DerOlf
Admiral
- Registriert
- März 2010
- Beiträge
- 9.529
@CCIBS:
Danke für die Links ... ich fühle mich durch sie bestätigt, denn ich dachte definitiv nicht an bleibende Veränderungen oder an Banner, die fremde Fenster versperren.
@Nobsi:
Ob der TE Hinweise für hilfreich hält, oder nicht, das sollltest du ihm überlassen.
Eigentlich habe ich nur auf den relevanten Unterschied zwischen innerhalb und ausserhalb der eigenen Wohnung hinweisen wollen.
Die Frage des TE habe ich beantwortet (in meinem ersten Post hier). Innerhalb der Wohnung hat es die Eigentümerversammlung nicht zu interessieren (im Rahmen der Rechtssprechung).
Ausserhalb ist es entweder eindeutig geregelt, oder man muss eben intern zu einem Konsens gelangen ... zu einem Kompomiß, mit dem alle leben können (den Rahmen dafür bietet ebenfalls die Rechtsprechung).
Die Richtung der politischen Äusserung sollte dabei im Grunde keine Bedeutung haben.
Wer linke Parolen duldet, der muss auch rechte dulden, die in ähnlicher Weise präsentiert werden (wie immer im Rahmen der Rechtsprechung).
Ob die sich darauf einlassen wollen, ist Sache der Haus- bzw. Eigentümergemeinschaft.
Danke für die Links ... ich fühle mich durch sie bestätigt, denn ich dachte definitiv nicht an bleibende Veränderungen oder an Banner, die fremde Fenster versperren.
Ergänzung ()
@Nobsi:
Ob der TE Hinweise für hilfreich hält, oder nicht, das sollltest du ihm überlassen.
Eigentlich habe ich nur auf den relevanten Unterschied zwischen innerhalb und ausserhalb der eigenen Wohnung hinweisen wollen.
Die Frage des TE habe ich beantwortet (in meinem ersten Post hier). Innerhalb der Wohnung hat es die Eigentümerversammlung nicht zu interessieren (im Rahmen der Rechtssprechung).
Ausserhalb ist es entweder eindeutig geregelt, oder man muss eben intern zu einem Konsens gelangen ... zu einem Kompomiß, mit dem alle leben können (den Rahmen dafür bietet ebenfalls die Rechtsprechung).
Die Richtung der politischen Äusserung sollte dabei im Grunde keine Bedeutung haben.
Wer linke Parolen duldet, der muss auch rechte dulden, die in ähnlicher Weise präsentiert werden (wie immer im Rahmen der Rechtsprechung).
Ob die sich darauf einlassen wollen, ist Sache der Haus- bzw. Eigentümergemeinschaft.
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