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Win8 OEM Version am MB gebunden?

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Blood011

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Hey
Und zwar wollte ich mir jetzt Win8 bestellen.
Bei Amazon gibt es einmal Win8 Pro version und einmal Win8.1 OEM Version da beide gleich kosten (80Euro) dachte ich nimmst gleich die OEM version da brauchste net auf 8.1 updaten.
Nur hab ich jetzt gelesen das die OEM Version am MB gebunden wird d.h also wenn ich nen neues MB kaufe muss ich mir nen neues Win8 kaufen oder wie?
Kann mir das mal einer erklären wär ja fail wenns so wär..
Hab jetzt auf die schnelle nix gefunden wenns doch so sein sollte nehm ich wohl die Pro version wo das net so sein sollte?
 
totaler quatsch

bei fertigsystemen ist das so, ja.. aber nich, wenn man sich selbst win8 installiert. is wie bei allen anderen Windows Versionen davor auch, ab dem 2ten oder 3ten mal muss mans halt telefonisch aktivierne
 
Die gekaufte OEM-Version ist später nicht an deine Hardware gebunden, somit gibt es auch keine Probleme, wenn später mal das Board gewechselt werden soll.
 
Ok thx dann nehm ich die OEM version ne nachteil hat man ja net gegenüber der Pro Version was das zocken betrifft?
 
Ok also nicht:)
Das was die Pro Version extra hat brauch ich net.
 
Nein, eine von einem OEM-Hersteller vorinstallierte Windows 8 OEM-Version ist an die Hardware gebunden.
Dies deshalb, weil der Product-Key von dem OEM-Herstellern für die Lizenz in das UEFI/ BIOS des Motherboards integriert wird.

Siehe auch https://www.computerbase.de/news/ma...et-windows-8-oem-lizenzen-an-mainboard.38541/ und http://www.heise.de/newsticker/meldung/Neuerungen-bei-Windows-8-auf-OEM-PCs-1757835.html

Etwas anderes ist es, wenn du dir selber für deinen selbstgebauten PC dir eine Windows 8 Version kaufst. Die wird und ist auch nicht an die Hardware (Motherboard( gebunden. Da wird der Product-Key auch nicht in das UEFI/ BIOS integriert.

Und die Unterschiede zwischen 'Core' und Pro - siehe http://windows.microsoft.com/de-de/windows/compare
 
Ok thx an alle hab mir jetzt die OEM Version bestellt wenns nur Fertig PC´s betrifft kann mir das ja egal sein.
 
AdoK schrieb:
eine von einem OEM-Hersteller vorinstallierte Windows 8 OEM-Version ist an die Hardware gebunden.
Das ist so nicht richtig. Das bundeln von Standard-Software ist in Deutschland nicht erlaubt. Selbst eine vorinstallierte OEM-Lizenz lässt sich auf einen anderen PC übertragen. Das hat das Computermagazin "c't" getestet. Und ich hab's ebenfalls getestet.

AdoK schrieb:
Ja, und genau in dem von dir zitierten Artikel steht:
Heise schrieb:
Das Übertragen klappte beim Test sowohl von einem Lenovo-Notebook G780 aus als auch von einem HP Spectre One. Auch das Aktivieren klappte reibungslos, und zwar normalerweise sogar online. Lediglich als der Key während unserer diversen Tests kurz zuvor schon mal aktiviert worden war, war beim nächsten Anlauf der Umweg über die telefonische Aktivierung erforderlich.
 
Und so lange nach wie vor nicht offiziell geklärt ist ob das Auslesen des Product-Key aus dem UEFI, der in einem geschützten Bereich des UEFI abgelegt ist, denn durch die Integration des Key ins UEFI soll die Verbreitung und der Handel der OEM-Lizenzen eingedämmt/ verhindert werden erlaubt ist, ist das Betriebssystem an die Hardware (Motherboard) gekoppelt - auch wenn es in Deutschland nicht erlaubt ist. Und um es mal ganz platt zu sagen 'Microsoft bzw. die OEMs scheren sich einen Dreck darum, ob es in Deutschland erlaubt ist oder nicht' und bundeln Software = Product-Key und Motherboard.
 
AdoK schrieb:
Und so lange nach wie vor nicht offiziell geklärt ist ob das Auslesen des Product-Key aus dem UEFI, der in einem geschützten Bereich des UEFI abgelegt ist
So einen "geschützten Bereich" gibt es nicht. "Lesend" kann man direkt auf den Key zugreifen, da der Key unverschlüsselt im BIOS hinterlegt ist. Und kürzlich teilte mir jemand mit, dass man das UEFI per UEFI-Menü auch "reseten" und damit den Key löschen kann. Und dann - wenn gewünscht - einen neuen Key einfügen kann.
AdoK schrieb:
Und um es mal ganz platt zu sagen 'Microsoft bzw. die OEMs scheren sich einen Dreck darum, ob es in Deutschland erlaubt ist oder nicht' und bundeln Software = Product-Key und Motherboard.
OK - sie bundeln. Aber das entbundeln ist erlaubt. Und: Microsoft steht nicht über der deutschen Rechtsprechung.

Beispiel: Beim Erscheinen von Office 2013 hieß es von Microsoft, dass ein einmal aktiviertes Office 2013 nicht mehr auf einem anderen PC übertragbar sei. Siehe hier: Office 2013: PC kaputt? Neukauf der Lizenz fällig

Nach Hinweis auf die deutsche Rechtslage ließ Microsoft einen Tag später dann verlauten, dass diese Einschränkung "natürlich" in Deutschland nicht gelte. Siehe hier: Office 2013: Lizenzübertragung hierzulande erlaubt
 
Ich weiß, das man den Product-Key im UEFI löschen/ ändern oder das UEFI eines OEM-Gerät so verändern kann, so dass bei der Installation von Windows 8(.1) eine Eingabe eines Product-Key nötig/ erforderlich ist und nicht aus dem UEFI ausgelesen werden muss.

Dass MS nicht über der hier geltenden Rechtsprechung steht, weiß ich. Und nein, darauf möchte ich auch keine Antwort, warum verdonnert MS die OEMs den Product-Key in das UEFI zu integrieren, obwohl die Bundelung in DE nicht rechtens ist?

Und das mit O2K13 ist für mich nichts neues. ;)
 
Die Diskussion ist doch mehr oder weniger Sinnlos.

Richtig ist, das Microsoft den Handel mit OEM Lizenzen, vor allen Dingen auch noch illegale einschränken will, muss und auch nach deutschen Gesetzt darf.

Und so viel ich weiß, aktiviert doch Microsoft nach Hardwaretausch auch die OEM Versionen bei vorinstallierten PC oder Laptop anstandslos.
Na klar muss man den richtigen Key ausgelesen haben und auch das richtige OEM Installationsmedium besitzen.
Was ja eh nicht so einfach ist, bei vorinstallierten PC/Laptop und das darf Microsoft auch so schwer machen, oder noch schwerer, bis unmöglich.

Wenn man aber den richtigen Key hat und ein Installationsmedium um überhaupt, zB. Windows Core zu installieren dann aktiviert Microsoft.
Also wo ist das Problem?
Das bundeln von Standard-Software ist in Deutschland nicht erlaubt
Das steht so nicht in dem Urteil.
Wenn man das ganze Urteil schon in einem Satz posten will, was eigentlich nicht geht!
Dann steht da: Microsoft kann seinen OEM Partnern auflagen machen und etwas verbieten.
Aber wenn der Kunde in den Besitz von OEM Versionen kommt, dann kann er diese auch weiterverkaufen.

Deswegen gibt es jetzt den Key im Bios und keine DVD dabei, bei vorinstallierten PC/ Laptop
Ein Download bei MS mit dem OEM Key gibt es auch nicht.

Microsoft arbeitet bestimmt daran, den Key noch sicherer zu verstecken, damit der nicht ausgelesen werden kann.
Aber auch das ist erlaubt.
 
Zuletzt bearbeitet:
AdoK schrieb:
warum verdonnert MS die OEMs den Product-Key in das UEFI zu integrieren
Weil das für den Kunden einfacher ist: Bei einer Neuinstallation braucht der Kunde keinen Key eingeben - die Installations-Routine holt sich den Key selbständig aus dem BIOS.

AdoK schrieb:
obwohl die Bundelung in DE nicht rechtens ist?
Richtig. Aber Microsoft wollte wohl keine extra Wurst nur für Deutschland.

Terrier schrieb:
Na klar muss man den richtigen Key ausgelesen haben und auch das richtige OEM Installationsmedium besitzen.
"Das richtige OEM Installationsmedium" bezieht sich aber nur darauf, dass das Installations-Medium die richtige Version enthalten muss. Es kann also eine Retail- oder MSDN-Version verwendet werden (enthält "Core" und "Pro"). Aber keine "Enterprise"- Version (enthält nur "Enterprise") oder die Pro-Download-Version 8enthält nur "Pro").

Terrier schrieb:
Das steht so nicht in dem Urteil.
Dann steht da: Microsoft kann seinen OEM Partnern auflagen machen und etwas verbieten.
Genau das Gegenteil steht im sogenannten OEM-BGH-Urteil: Microsoft darf den OEMs keine Auflagen machen, wie die OEMs ihre Lizenzen weiterverkaufen. Denn Microsoft hatte Anfangs den OEMs die Auflage gemacht, dass sie OEM-Lizenzen nur zusammen mit neuer Hardware verkaufen dürfen. Und dem hatte der BGH widersprochen (der sogenannte "Erschöpfungsgrundsatz"): Nach dem Verkauf der Lizenz an die OEMs darf Microsoft keinen weiteren Einfluss auf den weiteren Verkauf der Lizenz nehmen.

Anmerkung: Beim Kauf einer OEM-Lizenz schließt der Endkunde auch keinen Vertrag mit Microsoft, sondern mit dem OEM; die OEM-EULAs unterscheiden sich in diesem Punkt von den Microsoft-Retail-EULAs.
 
ja klar, ich sagt ja in einen Satz kann man das Urteil nicht wiedergeben.
http://www.anwalt24.de/beitraege-ne...-des-bgh-zu-oem-software-a-wirkung-noch-heute
kannst ja mal versuchen herauszufinden wie das gemeint sein könnte.
Der BGH verweist Microsoft darauf, im Rahmen des kartell- und AGB-rechtlich Zulässigen ihre Vertragspartner zu binden und so Vertriebsbeschränkungen weiterzugeben
und warum jetzt alles anders und schwieriger ist, ohne DVD ohne Iso und ohne Aufkleber.

Das OEM Recovery DVds nicht weiterverkauft werden dürfen, selbst wenn man einen Aufkleber hat, ist ja auch schon entschieden worden.
http://www.lto.de/recht/nachrichten...oftware-microsoft-gewinnt-markenrechtsstreit/
Selbst wenn das schon wieder anders sein sollte, was macht Microsoft?
Microsoft versteckt den Key im Bios, oder sind es doch die OEM Partner welche das machen und warum denn nur, wenn Microsoft denen keine Vorschriften machen darf nach deiner Meinung..

Ob das Auslesen des Key Legal ist, selbst wenn es funktioniert, ist auch noch nicht geklärt.

Zumindest hat Microsoft die Möglichkeit durch das neue Aktivierung System, einen Lizenz für ungültig zu erklären.
http://www.heise.de/ct/artikel/Verdongelt-1766977.html
Wer von uns da wohl was gegen machen kann, ich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Terrier schrieb:
ja klar, ich sagt ja in einen Satz kann man das Urteil nicht wiedergeben.
http://www.anwalt24.de/beitraege-ne...-des-bgh-zu-oem-software-a-wirkung-noch-heute
Der BGH verweist Microsoft darauf, im Rahmen des kartell- und AGB-rechtlich Zulässigen ihre Vertragspartner zu binden und so Vertriebsbeschränkungen weiterzugeben
kannst ja mal versuchen herauszufinden wie das gemeint sein könnte.
Zum einen ist das, was du da zitierst, nicht das Urteil - sondern lediglich ein Kommentar dazu. Zum anderen hast du dir genau den Satz herausgepickt, den der Kommentator unverständlich formuliert hat. Die folgenden Sätze sich hingegen - meine ich - klarer formuliert:
Wenn das Programm mit Zustimmung des Softwareherstellers im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht wurde, kann der weitere Vertrieb vom Berechtigten, sprich Microsoft, nicht mehr kontrolliert werden. Das Verbreitungsrecht ist erschöpft
Nicht alles, was die Lizenzgeber und Softwarehersteller in ihre Lizenzbedingungen schreiben, hält einer gerichtlichen Überprüfung stand.
Mit anderen Worten: In der Vertriebskette ist es durchaus möglich, rechtlich zulässig ein Programm trotz Einschränkungen in den Lizenzbedingungen weiterzuverkaufen


Terrier schrieb:
Das OEM Recovery DVds nicht weiterverkauft werden dürfen, selbst wenn man einen Aufkleber hat, ist ja auch schon entschieden worden.
http://www.lto.de/recht/nachrichten...oftware-microsoft-gewinnt-markenrechtsstreit/
Doch, OEM Recovery DVds dürfen schon weiterverkauft werden. Bitte richtig lesen:
Dabei wurden auch Datenträger veräußert, die mit Echtheitszertifikaten versehen waren, die ursprünglich nicht aus demselben Paket (Computer mit Sicherungs-CD) stammten.


Terrier schrieb:
Ob das Auslesen des Key Legal ist, selbst wenn es funktioniert, ist auch noch nicht geklärt.
Illegal ist das entschlüsseln eines verschlüsselten Keys. In der Registry steht der Key verschlüsselt. Im BIOS steht der Key unverschlüsselt. Das Auslesen des Keys aus dem BIOS ist also legal.
 
Ich habe wirklich keine Lust mit dir hier jetzt Seitenlang über das Urteil zu diskutieren.
Was eh ja längst überholt ist, weil es meist keine DVds , Aufkleber und Key mehr gibt bei den OEM PCs oder Laptops

Du willst es ja nicht einsehen, das Microsoft durchaus in den Verträgen und AGBs mit den OEM Partnern Bestimmungen und Vorschriften machen kann.

Das die OEM Partner nach dem BGB Urteil alles anders machen, wird wohl nur Zufall sein.
Ob du das jetzt Bündelung nennst oder nicht ist mir auch Egal.

Meinetwegen kannst du ja vor Gericht gehen und alles klären.

Ps. und selbstverständlich wird Microsoft auch noch an einer Key Verschlüsselung oder sonst etwas arbeiten wenn das jetzige auslesen überhaupt legal ist.
Dazu gibt es aber auch noch kein Urteil und unsere Meinung dazu interessiert wohl kaum.
 
Zuletzt bearbeitet:
Terrier schrieb:
Was eh ja längst überholt ist, weil es meist keine DVds , Aufkleber und Key mehr gibt bei den OEM PCs oder Laptops
Da hast du völlig Recht: "Meistens nicht". Aber ich hatte kürzlich den Fall, dass bei einem Medion/ALDI-PC mit vorinstalliertem Windows 8.1 eine DVD dabei lag. Und mit der konnte man eine saubere Installation machen ohne irgendwelche Trialware (habe ich in einer virtuellen Maschine getestet).

Terrier schrieb:
Du willst es ja nicht einsehen, das Microsoft durchaus in den Verträgen und AGBs mit den OEM Partnern Bestimmungen und Vorschriften machen kann.
Erstens "kann" Microsoft in den Verträgen mit den OEMs fast beliebige Bestimmungen und Vorschriften reinschreiben. Aber längst nicht alle sind rechtens - siehe vorige Zitate:
Nicht alles, was die Lizenzgeber und Softwarehersteller in ihre Lizenzbedingungen schreiben, hält einer gerichtlichen Überprüfung stand.
In der Vertriebskette ist es durchaus möglich, rechtlich zulässig ein Programm trotz Einschränkungen in den Lizenzbedingungen weiterzuverkaufen.
Und zweitens kann es dem Enduser völlig egal sein, was Microsoft mit den OEMs vereinbart. Der Enduser schließt einen Vertrag mit dem OEM ab - nicht mit Microsoft:
Windows 8 OEM EULA schrieb:
Der vorliegende Vertrag ist ein Lizenzvertrag zwischen Ihnen und dem Computerhersteller oder Softwareinstallationsunternehmen, der bzw. das die Software Windows 8 mit dem Computer vertreibt.
 
Da die eigentliche Frage ja bereits spätestens mit Beitrag #8 geklärt ist, kann hier das Thema ja auch als abgeschlossen gelten.

Denn alles andere geht an der eigentlichen Frage und auch dem Thema vorbei.
 
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