Windowslizenz auf neues System übertragen

Siebenschläfer schrieb:
Für Windows Vista m. W. nie ein Upgrade auf Windows 10. ...
Natürlich gabs das, denn das Gratisupgrade wurde seinerzeit eigentlich mal deshalb ins Leben gerufen, weil Windows 8 von der Kundschaft mehr oder weniger verweigert wurde. Das Kostenlosupgrade wurde eingeführt, um Windows 8 zu pushen und das gabs kostenlos für 7 und Vista und natürlich musste man dann 8 aktiviert gehabt haben, um das weitere kostenlose Upgrade auf 10 durchzuführen und 10 aktiviert haben für das weitee Upgrade auf 11 - alles keine Frage, wurde alles gemacht, war auf meinem Piledriver der Fall, da war Windows 11 installiert und aktiviert, nur, wie du jetzt eben selber richtig erwähnst:
Siebenschläfer schrieb:
... Auch bei Windows 8 Retail ist das Windows-10-Upgrade-Angebot dann auf den alten PC beschränkt. ...
Genau um den Hinweis darauf gehts mir, denn genau das geht auf Seite 1 eben unter. Und ganz nebenbei gilt diese Regelung erst seit 2-3 Jahren und nicht länger, denn mein Vista hatte ich gekauft, als ich noch meinen ersten Athlon64 hatte - gepaart mit einer Radeon 9700 Pro. Windows 8 hatte ich auf einem Core2Duo zuerst aktiviert, habe dann diesen gegen einen AMD-K10 getauscht, aktiviert, diesen gegen meinen Piledriver getauscht, aktiviert, seit Windows 10 raus ist nutze ich dieses, in der Pandemie ist mir das Board gestorben, erstes Ersatzbvoard gekauft, aktiviert, zweites Ersatzboard gekauft, aktiviert. Seit 2-3 Jahren erst ist das Upgrade automatisch immer nur quasi wie eine OEM-Lizenz.

Ich will das auch gar nicht schlechtreden, betriebswirtschaftlich ist das durchaus verständlich, dass Microsoftkunden nicht nur einmal im Leben eine Windows-Lizenz kaufen sollen, aber es gibt viele Threads in diesem und in anderen Foren, in denen der Umstand untergeht, dass Upgrades seit 2-3 Jahren automatisch immer wie OEM behandelt werden, obwohl davon betroffene Kunden seit zwei Jahren auf einem Windows 11 leben, dessen Ausgabe von
Code:
slmgr /dli
ihnen entgegenschleudert: "Beschreibung: Windows(R) Operation System, RETAIL channel"
 
Siebenschläfer schrieb:
Ja und? Hat das irgendwer in diesem Thread angezweifelt? Es ging hier um die Frage, ob man in Situation X eine neue Lizenz erwerben muss oder die alte transferierbar ist, nicht um die Frage, ob Microsoft das darf.
 
MountWalker schrieb:
Es ging hier um die Frage, ob man in Situation X eine neue Lizenz erwerben muss oder die alte transferierbar ist, nicht um die Frage, ob Microsoft das darf.
Der OP hat eine Win7-OEM-Lizenz mit DVD, was mit irgendwelchen Vista-Retails passiert, ist für das Thema Off Topic.

Ich habe dem OP einen Weg beschrieben, wie er seinen alten PC trotz Hardware-Aufrüstung behält und damit die Lizenz aktiviert bekommt: Indem er sich beim Hardware austauschen einfach nicht zu dumm anstellt. Damit ist das Thema auch abgefrühstückt.
 
Juristisch gesehen darf Windows nicht an die Hardware gebunden sein.
Das wurde ja damals in dem bahnbrechenden "OEM-Urteil" (Az. I ZR 244/97) des BGH zu entschieden.

Klar erschwert das Microsoft und meines Erachtens nach auch über die Grenze des Erlaubten. Die wissen halt, das sie 'ne dicke Rechtsabteilung haben und kaum einer versuchen wird wegen den paar Euro fuffzig Lizenzkosten einen Rechtsstreit anzufangen.
 
andy_m4 schrieb:
Juristisch gesehen darf Windows nicht an die Hardware gebunden sein.
Die Windows 7 DVD des Themenerstellers darf nicht an die Hardware gebunden werden. Ist sie auch nicht.

andy_m4 schrieb:
Das wurde ja damals in dem bahnbrechenden "OEM-Urteil" (Az. I ZR 244/97) des BGH zu entschieden.
Der Windows 10 Download, den der Themenersteller gratis von Microsoft für genau den PC erhalten hat, auf dem Windows 7 installiert war, ist an diesen spezifischen PC gebunden. Nicht an die spezifische alte Windows7-DVD.

Gratis-Upgrades darf der Hersteller gestalten wie ermöchte. Er darf dir auch einfach so Windows 11 für deinen aktuellen PC schenken und trotzdem bekommst du kein lebenslanges Recht auf jedem neuen PC die dann aktuelle Windows-Version zu installieren (logisch oder?)

Da wird auch der BGH nichts anderes urteilen. Fazit: Einfach nicht dumm anstellen beim Aufrüsten, dann wandert die alte Lizenz mit.
 
Siebenschläfer schrieb:
Die Windows 7 DVD des Themenerstellers darf nicht an die Hardware gebunden werden
Ja. Soweit hab ich verstanden.

Siebenschläfer schrieb:
Der Windows 10 Download, den der Themenersteller gratis von Microsoft für genau den PC erhalten hat, auf dem Windows 7 installiert war, ist an diesen spezifischen PC gebunden.
Das ist halt die Frage, inwieweit man in dem Fall plötzlich an Handware binden darf.
Also ja. Das die ursprüngliche Lizenz davon unberührt bleibt und man die nach wie vor auch weiter benutzen darf, ist wohl klar.

Das das upgraded windows dann aber plötzlich Hardwarebindung haben darf, ist nicht so klar.

Siebenschläfer schrieb:
Er darf dir auch einfach so Windows 11 für deinen aktuellen PC schenken und trotzdem bekommst du kein lebenslanges Recht auf jedem neuen PC die dann aktuelle Windows-Version zu installieren
Die aktuellste vielleicht nicht. Aber wohl die geupgradete Version. Das heißt, wenn ich mal auf Windows 10 upgraded habe, dann würde ich davon ausgehen, das ich die auch auf einen neuen PC mitnehmen darf.

Wenn ich das Windows 7 auf Windows 11 nur dann hinkriege, wenn ich die Hardware behalte, wäre das ja Hardwarebindung.

Siebenschläfer schrieb:
Da wird auch der BGH nichts anderes urteilen.
Da würde ich mich nicht drauf verlassen. :-)
 
andy_m4 schrieb:
Das das upgraded windows dann aber plötzlich Hardwarebindung haben darf, ist nicht so klar.
Doch, das ist völlig klar. Windows 10 ist ja nicht Windows 7.

andy_m4 schrieb:
Das heißt, wenn ich mal auf Windows 10 upgraded habe, dann würde ich davon ausgehen, das ich die auch auf einen neuen PC mitnehmen darf.
Nein, wie kommst du darauf?

Das wurde von Anfang klar kommuniziert, dass das Gratis-Upgrade nur für den existierenden PC ist, auf dem eine aktivierte Windows-Vorgängerversion installiert war.

Alles andere entspringt als Wunschvorstellung deiner Fantasie.

andy_m4 schrieb:
Wenn ich das Windows 7 auf Windows 11 nur dann hinkriege, wenn ich die Hardware behalte, wäre das ja Hardwarebindung.
Ja, ist es auch. Allerdings ist Windows sehr flexibel bei dieser "Hardware-Bindung". Wenn man sich nicht zu dumm anstellt, reicht schon die vorhandene SSD mit der vorhandenen Installation. Deshalb sind auch irgendwelche Hinweise auf irgendwelche Bundesgerichtshöfe absolut irrelevant und nicht hilfreich.
 
Siebenschläfer schrieb:
Das wurde von Anfang klar kommuniziert, dass das Gratis-Upgrade nur für den existierenden PC ist
Mag ja sein. Aber nur, weil etwas vom Hersteller kommuniziert ist, heißt das nicht automatisch, das das auch rechtlich bindend ist.

Siebenschläfer schrieb:
Alles andere entspringt als Wunschvorstellung deiner Fantasie.
Auch viele Wunschvorstellungen der Hersteller entspringen manchmal der Fantasie.
Genau das wurde ja auch durchs OEM-Urteil festgestellt. Da war ja zuvor auch die Microsoft -Linie, das OEM-Lizenzen an Hardware gebunden sind. Und diese Wunschvorstellung von Microsoft ist dann an der rechtlichen Realität zerschellt.

Siebenschläfer schrieb:
Deshalb sind auch irgendwelche Hinweise auf irgendwelche Bundesgerichtshöfe absolut irrelevant und nicht hilfreich.
Naja. Ich finde es durchaus legitim auch mal die rechtliche Seite zu beleuchten.
Evtl. findet sich ja auch jemand, der darauf hin Sachen auch mal klar einordnen kann.
 
Siebenschläfer schrieb:
Der Windows 10 Download, den der Themenersteller gratis von Microsoft für genau den PC erhalten hat, auf dem Windows 7 installiert war, ist an diesen spezifischen PC gebunden. Nicht an die spezifische alte Windows7-DVD.
War bei mir bis ca. 2022 gerade eben nicht der Fall, zwei Mainboardwechsel wöährend Windows 10 (das kostenlose Upgrade für das kostenlose Upgrade) waren dem Aktivierungssystem egal, der Mainboardwechsel dieses Jahr war dem Aktivierungssystem gerade nicht egal und ich bin genau so vorgegangen, wie du es dem Threadersteller empfiehlst - huiuiui
 
MountWalker schrieb:
der Mainboardwechsel dieses Jahr war dem Aktivierungssystem gerade nicht egal und ich bin genau so vorgegangen, wie du es dem Threadersteller empfiehlst

andy_m4 schrieb:
Mag daran liegen, das der "Lizenzkram" im UEFI liegt?


Na also das kann gar nicht sein, weil....
Siebenschläfer schrieb:
Fazit: Keine Windows-Lizenz "übertragen", sondern einfach am alten PC nicht zu viel gleichzeitig umbauen. Dann überlebt auch ein früheres Windows 7.

Und wenn das nicht klappt dann.....
Siebenschläfer schrieb:
Indem er sich beim Hardware austauschen einfach nicht zu dumm anstellt. Damit ist das Thema auch abgefrühstückt.

Siebenschläfer schrieb:
Fazit: Einfach nicht dumm anstellen beim Aufrüsten, dann wandert die alte Lizenz mit.

Siebenschläfer schrieb:
Wenn man sich nicht zu dumm anstellt, reicht schon die vorhandene SSD mit der vorhandenen Installation. Deshalb sind auch irgendwelche Hinweise auf irgendwelche Bundesgerichtshöfe absolut irrelevant und nicht hilfreich.

[ironie an]
Fazit: Da ist Ursache doch eindeutig vor dem PC zu suchen.....:)
[ironie aus]

Cu
redjack
 
MountWalker schrieb:
der Mainboardwechsel dieses Jahr war dem Aktivierungssystem gerade nicht egal und ich bin genau so vorgegangen, wie du es dem Threadersteller empfiehlst - huiuiui
Bitte nichts durcheinanderbringen.

Ich hatte kein kostenloses Upgrade für ein kostenloses Upgrade von Windows Vista Retail, sondern ein (!) kostenloses Upgrade für eine Windows 7 DSP DVD auf Windows 10. So wie der Themenersteller.

Das ist nicht das gleiche und gehört hier nicht ins Thema.

Und es gibt keinen Product Key für eine Gratis-Lizenz:

Kostenloses Upgrade auf Windows 11 oder Windows 10​

Wenn Sie ein kostenloses Upgrade auf Windows 11 von Windows 10 oder ein Kostenloses Upgrade auf Windows 10 von Windows 7 oder Windows 8.1 durchgeführt haben, sollten Sie über eine digitale Lizenz anstelle eines Product Keys verfügen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jaja, komisch komisch, dass meine digitale Windows Lizenz seit dem Sommer mit meinem Microsoft Konto verknüpft dann nicht wandern konnte, aber ichweiß, ich habe mich einfach zu dumm angestellt...
 
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Reaktionen: Terrier und redjack1000
MountWalker schrieb:
ich habe mich einfach zu dumm angestellt...
:-) Aber vielleicht anders als Du denkst. :-)

Wenn wir mal ehrlich sind, hat das Windows für Privatnutzer für Microsoft drei Funktionen:
  • als Betatest für die lukrativen Firmenkunden
  • als Demo-Plattform weil wer Windows-Privat kennt wird es auch eher als Arbeitsumgebung akzeptieren
  • als Vehikel für deren Cloud-Services
Und sich angesichts dessen den Nutzer dann noch mit Lizenz/Aktivierungskram zu schikanieren, das ist dann schon ziemlich straff.

Und ja, man könnte es als dumm bezeichnen, das mit sich machen zu lassen. ;-)
 
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