Xpertvision 4870 Garantiefrage

kenni.s

Lieutenant
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Apr. 2004
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543
Hallo,

ich habe August 2008 bei einem okalen Händler eine Grafikkarte von Xpertvision(4870) gekauft welche seit kurzem Grafikfehler verursacht. War nun zwecks Reklamation beim Händler welcher mich abwimmelte mit dem Hinweis ich soll mich an den Hersteller wenden.
Auf der Herstellerseite steht das ich nur Ansprüche gegenüber dem Händler geltend machen kann.:freak:

und nun?
 
Hast du den Hersteller mal versucht persönlich anzuschreiben?

Beim Händler könntest du auch noch etwas Stress machen, also mal noch etwas diskutieren, war auch schon in der Situation, nach einigen Gesprächen wurde das defekte Geräte doch über den Händler getauscht ^^
 
Gewährleistung und Garantie sind verschieden
Die Begriffe "Gewährleistung" und "Garantie" sollten vom Käufer nicht verwechselt werden. Der Gesetzgeber hat dem Händler eine gesetzliche Gewährleistungspflicht für ihre Ware von 24 Monaten für Gebrauchsgüter auferlegt. Die Gewährung einer Garantie ist freiwillig und wird in der Regel vom Hersteller gegeben.

Gewährleistungsansprüche hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer (Händler) und einen Garantieanspruch gegenüber demjenigen, der die Garantie übernommen hat. Ein Gewährleistungsanspruch bezieht sich immer auf die Mangelfreiheit der gekauften Ware im Zeitpunkt des Kaufes. Bei einer freiwilligen Garantie kann der Mangel auch nach dem Kaufzeitpunkt entstehen.

Verkäufer und Händler versuchen häufig gegenüber dem Käufer die eigene Gewährleistung auf den Hersteller abzuwälzen. Der Käufer muss aber nicht akzeptieren, dass die mangelhafte Ware von ihm (dem Käufer) an den Hersteller geschickt werden soll. Ansprechpartner ist für den Käufer der Händler.


Allerdings musst du selber nach 6 Monaten beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestanden hat.
 
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