Wohnhaus Eigentumswohnungen: politische Meinungsäußreung an der Gebäudefront

  • Ersteller Ersteller Fu Manchu
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@CCIBS:
Danke für die Links ... ich fühle mich durch sie bestätigt, denn ich dachte definitiv nicht an bleibende Veränderungen oder an Banner, die fremde Fenster versperren.
Ergänzung ()

@Nobsi:
Ob der TE Hinweise für hilfreich hält, oder nicht, das sollltest du ihm überlassen.

Eigentlich habe ich nur auf den relevanten Unterschied zwischen innerhalb und ausserhalb der eigenen Wohnung hinweisen wollen.

Die Frage des TE habe ich beantwortet (in meinem ersten Post hier). Innerhalb der Wohnung hat es die Eigentümerversammlung nicht zu interessieren (im Rahmen der Rechtssprechung).
Ausserhalb ist es entweder eindeutig geregelt, oder man muss eben intern zu einem Konsens gelangen ... zu einem Kompomiß, mit dem alle leben können (den Rahmen dafür bietet ebenfalls die Rechtsprechung).

Die Richtung der politischen Äusserung sollte dabei im Grunde keine Bedeutung haben.
Wer linke Parolen duldet, der muss auch rechte dulden, die in ähnlicher Weise präsentiert werden (wie immer im Rahmen der Rechtsprechung).
Ob die sich darauf einlassen wollen, ist Sache der Haus- bzw. Eigentümergemeinschaft.
 
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DerOlf schrieb:
Wenn ich da eben eine Regenbogenflagge oder eine Friedenstaube innen vor meinem Fenster hängen haben will, dann ist das allein mein Ding ... sogar als Mieter.
Wie gesagt: Fenster gehören i. d. R. zum Gemeinschaftseigentum. Klar kommt es immer auf den Einzelfall an, aber mit "mein Fenster, mein Ding" begibt man sich eben auf sehr dünnes Eis. Ähnliches gilt ja z.B. auch für Wohnungstüren, da sie Teil des Erscheinungsbildes des Gemeinschaftseigentums "Treppenhaus" sind.
 
Es kommt auch immer auf den Einzelfall an. Abdunklungen oder Vorrichtungen für Klimageräte sind regelmäßig anders zu behandeln, da sie einem direkten Zweck zur Lebensverbesserung des Bewohners dienen.
 
DerOlf schrieb:
@Nobsi:
Ob der TE Hinweise für hilfreich hält, oder nicht, das sollltest du ihm überlassen.
Moin

Das überlasse ich selbstverständlich dem TE. Nur wenn ich der TE wäre, ich könnte mit den meisten hier aufgeführten Beiträgen nichts anfangen. Beziehen sich ja nicht auf das aktuelle Problem. Allenfalls die Hinweise auf ein Gespräch mit einem RA sind noch als hilfreich anzusehen.

Oder, was aber nicht der Fall ist, ein Beitrag, wo man auch solche Dinge schon geregelt hat, und dem TE miteilen würde wie man verfahren hat.

Aber es ist leider immer so, ein Thread fängt beim Bäcker an, geht dann über den Metzger, und endet schlussendlich beim Autokauf.

Gruß
Nobsi
 
feynman schrieb:
Wie gesagt: Fenster gehören i. d. R. zum Gemeinschaftseigentum. Klar kommt es immer auf den Einzelfall an, aber mit "mein Fenster, mein Ding" begibt man sich eben auf sehr dünnes Eis. Ähnliches gilt ja z.B. auch für Wohnungstüren, da sie Teil des Erscheinungsbildes des Gemeinschaftseigentums "Treppenhaus" sind.
Wenn es darum geht, ob man sie schmücken darf (als Bewohner der Wohnung) hängt es aber davon ab, WELCHE SEITE man schmückt.
Bei der Wohnungstür ist nur die Aussenseite Teil des Treppenhauses, die Innenseite ist Teil der Wohnung. Und bei der kommt es eben vor allem darauf an (bei einer Mietwohnung) ob man sie in ordnungsgemäßem (also sauberen) Zustand übergeben kann.
Was in der Zwischenzeit VON INNEN da dran hängt, hat weder den Vermieter, noch die übrigen Bewohner zu interessieren.
Gleiches gilt für Pappschilder, die lediglich VON INNEN ans Fenster geklebt oder gelehnt wurden oder für Stoffe ... ist nur ein Vorhang.

Der betreffende Bewohner (in diesem konkreten Fall) hat das Recht, die Botschaften so in seiner Wohnung aufzuhängen, dass sie von aussen gesehen werden können ... unabhängig davon, wie die Hausgemeinschaft über sein ursprüngliches Vorhaben entscheidet und was die en detail davon hält.

@Nobsi:
Die paar male, wo ich in ähnlichen Situationen war, konnte die Situation durch ein ruhiges Gespräch immer geklärt werden. Dabei ging es allerdings nie um die Botschaft auf Transparenten oder Flaggen, sondern stehts darum, dass der Gegenstand selbst jemand anderen gestört hat (hing leicht vorm Fenster z.B.)..
Das äussere Erscheinungsbild spielte immer nur bei bleibenden Veränderungen eine Rolle.
 
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@Nobsi
Ich muss sagen, ich verstehe gerade nicht, wo dein Problem ist. Der TE sagt deutlich was er verlangt

Fu Manchu schrieb:
Wie würdet ihr damit umgehen? Wäre euch die öffentliche Darstellung von politischen Motiven an eurer eigenen Häuserwand egal oder wäre das ein Grund, etwas (friedliches) dagegen zu unternehmen? Wie würdet ihr dafür oder dagegen argumentieren?

Er fragt nicht nach Rechtlichen Grundlagen oder sonstiges, sondern ganz bewusst nach subjektiven Meinungen und Empfindungen. Und so wie ich die Kommentare lese entspricht dies bei den meisten.
 
Als Hauseigentümer hängt unter meinem Fenster eine Fahne "Bundeswehr abschaffen". Einer Eigentümergemeinschaft würde ich das Risiko nicht zumuten, dass irgendein Spinner glaubt, deshalb gegen die Front einen Farbbeutel werfen zu müssen.
Zumindest in Hessen ist es sogar so, dass der Farbe eines Außenanstrichs um den Balkon herum die Eigentümergemeinschaft per Beschluss zustimmen muss. Es gibt so viele Möglichkeiten sich unabsichtlich zu ärgern. Die muss man nicht suchen.
Gegenüber hängen Nachbarn eine Ferrari-Fahne bei jedem Rennen raus. ironie an/ Wäre es eine Fahne von Mainz 05 könnte kein Mensch dagegen sein. Aber so laute Stinker? :D ironie aus/
 
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Jupp53 schrieb:
Als Hauseigentümer hängt unter meinem Fenster eine Fahne "Bundeswehr abschaffen". Einer Eigentümergemeinschaft würde ich das Risiko nicht zumuten, dass irgendein Spinner glaubt, deshalb gegen die Front einen Farbbeutel werfen zu müssen.
wobei ein Farbbeutel noch relativ harmlos ist, es gibt noch andere "Wurfgeschosse".
 
Fredy78 schrieb:
Oder die Fassade anzünden falls mit Styropor gedämmt.
Das sind dann keine Spinner mehr, sondern hoch Kriminelle. Die finden irgendeinen Anlass und eher was Spektakuläreres.

Bei einer Eigentümergemeinschaft sollte jede Veränderung der Fassade Thema sein. Da geht es um Geld und Geschmack, d.h. keiner sollte zu einer Veränderung gezwungen werden. In der Wohnung ist die Gestaltung Privatsache, wie bereits hier ausgeführt.
 
Jupp53 schrieb:
Das sind dann keine Spinner mehr, sondern hoch Kriminelle. Die finden irgendeinen Anlass und eher was Spektakuläreres.
Man muss ihnen aber nicht den Anlass durch irgendwelche politische Äußerungen bieten.
 
Das ist die Standardbegründung für Duckmäusertum gegenüber Kriminrllrn. 4 Jahre hängt sie nun die Fahne und wurde gerade wegen Bleiche durch eine neue ersetzt.
 
DerOlf schrieb:
...Wenn ich da eben eine Regenbogenflagge oder eine Friedenstaube innen vor meinem Fenster hängen haben will, dann ist das allein mein Ding ...

An diesem Punkt ist die Eigentümergemeinschaft auch - Innen vs. Außen. Es gibt sogar einen Anwalt in der Runde, der deutlich gemacht hat, dass Innen auch innen bedeutet, also als private Meinungsäußerung zu deuten ist und die Front dadurch nicht verändert wird. Die Gemeinschaft kann eine innen (hinter die Schreibe) angebrachte Meinung nicht beanstanden.

Der Fall sieht aber so aus, dass die Stoff- und Pappbanner außen angebracht sind.

Erst mal vielen Dank für die Hinweise hier und die Diskussion.
 
Fu Manchu schrieb:
Der Fall sieht aber so aus, dass die Stoff- und Pappbanner außen angebracht sind.
Er hat die Eigentümertversammlung also im Prinzip übergangen ... tja ... keine wirklich glückliche Idee.
In dem Fall ist die Sache doch relativ klar ... da hat die Eigentümerversammlung das letzte Wort.
Lehnt die es ab, muss der Kram abgenommen werden (eigentlich ist es abzunehmen, bis die Entscheidung da ist).

Und das bedeutet, dass ihr so lange weiterdiskutieren müsst, bis sich eine Mehrheit für die eine oder andere Seite abzeichnet.
Mit einer mehrheitlichen Entscheidung der Eigentümerversammlung ist der Käse dann gegessen.

Geht es denn wirklich nur um Bedenken auftgrund möglicher Reaktionen ... oder gibt es auch sonsrtige Zwistigkeiten (innerhalb der Eignergemeinschaft), die da hineinspielen?

Ich kann da zwar nur für mich selbst sprechen, aber mir persönlich ist ein gutes Verhältnis zu meinen "Mitbewohnern" irgendwie immer wichtiger gewesen, als irgendwelche politischen Botschaften.
Wenn sich ein Nachbar drüber aufregt, dann lasse ich es lieber sein ... aber da tickt auch jeder anders.
 
DerOlf schrieb:
Mit einer mehrheitlichen Entscheidung der Eigentümerversammlung ist der Käse dann gegessen.
Darauf würde ich nicht spekulieren. Ich würde davon ausgehen, dass der Bannerbesitzer sich im Recht fühlt und das Ziel ist nicht primär eine Mehrheit zu erwirken, sondern die Einstellung "Ich darf von meinem eigenen Balkon doch wohl hängen was ich will! Außerdem ist es für eine gute Sache, es kann doch niemand was dagegen haben wenn wir hier Stellung gegen Diskriminierung beziehen!" zu schwächen. Zumal der Anteil an Konfliktvermeidern oftmals zu hoch ist, was dazu führt, dass diese sich opportun dem anschließen, der am dominantesten seine Meinung vertritt oder eben nichts weiter unternehmen wollen wenn es zwar eine Mehrheit gegen den Banner gab aber das einfach ignoriert wird.
 
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Hallo

Fu Manchu schrieb:
Folgende Ausgangslage: es gibt ein Wohnhaus mit mehreren Eigentumswohnungen und einer der Eigentümer möchte seine politische Meinung mit Hilfe von Pappschildern (1m x 1,5m) und Stoffbannern (3x Breite) von seinem Balkon und aus seinen Fenstern heraus öffentlich machen.
Hinter der Fensterscheibe in der Wohnung ist es erlaubt, außen an der Fassade ist es verboten, Fenster gehören auch zur Fassade und dürfen von außen z.B. nicht in einer anderen Farbe gestrichen werden.

https://www.berlin.de/special/immob...54-fenster-was-duerfen-mieter-dekorieren.html
Zitat:
"Fassade ist tabu
Anders sieht es aus, wenn Mieter ein Plakat an der Fassade anbringen, etwa an der Außenseite des Balkons oder unterhalb eines Fensters. «Das gehört nicht mehr zum Bereich Wohnung», erklärt Wüstefeld. Daher könne der Vermieter in diesem Fall verlangen, dass Plakate oder Transparente abgenommen werden."

Grüße Tomi
 
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BeBur schrieb:
"Ich darf von meinem eigenen Balkon doch wohl hängen was ich will! Außerdem ist es für eine gute Sache, es kann doch niemand was dagegen haben wenn wir hier Stellung gegen Diskriminierung beziehen!"
Ganz so einfach ist es eben dann doch nicht.
Wenn es in der Eignergemeinschaft eine Mehrheit gegen das spezielle Plakat gibt (unabhängig von der Botschaft), dann wäre die korrekte Herangehensweise.
BItte das Plakat abzunehen formulieren und dem Betreffenden zur Kenntinis bringen. Falls bereits absehbar, dass dieser nicht reagieren wird, setzt man eine Frist ... z.B. 7 Tage ... binnen derer das Plakat abzunehmen ist.
Passiert wieder nicht, wird das Plakat eben ohne Einwilligung des Besitzers entfernt.

Wichtig ist dabei nur eines ... WO befindet sich das Plakat.
Wieder innen/aussen (das dazwischen fühlt sich bestimmt diskriminiert). Hängt das Plakat IN der Wohnung (zu der der Balkon definitiv dazugehört ... schließlich hat man für den auch bezahlt), oder ausserhalb?
Ein Plakat, welches AUSSEN an der Balkonbrüstung hängt, darf von der Eignergemeinschaft (auch auf Kosten des Eigentümers) entfernt werden ... hängt es INNEN am gleichen Bauteil, dann leider nicht.

Es hängt wirklich davon ab, wo der Jenige seine Plakate aufgehängt hat.
Die entscheidende Frage ist: Gehört das wirklich zur "Fassade", wo das Plakat hängt?

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass auch die "aber wir tun doch das richtige"-Fraktion meist eher auf Kulanz baut, als auf Gesetze.
Eben wie bereits gesagt, "da kann ja eigentlich kein vernünftiger und morlalisch 'gesunder' Mensch was gegen haben" ... doch kann er .. auch wenn sich das für den eventuell scheiße anfühlt ... manchen ist das in dem Moment einfach egal.

Abgesehen davon könnte man ja auch VORHER mal rumfragen, ob jemand was dagegen hätte, wenn ... aber das hängt wohl auch davon ab, wie respektvoll der Umgang miteinander ist.
 
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Hallo

@longi

In diesem Fall haben Mieter und Wohnungseigentümer das gleiche Problem, beide müssen fragen ob sie das dürfen, der Unterschied ist nur das sie einen anderen fragen müssen.
Als Wohnungseigentümer ist man nicht der Eigentümer der Fassade, auch nicht von dem Teil der die Wohnung umgibt, nur der innenliegende Teil der Wohnung ist Eigentum.
Die komplette Fassade ist Gemeinschaftseigentum und die Außenseite des Balkons gehört zur Fassade, damit kann man auch als Wohnungseigentümer nicht machen was man will.
Als Mieter muss man den Eigentümer fragen und als Wohnungseigentümer muss man die Eigentümergemeinschaft fragen.
Wenn einem das ganze Haus gehört dann ist das eine andere Sache, aber in diesem Fall gehört demjenigen nur eine Wohnung.

Grüße Tomi
 
In der Zwischenzeit gab es nun mehrere Gespräche und Unterhaltung zwischen den Parteien. Niemand ist dem anderen böse, es gibt auch keinen echten Streit und die Plakate sind mittlerweile erst mal abgenommen. Die große Gesprächs- und Abstimmrunde ist geplant und bis dahin halten erst mal alle Eigentümer die Füße still.

Und es braucht hier keine Rechtsgrundlagen und Ähnliches, wie im Eingangsbeitrag erwähnt, soll der Konflikt auf zwischenmenschlicher Beziehung und im Dialog und Verständnis geklärt werden. Bisher ist das in der Eigentümerrunde auch sehr gut gelungen, mal sehen wie es weitergeht.
 
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