bekommen, wenn du einen anwalt hinzuziehst." ist meines Wissens nach z.B. nur dann richtig, wenn du das Verfahren auch gewinnst.

"fein raus bist du, wenn im mietvertrag noch starre renovierungsfristen enthalten sind, die klausel ist nämlich ungültig und meines wissens nach ist man dadurch nicht zu renoviereung verpflichtet. "

Das kann ebenfalls ein Anwalt abschließend klären.
 
Ich würde versuchen den Vermieter etwas entgegen zu kommen. Wenn der Schriftverkehr über die Anwälte losgeht hat man nur Kosten.

Eventuell doch ein Samstag Besichtigungen erlauben?

Bei Mietangelegenheiten sind Urteile nicht immer gleich und beim nächsten Streitfall kann das ganz anders aussehen.
 
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