Wohnhaus Eigentumswohnungen: politische Meinungsäußreung an der Gebäudefront

Fu Manchu

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Folgende Ausgangslage: es gibt ein Wohnhaus mit mehreren Eigentumswohnungen und einer der Eigentümer möchte seine politische Meinung mit Hilfe von Pappschildern (1m x 1,5m) und Stoffbannern (3x Breite) von seinem Balkon und aus seinen Fenstern heraus öffentlich machen. Die Fenster liegen zur Straße hin und sind öffentlich sichtbar.

Wie würdet ihr als Bewohner/Miteigentümer mit so einem Vorstoß - der in der Eigentümerversammlung nicht abgesprochen ist - umgehen. Die Texte auf den Schildern sind eher links und feministisch.

Auf jeden Fall entbrennt sich gerade ein Streit darum. Es gibt Zustimmung, aber auch Ablehnung, beides hält sich die Waage. Die Ablehnung bezieht sich auch eher darauf, dass die Art und Weise abgelehnt wird, das Haus als Projektionsfläche zu nutzen.

Gegenargumente sind z.B., das politische Aktivitäten außerhalb des Hauses gemacht werden sollen, Politik als Ausgangslage für Konflikte, bei z.B gegenteiliger Meinung (wenn später weitere und andere Parteien das gleiche machen).

Ebenfalls sind Sicherheitsbedenken angemeldet worden, was ist, wenn politische Gegner mit Vandalismus antworten oder die Nachbarn plötzlich gegenteiliges öffentlich machen - es könnte eine Spirale entstehen, an deren Ende Misstrauen und Gewalt stehen und dass an der eigenen Wohnungstür.


Ein Pro-Argument in besagter Runde ist, dass alles politisch ist, jede Lebenseinstellung und das die freie Meinungsäußerung gedultet werden muss, auch wenn sie Vandalismus und Gegenantworten heraufbeschwört - die eigene Wohnung ist kein politikfreier Raum. Das muss man aushalten.


Wie würdet ihr damit umgehen? Wäre euch die öffentliche Darstellung von politischen Motiven an eurer eigenen Häuserwand egal oder wäre das ein Grund, etwas (friedliches) dagegen zu unternehmen? Wie würdet ihr dafür oder dagegen argumentieren?
 
Ist das auf Dauer geplant, oder eher im Zuge einer Kundgebung oder Demonstration?

Bei dauerhafter Umsetzung, hätte ich schon bedenken. Gibt es von der Eigentümerversammlung eine Hausordnung?
Ansonsten einfach ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt, der sich in Nachbarschaftsrecht auskennt, terminieren und sich dort in jeglicher Hinsicht beraten lassen.
 
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DonL_ schrieb:
Ist das auf Dauer geplant, oder eher im Zuge einer Kundgebung oder Demonstration?...

Das ist leider nicht festgelegt bzw. nicht bekannt oder kommuniziert, ein aktueller Bezug im Sinne eines Vorfalls existiert nicht, es wurde die allgemeine Lage bewertet und die Meinung geäußert.

Einen Anwalt hinzuziehen würde den Konflikt nur anheizen, im Augenblick soll das mit Argumenten und Verstehen gelöst werden, die Eigentümer sind eigentlich in einer sehr engen Gemeinschaft verbunden, dieser politische Vorstoß hat aber alle positiv/negativ überrascht.

Hausordnung in dem Sinne nicht: bisher wurden aber Dinge des Erscheinungsbilds des Gebäudes abgestimmt, Farbe des Sonnenschutz, Anbauen wie Markisen, Pflanzenauswahl, Farbe für die Gewege/Pflastersteine, Art und Weise Fahrradständer, Zaun.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt hast du mich falsch verstanden, du sollst jetzt keinen Anwalt hinzuziehen, in Form von einem Mandat, sondern du sollst dich Beraten lassen, was nachbarschaftsrechtlich allgemein vertretbar ist und was nicht. Auch kann dir der Anwalt Argumente sowohl für ein dafür als auch ein dawider an die Hand geben. Ich würde mich auf alle Fälle beraten lassen, das muss ja keiner wissen, bevor die Sache irgendwann eskaliert.
 
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Fu Manchu schrieb:
Wie würdet ihr dafür oder dagegen argumentieren?
Eigentümerversammlungen können schon genug konfliktbehaftet sein, da muss man nicht noch Politik mit rein bringen, das ist immer ein Quell für Streit.
Mir wäre es überhaupt nicht egal und ich würde ganz deutlich dagegen plädieren und würde mich gar nicht erst auf eine "für die gute Sache" Diskussion inhaltlich einlassen. Es gibt genug Orte wo man seine Meinung kund tun kann, das muss nicht gerade an der Hauswand sein. Weitere Argumente hast du ja schon genannt. Es geht hier ja auch nicht um die eigene Wohnung, sondern um das Haus an sich.

Ein Spin wäre auf jeden Fall eure Abstimmung einen basis-demokratischen Prozess zu nennen. Das erhöht ggf. die Akzeptanz wenn das Ergebnis nicht zugunsten des Banner-Eigentümers ausfällt.
 
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DonL_ schrieb:
...Ich würde mich auf alle Fälle beraten lassen, das muss ja keiner wissen, bevor die Sache irgendwann eskaliert.

Diese Bereitschaft wird am Finanziellen scheitern und trotzdem will man schauen, was man für Argumente hat. Es sollen auch keine Rechtsgründe sein, sondern wie ich schrieb, es soll aus Verständnis und Verstehen miteinander gesprochen werden soll.
 
Ich stimme hier BeBur zu 100% zu!
 
Bei all der Zustimmung und "würde mich gar nicht erst auf eine "für die gute Sache" Diskussion inhaltlich einlassen" sollte man trotzdem versuchen, den Konflikt zu lösen - zumal es ja auch Zustimmung in der Eigentümergemeinschaft gibt mit einem ausgeglichenen Kräfteverhältnis. Daher eben die Frage nach Argumenten, nach der Sicht dafür oder dagegen.

Die Sache soll im Dialog geklärt werden und man soll sich danach noch in die Augen schauen können. Und das ist eben nicht so einfach.

Den Spin mit dem demokratische Prozess finde ich schon gut, Demokratie beanspruchen ohne demokratisch zu handeln, gefällt mir.
 
Um es ganz schlicht und einfach zu sagen, ihr bildet eine Eigentümergemeinschaft und seit keine "Hausbesetzerszene" oder "Komune1".
Ihr habt euch in dieser Eigentümergemeinschaft zusammengefunden, um dort zusammen zu wohnen und nicht weil ihr eine gemeinschaftliche politische Agenda habt.

Das ist meine persönliche Meinung dazu und das solch ein Vorfall/Ausnahme, danach jederzeit als Vorwand für weitere Dinge genutzt werden kann, die dann vielleicht eskalieren, weil eben dann die Mehrheit nicht mehr einverstanden ist. Das ist eine verdammt schwierige Gratwanderung, aber ich finde das politische Agenden, nichts an einem Wohnhaus zu suchen haben, in dem unterschiedliche Parteien zusammen wohnen.
 
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Ich würde das nicht akzeptieren. Ich möchte mein Eigentum und meine Wohnung politisch neutral halten.

Was wäre denn, wenn es im Haus Rechtsradikale gäbe? Dann würde sich die Person womöglich diskriminiert fühlen oder sogar die eigene politische Meinung auf ähnlichem Weg kundtun wollen.
 
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Um welche Etage handelt es sich denn? Und ein Balkon ist doch eher auf der Gartenseite. Die Fußgänger dürften es dann ja nicht sehen. Bei den Fenstern würde ich mir sorgen machen.
 
Ich habe vor kurzem einen ähnlichen Fall in der US-Krimi Serie "The Rookie" mit "Nathan Fillion" gesehen. Ich glaube, da wurden diese Schilder von der Polizei entfernt. Genau weiß ich es aber nicht mehr. Ich wußte gar nicht, das bei uns auch so was möglich ist. :p
 
Ich bin der Meinung, dass so etwas zuerst von der Eigentümerversammlung abgesegnet werden müsste. Aufkleber an Auto, oder Anstecker an der Kleidung, oder ein T-Shirt mit einem Aufdruck ist ja jeder Person ihrer Sache, aber bei einem Haus, wo mehrere Parteien wohnen sehe ich das Problematischer, da nicht zwangsweise jede Person in dem Haus diese Meinung so teilt, oder Gefahr läuft, eines Tages eine Meinung zu dulden, welche man nicht teilt. Deshalb würde ich so etwas nicht einmal zu Stimmen, wenn ich die Ansicht in dem Fall teile.

Außerdem ist so etwas ja nicht üblich, dass man das macht, weshalb gerade so etwas immer eine Bewusste Provokation ist.
 
Moin

Evtl. Richtung Sicherheit argumentieren. Das Banner könnte ja auch durch Wind/Sturm herunterfallen und Beschädigungen/Verletzungen hervorrufen.

Also irgendwie in Sachen Betriebssicherheit. Vielleicht ist ein Amt dafür zuständig.

Gruß
Nobsi
 
Hinweis:
Ich übernehme keine Garantie für die rechtliche Korrektheit des Folgenden ... es ist nur meine Meinung.



Es ist natürlich wahr, dass eine Hausgemeinschaft sich auch um das gemeinschaftliche Eigentum sorgen muss ...also auch um die Fragen des Erscheinungsbildes.

Das gilt allerdings nur bei Meinungsäusserungen AUSSERHALB der Wohneinheiten (also an den Aussenwänden, im Treppenhaus/Gemeinschaftsräumen oder AUSSEN am Balkongeländer).

Was der Eigentümer im inneren seiner Vier Wände gestalterisch tut, ist jedoch seine Sache.

Ich würde mich also ganz klar dafür ausssprechen, dass politische Meinungsäusserungen nur dann akzeptiert werden sollten, wenn sie.

a). nur kurz zu sehen sind (z.B. wegen einer Demo/Kundgebung oder aus aktuellem Anlass).
b). innerhalb der Wohneinheit angebracht sind (lediglich von aussen sichtbar).

Welche Bilder jemand in seiner Wohnung aufhängt, hat nicht die Eigentümerversammlung zu bestimmen, auch dann nicht, wenn die Bilder von der Strasse aus zu sehen sind. Einzige Ausnahme ist hier mMn das Aufhängen von strafrechtlich Relevantem - z.B. Hakenkreuzflaggen oder Kinderpornografie - und auch das ist nicht Sache der Eigentümerversammlung, sondern der Staatsanwaltschaft.


Als Fazit:
Solange die Schilder von innen an ein Fenster angebracht werden, hat die Hausversammlung keinerlei Handhabe ... oder schreibt ihr euch gegenseitig die Tapeten vor?
Genauso sieht es mit der INNENSEITE der Balkonbrüstung aus ... auch hier hat man es mit dem INNEREN der Wohnung zu tun ... was dort hängt, ist mit Ausnahme von Dingen, die das StGB behandelt, allein Sache des Eigentümers bzw. sogar eines Mieters, solange keine baulichen Änderungen bzw. Beschädigungen die Folge sind.

An der Hauswand (Aussenseite) ist es wieder was anderes ... und eben (auch wenn das etwas lächerlich klingt) auch an der Aussenseite der Balkonbrüstung.

Je nach dem, wie und wo die Plakate angebracht werden sollen, hat die Eigentümergemeinschaft einfach nichts zu melden.
Wenn er weiß wie, dann kann der Gute alles aufhängen (auch öffentlich sichtbar), was NICHT durch Gesetze verboten ist. Er muss es nur IN seiner Wohnung tun.


Dennoch sollte man drüber reden, denn Unmut innerhalb der Eigentümergemeinschaft ist nicht schön, und das ist (leider) genau das, was herauskommen kann, wenn dem einen die Hecke des Nachbarn eben 5cm zu hoch ist.

Drüber zu reden kann den Frieden gefährden (gerade wenn es um politische Botschaften geht) ... "einfach machen" kann ihn aber um einiges krasser schädigen.
Ergänzung ()

Ich frage mich gerade, wie das mit Nationalflaggen ist?
Jedesmal, wenn WM oder EM ist, hängen hier tausende Ihre Nationalflaggen aus dem Fenstern ... und es scheint wirklich kaum jemanden zu stören, obwohl das ja in vielen Fällen auch ein politisches Statement darstellt.
 
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DerOlf schrieb:
Ich frage mich gerade, wie das mit Nationalflaggen ist?
Jedesmal, wenn WM oder EM ist, hängen hier tausende Ihre Nationalflaggen aus dem Fenstern ... und es scheint wirklich kaum jemanden zu stören, obwohl das ja in vielen Fällen auch ein politisches Statement darstellt.

Was ich auf die schnelle gefunden habe.
https://www.tagesspiegel.de/wirtsch...man-auf-dem-balkon-flagge-zeigt/10000600.html
https://www.t-online.de/leben/famil...hissen-welche-sind-erlaubt-welche-nicht-.html
 
Gegen "links und feministisch" wird man sich in diesen Zeiten nicht wehren können ;)

Aber die Fassade gehört nun mal zum Gemeinschaftseigentum. Ich würde da in der Eigentümerversammlung ganz klar dagegen argumentieren und versuchen diejenigen, denen es eher egal ist bzw. keine Meinung zu haben scheinen, auf meine Seite zu ziehen.

DerOlf schrieb:
Als Fazit:
Solange die Schilder von innen an ein Fenster angebracht werden, hat die Hausversammlung keinerlei Handhabe ...
Vorsicht: Fenster gehören i. d. R. auch zum Gemeinschaftseigentum, da sie für die äußere Erscheinung, Energieverbrauch, usw. des Objekts wesentlich sind. Daher darf man mit "seinem" Fenster nicht einfach machen was man will.
 
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Also ein Kollege von mir hatte mal etliche Punk Band Aufkleber am Briefkasten, und da wurde bei der Eigentümer Versammlung beschlossen das der die zu entfernen hat.
 
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@feynman:
Ich hatte da zunächst an Banner aus Stoff gedacht (oder an einfache Papp-Schilder), welche sehr leicht (und ohne bauliche veränderung) angebracht und auch wieder entfernt werden können.

Ich würde mich wehren, wenn meine Hausgemeinschaft mir vorzuschreiben versucht, welches Design die Vorhänge vor meinem Fenster haben sollen (wie gesagt, von Gesetzesverstößen abgesehen). Mir ist aber durchaus klar, dass viele Deutsche diese Kleingarten-Mentalität pflegen (daher der Hinweis auf die "zu hohe" Hecke).

Wenn ich da eben eine Regenbogenflagge oder eine Friedenstaube innen vor meinem Fenster hängen haben will, dann ist das allein mein Ding ... sogar als Mieter.
Mit deiner Argumentation könnte man sogar Kindern verbieten, ihr Kinderzimmerfenster mit Fingerfarben zu bemalen ... und DAS ist einfach nicht drin.

Meiner Meinung nach müssen derartige Vorschriften in einer Hausordnung festgeschrieben werden ... so wie sie in der Vereinssatzung jeder spießigen Kleingartensiedlung drinstehen. Sie müssen allen Parteien bekannt sein, BEVOR diese Teil der Gemeinschaft werden.
Hat man das verpennt (oder einzelne Punkte NICHT geregelt) dann führt das eben zu Aushandlungsprozessen, wie in diesem konkreten Fall hier. Und da müssen dann nunmal alle durch.
 
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Moin

Ist doch immer wieder erstaunlich, wie schnell einige Mitglieder nahezu jeden Thread, der halbwegs in den Kram passt, für sich in Anspruch nehmen, nur um ihre Meinung kundzutun, profilieren könnte man auch sagen.

Hilft leider in keiner Weise dem TE. Schade. Beim Thema bleiben wäre hier hilfreicher. Und wenn man bei einem Thema mal nicht helfen kann, einfach mal nix schreiben.

Gruß
nobsi
 
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