Wilhelm14 schrieb:
Gleich im ersten Antwort-Post ist doch die 90-Tage-Technet-Version verlinkt. Die sollte immer passen, ohne wenn und aber.
Doch, da gibt es schon eine Menge "wenn" und "aber":
Gleich zu Anfang in der von dir verlinkten Seite steht:
Diese Version wurde speziell für IT-Professionals entwickelt
Zudem braucht man einen Microsoft-Account um an den Download heranzukommen.
Und um an den Download heranzukommen muß man in einem Formular anhakeln, daß man IT-Profi ist – ansonsten kommt man nicht zum Download-Link.
Deinen weiteren Äußerungen zur Gültigkeit der Lizenzbestimmungen kann ich nur voll und ganz zustimmen. Es ist ein hartnäckiger Irrglaube, daß nur weil
einmal die
eine Lizenzbestimmung für ungültig erklärt worden ist, in der Folge alle anderen Lizenzbestimmungen von anderen Produkten als ganzes ungültig sind.
Schildkröte09 schrieb:
Ich kann mir nicht denken, das eine solche Benutzung oder Verlängerung des Testzeitraums nach deutschem Recht illegal ist. Sonst dürften PC Zeitungen nicht immer wieder darüber schreiben
Auch diese Schlußfolgerung halte ich für gewagt. PC Zeitungen dürfen durchaus über illegales berichten. Aktuelles Beispiel: Das Computermagazin c't hatte in einer Online-Ausgabe über ein DVD-Kopierprogramm berichtet mit dem sich kopiergeschützte DVDs kopieren lassen. Vertreter der Filmindustrie sind dagegen gerichtlich vorgegangen. Aber nicht gegen den Bericht an sich. Sondern gegen den Link im Online-Artikel. Damit sollte eine Verbreitungsförderung / Störermithaftung gegeben sein. Die Klage der Vertreter der Filmindustrie wurde aber abgewiesen – weil kein Link zum DVD-Kopierprogramm vorhanden war, sondern nur ein Link zur Startseite des Kopierprogramm-Herstellers.
Schildkröte09 schrieb:
Ich kann mir nicht denken, das eine solche Benutzung oder Verlängerung des Testzeitraums nach deutschem Recht illegal ist.
Den Begriff "Testzeitraum" gibt es in den Lizenzbestimmungen überhaupt nicht. Es geht um den "Aktivierungsraum". Und um den nutzen zu dürfen, muß eine gültige Lizenz vorliegen – so verstehe ich den oben von mir zitierten Passus in den Lizenzbestimmungen.
Über die
Verlängerung des Aktivierungszeitraumes steht in den Lizenzbestimmungen nichts – und deshalb halte ich das für völlig legal. Der Befehl zur Verlängerung des Aktivierungszeitraumes ist auch auf einer Microsoft-Seite dokumentiert – allerdings nur für
Vista.
Hier die Quelle:
Microsoft schrieb:
... können Sie stattdessen das Skript Slmgr.vbs mit dem Parameter /Rearm ausführen. Durch dieses Skript wird der Aktivierungszähler zurückgesetzt, .... Sie können den Aktivierungszähler für Computer mit Windows Vista und Windows Server 2008 dreimal zurücksetzen. Für Computer mit Enterprise-Editionen von Windows Server 2008 können Sie den Aktivierungszähler fünfmal zurücksetzen.
Der gleiche Befehl funktioniert aber auch unter Windows 7. Wenn Microsoft etwas dagegen hätte, wäre es für Microsoft ein leichtes gewesen, diesen Befehl in Windows 7 zu deaktivieren (oder bei einem späteren Update).
Schildkröte09 schrieb:
und Microsoft hätte schon lange etwas dagegen unternommen, wenn es nach deutschem Recht illegal wäre.
Auch daraus abzuleiten, daß es erlaubt ist nur weil dagegen nicht vorgegangen wird, halte ich für falsch. Wenn ein Nicht-Behinderter auf einem Bekindertenparkplatz parkt kann man nicht daraus ableiten, daß, wenn er kein Knöllchen bekommen hat, das erlaubt ist.