Windows Lizenz als Einzelunternehmer

Bellringer

Lieutenant
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Mai 2006
Beiträge
805
Hallo zusammen,

kurze Frage...
Ich habe ein Kleingewerbe - bin somit Einzelunternehmer und nutze meinen PC zu Hause (privaten PC) auch für geschäftliche Zwecke.

Jetzt möchte ich gerne eine zweite Festplatte in mein System einbauen welche rein für meine geschäftlichen Zwecke dienen soll und auf die auch keine private Software oder so installiert wird.

Darf ich hierfür meine private, Windows 7 Home Premium Lizenz verwenden? Oder muss ich dafür eine weitere Lizenz kaufen?

Grüße
 
gehen würde das schon, zuässig ist das aber nicht....musst sie ja dann ein zweites mal aktivieren. dualboot ist ne intressante frage;-) für virtualisierungen z.b. gibt es ja auch besondere bestimmungen
 
Also ich würde vermuten bei Dualboot, darfst du die Lizenz nutzen, denn du kannst ja immer nur eine Installation gleichzeitig nutzen, bei Virtualiserungen hingegen kannst du ja je nach Rechenpower mehrere VM's gleichzeitig laufen lassen.
 
Eine Lizenz für einen PC und es wird nur einer sein auch wenn du das BS 2x installierst - soviel zum Thema ob es geht...

Für geschäftlichen Zwecke musst du aber trotzdem eine eigene Lizenz haben - als Trostpreis darfst du diese zusammen mit der Festplatte ( zukunftig allen Erweiterungen und Upgrades ) steuerlich geltend machen.
 
hm okay,

also der sicherste Weg wäre eine eigene Lizenz über mein Gewerbe zu kaufen, welche ich auch steuerlich geltend machen darf...

Dann werde ich mir wohl eine kostengünstige XP Lizenz kaufen - das reicht allemal für die geschäftlichen Zwecke.

Vielen Danke euch für die Hilfe! :-)
 
Wir habe in der Firma (Software Brange) einen Test-Server, auf dem in VMs alle Betriebssysteme laufen, die wir unterstützen (Windows ab 2000, praktisch alle Linux Distributionen und Mac OSX). Wir haben für jedes OS eine Lizenz, auch wenn die Maschienen oft dubliziert werden, wenn verschiedene Tests synchron laufen. Unser Hausanwalt findet das OK.
mfg Verata
 
gut, aber ihr habt diese Lizenzen ja auch ursprünglich über eure Firma gekauft und nicht privat.
Geht ja darum, ob ich eine private Lizenz auch geschäftlich nutzen darf im gleichen System.
 
Du bist Einzelunternehmer, das heißt Du bist die Firma; egal was Du kaufst, die Firma kaufts!

Was Du jetzt an Belegen dem Finanzamt gegenüber geltend machst oder nicht, ist Dein Bier...
 
1. Natürlich dürfen auch gewerbliche Kunden die Betriebssysteme der "Home-Reihe" nutzen, lizenzrechtlich ist das egal.
2. Jede installierte Betriebssystem-Lizenz muss lizenziert sein. Dual-Boot auf einem PC erfordert ergo zwei Lizenzen. Auch wenn virtualisiert wird müssen OEM-/SB-Lizenzen je laufende Kopie lizenziert werden. Ausnahmen können Full-Packaged-Products (FPP/Retail) aber auch Unternehmenslizenzen sein, genaueres steht in der jeweiligen EULA:

b. Lizenzmodell. Die Software wird auf der Basis pro Kopie pro Computer lizenziert. Ein Computer ist ein physisches Hardwaresystem mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Computer betrachtet.

2. RECHTE ZUR INSTALLATION UND NUTZUNG.
a. Eine Kopie pro Computer. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf einem Computer zu installieren. Dieser Computer ist der „lizenzierte Computer“.
b. Lizenzierter Computer. Sie sind berechtigt, die Software auf bis zu zwei Prozessoren auf dem lizenzierten Computer gleichzeitig zu verwenden. Sofern dies in diesen Lizenzbestimmungen nicht anderweitig bestimmt wird, sind Sie nicht berechtigt, die Software auf einem anderen Computer zu verwenden.
c. Anzahl von Nutzern. Sofern dies in diesen Lizenzbestimmungen nicht anderweitig bestimmt wird, darf nur jeweils ein Nutzer die Software verwenden.
d. Alternative Versionen. Möglicherweise enthält die Software mehr als eine Version, wie z. B. 32 Bit und 64 Bit. Sie dürfen jeweils nur eine Version installieren und verwenden.


d. Verwendung mit Virtualisierungstechnologien. Statt die Software direkt auf dem lizenzierten Computer zu verwenden, sind Sie berechtigt, die Software innerhalb nur eines virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems auf dem lizenzierten Computer zu installieren und zu verwenden. Bei der Verwendung in einer virtualisierten Umgebung ist Inhalt, der durch Technologie zur Verwaltung digitaler Rechte, BitLocker oder eine Technologie zur Verschlüsselung ganzer Volumes auf Festplattenlaufwerken geschützt ist, möglicherweise nicht so sicher wie geschützter Inhalt, der sich nicht in einer virtualisierten Umgebung befindet. Sie müssen alle inländischen und internationalen Gesetze einhalten, die für solchen geschützten Inhalt gelten.

Kann im EULA-Portal eingesehen werden -> http://www.microsoft.com/About/Legal/EN/US/IntellectualProperty/UseTerms/Default.aspx
 
Bellringer schrieb:
Dann werde ich mir wohl eine kostengünstige XP Lizenz kaufen - das reicht allemal für die geschäftlichen Zwecke.

Beachte aber wie du es installierst...
 
Bau eine zusätzliche Platte ein, erstelle einen neuen Benutzer für die Firmenzwecke, auf die neue Platte installierst Du unter dem neuen Benutzer die Firmensoftware, auf der alten Platte bleiben für den privaten Benutzer die privaten Programme. Wer soll daran etwas zu meckern haben?
Wenn Du meinst das es dem FA nicht passt, nimm den PC ins Firmenkapital auf, dann kannst Du die private Nutzung zu einem gewissen Anteil (70/30 oder 60/40 oder 50/50) ja als "Eigenverbrauch" versteuern. Dein privates Telefon nutzt Du doch auch geschäftlich und setzt den Eigenverbrauch anteilmässig ein, Auto usw.. doch auch.
Umgekehrt könntest Du als Privater der Firma die Nutzung des PC in Rechnung stellen, würde aber wohl nur bedingt anerkannt, habe es aber auch noch nie gehört, beim Auto schon oft.
Farge doch mal den Steuerberater was besser wäre, ausser einen anderen Rechner/Notebook fürs Geschäft anzuschaffen und komplett als Firmenrechner zu nutzen, kannst den ja auch komplett abschreiben, inkl. der Software.
 
werkam schrieb:
Bau eine zusätzliche Platte ein, erstelle einen neuen Benutzer für die Firmenzwecke, auf die neue Platte installierst Du unter dem neuen Benutzer die Firmensoftware, auf der alten Platte bleiben für den privaten Benutzer die privaten Programme. Wer soll daran etwas zu meckern haben?

Keiner, ist auch eine gute Möglichkeit nur hat er nach etwas anderem gefragt ;)
 
Er hat danach gefragt ob es Lizenzrechtlich in Ordnung ist, was sollte daran dann nicht in Ordnung sein?
 
Ich würde auch den Dualboot vorziehen.
@Cat Toaster
Du schreibst das jede Installation lizenziert sein muss, kopierst dann aber Texte aus der EULA die nur von Lizenz/Computer sprechen.:confused_alt:
 
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