Wohnhaus Eigentumswohnungen: politische Meinungsäußreung an der Gebäudefront

Es ist doch ziemlich erfreulich, wenn ihr das zivilisiert geregelt bekommt.

Bei den rechtlichen Grundlagen ging es mir mehr darum, aufzuzeigen, was die Alternative zu einer friedlichen Einigung sein kann und wer da dann die "besseren Karten" hätte.

Ich habe schon Situationen gehabt, in denen genau dieses Wissen einigen half, friedlich zu bleiben.

@longi:
Eigentümer und Mieter sind "Rechteinhaber", die das Recht nur eben aufgrund verschiedener Verträge (Miet- vs. Kauf-) inne haben. Was ihre Befugnisse in diesem Fall angeht, sind sich also Eigentümer (die selbst drin wohnen) und Mieter recht ähnlich.
Bei der Fassade sind sie unterschiedlich, denn da hat der Eigentümer wenigstens ein Mitspracherecht und kann sogar allein entscheiden, wenn ihm die ganze Hütte gehört ... besitzt er nur eine Wohnung von vielen, ist er im Bezug auf die Fassade eben nicht ALLEINIGER Rechteinhaber.
 
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Jetzt mal von der rechtlichen Seite abgesehen, finde ich es schon eine Frechheit von dem Menschen, dass er die Miteigentümer in so eine Situation bringt.
Es ist doch ganz klar, dass er seine politischen Parolen nicht aushängen soll. Immerhin handelt es sich um Wohnungen und nicht um einen poltischen Betrieb oder Verein.
Persönlich bin ich gegen sowas, denn "zuhause" muss immer "zuhause" bleiben und darf nicht zu einer Parolenshow verkommen. Übrigens meine ich das unabhängig von den Botschaften die gesendet werden. Aus diesem Grunde habe ich ja auch keine Aufkleber auf meinem Auto, die irgendwelche Botschaften senden.
 
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uincom schrieb:
Es gibt nun einmal die Meinungsfreiheit.

Grundsätzlich schon?! Wir leben in keiner Diktatur.

Das ist richtig und wichtig. Aber sollte in jeder Lebenslage, an jedem Ort versucht werden, seine Meinung öffentlich darzulegen?

Mit Schweigen auf Missstände zu reagieren ist auch meiner Meinung nach falsch. Aber ich versuche auch, nicht jede Lebenslage zu nutzen, um zu erwähnen, was ich denke. Es sollte private Bereiche geben, in denen ich mich zurückhalten kann und keine Meinung haben muss - nehmen wir doch hierzu die eigene Wohnung bzw. die Wohnanlage.

Muss jeder Ort ein Ort des politisches Kampfes sein? Dann werden die Leute irgendwann müde - sei es auf der Seite der Meinungsäußerer wie auch bei den Leuten, die sich die Meinungen Anderer "antun" müssen. Lese ich ständig was über ein Thema, geht es mir irgendwann auf den Sack. Und was dann passiert weiß ich nicht, vielleicht werde ich dessen überdrüssig und winke nur noch ab --> "interessiert mich nicht".

Man sollte sich überlegen, ob nicht zu viel Meinung irgendwann ins Gegenteil umschlägt. Daher finde ich, muss es Ruheräume geben, um dann bei Protestmärschen, bei der Wahl, bei Petitionen und bei Aktionen mit umso mehr Elan und Kraft heranzugehen.

Meinungsfreiheit heißt nun mal nicht Meinungspflicht.
 
Gerade wenn die eigene Meinung Konsequenzen für andere Menschen haben kann, sollte man Rücksicht nehmen.
Pöbelt man auf einer Demo Schwarzvermumte an, sollte man für seine Meinung gerade stehen und keine weiteren Personen mit hineinziehen. Völlige Freiheit hat man nur, wenn man selber bereit ist die Verantwortung und Konsequenzen zu (er)tragen.
Sprüht man seine Meinung an eine Hauswand ist es auch entscheidend ob es die eigene ist. Sonst ist es Sachbeschädigung wie sonst auch (nehme ich an).
In diesem Thread geht es eben darum, wo in einer Mietgemeinschaft die eigene Hauswand aufhört und ob man es moralisch vertreten kann.
 
Ihr könnt es drehen und wenden wie ihr wollt. Es ist Meinungsfreiheit. Ich heiße es persönlich auch nicht gut in dem Fall hier.
Grundsätzlich darf man seine Meinung immer und überall herum verbreiten. Ausnahmen kann es dann im Einzelfall geben, wenn Rechte anderer deutlich betroffen sind.

@Scrypton Das sehen halt das BVerfG und alle anderen mit Ahnung zum Glück anders.

@Fu Manchu du verwechselst das jetzt mit Versammlungsfreiheit. Meinungsfreiheit ist die Vorstufe.

Meinungsfreiheit heißt nicht, dass andere ihre Meinungen nur äußern dürfen, wenn sie euch inhaltlich, zeitlich und örtlich passen. Genau das ist damit nicht gemeint.
 
uincom schrieb:
Ihr könnt es drehen und wenden wie ihr wollt. Es ist Meinungsfreiheit.
Ähm, nein. ;)

uincom schrieb:
@Scrypton Das sehen halt das BVerfG und alle anderen mit Ahnung zum Glück anders.
Nein, tun sie nicht. Blöd gelaufen? ^_-

Es bleibt dabei: Meinungsfreiheit bedeuted nicht, seine Meinung überall äußern zu können. Das obliegt in vielen Fällen eben nicht dem Staat. Siehe diese Plattform hier - der Betreiber (respektive die Moderation) kann darüber entscheiden, wo was geäußert wird. Und werden Beiträge entfernt, dann liegt das alleine bei ihm, Meinungsfreiheit hin oder her.
 
Scrypton schrieb:
Siehe diese Plattform hier - der Betreiber (respektive die Moderation) kann darüber entscheiden, wo was geäußert wird.
Das hat aber nichts mit Meinungsfreiheit zu tun, sondern mit dem Hausrecht des Betreibers.

Es steht jedem Frei über die Straße zu rennen und zu Predigen, das bald die Aliens kommen und uns zu ihren Sklaven machen. Ist seine Meinung, muss man nicht gut heißen oder akzeptieren, gilt aber als hinzunehmen. So fern ich damit nicht die Rechte anderer Verletze.

Hier könnte und dürfte so was total unterbunden werden, der Boardie digital eingekerkert (gebannt) und seine Posts im Nirvana (Aquarium) verschwinden.
 
knoxxi schrieb:
Das hat aber nichts mit Meinungsfreiheit zu tun, sondern mit dem Hausrecht des Betreibers.
Ja doch hat das was damit zu tun. ^^ Nämlich das die Meinungsfreiheit immer wieder mit anderen Rechten kollidiert und dann aber unter Umständen nachrangig ist. Zum Beispiel eben beim Hausrecht. Man kann jetzt drüber diskutieren, ob sie dann grundsätzlich gilt. Für mich bedeutet das, dass sie öfter vorrangig wäre in Konfliktfällen, so wie das ja auch viele der Zensur Schreier ja wohl auch tun. Dabei gilt sie eben primär nur dem Staat gegenüber.
 
knoxxi schrieb:
Das hat aber nichts mit Meinungsfreiheit zu tun, sondern mit dem Hausrecht des Betreibers.
Es war ja auch nur ein Beispiel eben dafür, dass Meinungsfreiheit halt nicht(!) bedeutet, diese auch überall äußern zu können. Nichts anderes war es, was ich sagte. ;)

knoxxi schrieb:
Es steht jedem Frei über die Straße zu rennen und zu Predigen, das bald die Aliens kommen und uns zu ihren Sklaven machen.
Ja, und weiter?
Die Freiheit, dies überall(!) zu tun, ist trotzdem nicht gegeben.
 
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Kannst du nicht lesen? Wie bereits mehrfach erwähnt: Meinungsfreiheit gilt und nur wenn es mit wichtigen Rechten Dritter kollidiert, dann kann sie zurücktreten.
Du drehst das Regel-Ausnahme-Verhältnis halt um. So ist das nur in Diktaturen.

Blöd gelaufen wenn man unrecht hat gell @Scrypton :
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv007198.html#208
 
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uincom schrieb:
Kannst du nicht lesen?
Doch - und es bleibt dabei: Meinungsfreiheit bedeuted nicht, seine Meinung überall äußern zu können.

Tja... blöd gelaufen wenn man Unrecht hat. ;D
 
Du bist so klug und deine Argumente überzeugen mich - ich muss sie nur noch finden.
 
uincom schrieb:
Du bist so klug und deine Argumente überzeugen mich
???
Welches Argument hättest du denn gerne und wie soll das aussehen? Tatsache ist, dass Meinungsfreiheit eben nicht bedeuted, seine Meinung überall dort äußern zu können wo man gerade möchte.

Das kannst du nun entweder kapieren oder eben nicht. ;)
 
war es nicht so, dass es hier um eine Wohnungseigentümergemeinschaft geht?
und damit den einzelnen Eigentümern die Fassade gar nicht gehört, sondern der Wohnungseigentümergemeinschaft ?

Ergo will die Person seine Politische Meinung an fremdem Eigentum anbringen.
Das ist natürlich nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Das ist im zweifel Vandalismus.
 
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Hab nicht alles durchgelesen aber ich sehe ein Problem darin, wenn, welche Einstellung auch immer auf den Schildern vertreten wird, diese von Aussenstehenden auf alle Bewohner des Hauses übertragen wird, auch auf die die da nix hingehängt haben.

Die Wirkung auf Dritte ist ja die, dass es erstmal so aussieht, als ob alle, die in dem Haus wohnen dieser Meinung sind. Auch wissen Dritte ja auch nicht wer in der bewussten Wohnung wohnt, so dass fälschlicherweise dann auf einmal bestimmten Personen die das Haus betreten eine bestimmte politische Gesinnung nachgesagt wird, auch wenn die in einer anderen Wohnung wohnen oder da einfach nur zu Besuch sind.
Das kann bis zur Rufschädigung und zu beruflichen Nachteilen führen.

Würde mit dem Bewohner der Wohnung mal sachlich drüber sprechen und das aus deiner Perspektive darstellen so in etwa wie "Ich finde es immer gut wenn Leute ihre Meinung zu gesellschaftlichen Themen äussern, aber das hier ist die falsche Platform dafür. Wenn mein leider sehr konservativer Chef/Vorgesetzter das sehen würde, dächte der sofort dass ich auch dieser Meinung bin, würde mich als linken Spinner abtun und das hätte dann gravierende berufliche Nachteile. Auch versuche ich derzeit Vorsitzender im Kleingärtner- und Hasenzuchtverein Gartenhase e.V. zu werden um dann dafür zu sorgen dass die Frauen dort mehr Mitbestimmungsrechte haben, aber wenn die doch leider sehr altmodischen Rentner dort diese Schilder sehen wählen die mich nie und ich kann nichts zum besseren Verändern. Usw."
Und dann Vorschlagen vielelicht eine Petition ins Leben zu rufen oder eine Demo zu veranstalten bei der der Schilderaufhänger seine Interessen vertreten kann.
 
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