Windows 10 war auf meinem verkauften Notebook installiert. Wie bekomme ich es wieder?

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Markus872 schrieb:
Aber ich habe es über einen Chat schriftlich mit ihm abgemacht. Das würde reichen oder nicht?
Nein, das reicht leider nicht aus.
Es muss ein Kaufvertrag auf Papier angefertigt werden, auf dem beide Seiten via Unterschrift die festgelegten Bedingungen anerkennen. Auch die Zahlungsbedingungen gehören da rein.

Hätte der Käufer das Gerät nicht zurückgegeben, hättest du nichts gegen ihn in der Hand.
Die gezahlten 100 Euro wären dann der Kaufpreis gewesen.
 
Deine Meinung in Ehren, aber eine stichhaltige Begründung würde mich schon interessieren.

Kaufverträge sind erst wirksam und rechtskräftig, wenn sie die Willenserklärungen von beiden Seiten beinhalten. Diese werden durch Unterschrift bestätigt.
Es gibt zwar auch noch die Form von mündlichen Vereinbarungen, aber dafür braucht man Zeugen.
 
cartridge_case schrieb:
Verträge können auch per Handschlag besiegelt werden.
Das bestreitet doch niemand, auch ich nicht.
Es geht hier darum, dass man im Streitfall Beweise für einen Vertragsabschluss vorlegen kann und muss.
Deshalb empfiehlt es sich, ein Kaufgeschäft immer schriftlich abzuschließen, denn dann ist es im Streitfall recht einfach, sein Recht notfalls über den Rechtsweg einzufordern. Da hat man die Beweise vorliegen.
Ein Chatverlauf ist kein rechtsgültig abgeschlossener Kaufvertrag.

Bei mündlich abgeschlossenen Kaufgeschäften ist man im Streitfall ebenfalls auf Beweise angewiesen.
Deshalb braucht man in solchen Fällen eben Zeugen.

Bei einem mündlichen Kaufvertrag sollte darauf geachtet werden, dass der Vertragsabschluss im Streitfall bewiesen werden kann, z.B. durch Zeugen, die beim Abschluss zugegen waren. Da die Beweisführung mit Zeugenaussagen häufig unsicher ist, sollten Verträge nach Möglichkeit schriftlich geschlossen werden.

Quelle: https://www.dahag.de/c/ratgeber/zivilrecht/kaufvertrag/muendlicher-kaufvertrag

So sollte ein schriftlicher Kaufvertrag aussehen und das sollte er beinhalten:
https://www.oerag.de/export/sites/o...aufvertrag-allgemein-Mustervorlagen-OERAG.pdf
 
cartridge_case schrieb:
Beleg das mal bitte. Darauf gehst du nämlich nicht ein.
Spätestens die Übergabe der Ware macht das juristisch wasserdicht genug.
 
Und etwas weit weg vom Anfangsthema.

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